Wie verhindere ich eine gerichtliche Betreuung?

Afilio
Vom 12.08.2026

Registrieren Sie Ihre Vorsorge­dokumente bei der Bundes