Die gesetzliche Betreuung: Helfen mit Hürden

Till Oltmanns
Vom 12.08.2026

Eigentlich müsste Harald Rohde mehr als 50 Smartphones auf seinem Schreibtisch liegen haben. Eines für jeden seiner Betreuten, damit er rechtssicher auf deren elektronische Patientenakten zugreifen kann. Nur eine Akte pro Gerät – so will es der Datenschutz. Doch statt eines Technik-Arsenals steht in Rohdes Göttinger Büro ein Feldbett, falls es mal später wird.

Wer an das Thema „gesetzliche Betreuung“ denkt, hat meist ein düsteres Bild vor Augen: den gefühlskalten Verwalter, der eine wehrlose alte Dame gegen ihren Willen ins Heim steckt, die Wohnung kündigt und sich am Tafelsilber bereichert. Doch Harald Rohde passt so gar nicht in dieses Bild.

„Die Arbeit, meine Kinder und Musik. Das sind die drei großen Themen in meinem Leben.“

Rohde ist Berufsbetreuer. Wenn er nicht gerade mit Banken um den Zugriff auf gesperrte Konten ringt, gibt er ehrenamtlich Konzerte in einer Psychiatrie, in der einige seiner Schützlinge leben. Sein größter Wunsch: „Die doppelte Anzahl an Stunden für jeden einzelnen Betreuten“ – denn „Nein“ sagen zu müssen, fällt ihm emotional schwer. Er ist kein eiskalter Abwickler, sondern ein Mann, der in einem überlasteten System arbeitet, das ihm pro betreuter Person nur drei Stunden pro Monat lässt.

grafik gesetzliche betreuung

So funktioniert die gesetzliche Betreuung

Das Verfahren beginnt meist dort, wo die Autonomie endet: im Kranken­haus oder Pflege­heim mit einer sogenannten „Anregung“. Jeder, der erkennt, dass eine Person Hilfe braucht, kann diesen Stein ins Rollen bringen. Bevor ein Richter jedoch einen Betreuer bestellt, muss er zwingend prüfen, ob eine Vorsorge­vollmacht vorliegt. Denn das Gesetz ordnet in § 1820 BGB ausdrücklich an, dass ein privater Bevollmächtigter dem gesetzlichen Betreuer vorgeht.

Ohne Vollmacht setzt sich der bürokratische Apparat in Gang: Ein Arzt prüft, in welchem Umfang Hilfe notwendig ist. Ein Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, in denen wirklich Bedarf besteht.

Häufig wird die örtliche Betreuungsbehörde eingeschaltet. Sie spricht mit den Beteiligten und schlägt dem Gericht eine geeignete Person vor. Meist sind das ehrenamtliche Angehörige. Doch das Ehrenamt ist auf dem Rückzug, denn die staatlichen Auflagen und Berichtspflichten sind für Laien kaum noch zu bewältigen. In den Göttinger Werkstätten (einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung) etwa, so berichtet Rohde, hätten nach der letzten Gesetzesreform 80 % der Angehörigen die Betreuung abgegeben.

Helfen mit Hürden

Wenn die Familie wegfällt, springen die Berufsbetreuer ein. Viele der über 16.000 Berufsbetreuer in Deutschland sind ausgebildete Sozialarbeiter wie Harald Rohde. Doch ihr Engagement steht im Konflikt mit einer absurden Abrechnungslogik, denn der Staat zahlt eine fixe Pauschale pro Fall – völlig unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.

Diese Pauschale setzt falsche Anreize. Um bei einem angemessenen Stundenlohn wirtschaftlich arbeiten zu können, darf ein Betreuer rechnerisch nur etwa drei Stunden pro Monat für jeden Betreuten aufwenden. In dieser Zeit muss alles erledigt werden: Anträge, Besuche, Telefonate und die akribische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Gericht. Für die Arbeit mit den Menschen bleibt nicht viel Zeit und bei über 50 Personen, die ein Betreuer gleichzeitig betreut, ist es kaum möglich, den eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Vor allem, da viele Fälle eine kaum vorstellbare Komplexität mit sich bringen.

„Im Prinzip könnte ich auch einen Monat dichtmachen und mich nur um eine Erbangelegenheit kümmern. Erbangelegenheiten sind das Schlimmste überhaupt.“

Rohde erzählt mir von einem aktuellen Fall: Ein Betreuter hat gemeinsam mit seiner Schwester geerbt. Die Schwester lebt in den USA. Sie hat geheiratet und einen anderen Nachnamen angenommen. Da auf ihren beglaubigten Papieren nicht der Geburtsname steht, stellt sich die Bank quer und Herr Rohde kommt seit einem Jahr nicht an die geerbten Konten – die mittlerweile in der Vollstreckung sind, weil die verstorbene Mutter ihrer privaten Kranken­versicherung Geld schuldet. In einem anderen Erbfall wird er sogar von den Vermächtnisnehmern verklagt, da die Abwicklung des Erbes nicht voran geht. „Da fühlt man sich als Prügelknabe von allen“, sagt er.

Es ist ein bürokratischer Kleinkrieg, den der Staat mit drei Stunden pro Monat abgelten will. Die Lösung des Gesetzgebers für solche Schieflagen klingt zynisch:

„Da wird gesagt: ‚Na ja, dafür haben Sie ja auch den Herrn Schmidt, der schon seit zweieinhalb Jahren im Wachkoma liegt und nicht so viel Arbeit macht.‘ Das ist dann eine Mischkalkulation.“

Zwischen Bürokratie und der Entscheidung über Leben und Tod

Nur weil Herr Rohde seine Betreuten rechtlich vertreten darf, heißt das noch nicht, dass das in der Praxis auch funktioniert. Denn gerade beim Thema Datenschutz machen viele Banken Probleme. Der Betreuer hat nämlich keinen Zugang zu den E-Mails, dem Online-Banking und anderen digitalen Konten seiner Betreuten.

Das führt zu absurden Situationen. Um beispielsweise einen Antrag auf Sozialhilfe zu stellen, muss der Betreuer die Kontoauszüge des Betreuten besorgen.

„Wenn ein Betreuter ein Konto bei der Sparkasse hat, dann gehe ich dahin mit dem Beschluss, lasse mich legitimieren und habe dann binnen kürzester Zeit einen Überblick. Wenn mein Betreuter ein Konto bei der Postbank hat, dann vergehen drei bis vier Monate. Vorher kriegen die das nicht geregelt.“

Rein digitale Anbieter, wie N26 oder PayPal, ermöglichen in der Regel keinen Zugang.

„Dann stehe ich da und sage: ‚Tut mir leid, wenn der mir die PayPal-Auszüge nicht gibt, kann ich keinen Sozialhilfeantrag stellen.‘“

Doch die schwierigsten Momente finden nicht am Schreibtisch statt, sondern auf der Intensivstation. Wenn keine Angehörigen da sind und keine Patienten­verfügung vorliegt, muss Harald Rohde über Leben und Tod entscheiden. „Wenn das Kranken­haus anruft und fragt, ob wir die lebensverlängernden Maßnahmen beenden – das sind schon schwere Entscheidungen“, sagt er. Damit ist er dann auf sich allein gestellt.

Warum Sie die gesetzliche Betreuung verhindern sollten

Das Gespräch mit Herrn Rohde hat gezeigt: Man sollte die gesetzliche Betreuung wenn möglich verhindern. Er selbst hat zu diesem Zweck auch eine Vorsorge­vollmacht.

Der Grund ist aber nicht, dass die Betreuer ihre Arbeit nicht gut machen. Vielmehr steht ihnen das System im Weg. Die Gerichte, die letztendlich jede wichtige Entscheidung überprüfen und genehmigen müssen, sind überlastet. Es gibt viel zu wenige Berufsbetreuer, und die immer komplexeren Auflagen machen den Job für ehrenamtliche Angehörige fast unmöglich. Deshalb lautet unser Fazit: Die gesetzliche Betreuung ist bei Weitem nicht so schlimm wie ihr Ruf – aber sie sollte eine Notlösung bleiben.

Leitfaden: Gesetzliche Betreuung verhindern

In Zusammenarbeit mit Notar & Rechtsanwalt Dr. Andreas Lohmeyer haben wir einen Leitfaden für Sie entwickelt, der Ihnen Schritt für Schritt erklärt, wie Sie gesetzliche Betreuung verhindern können.

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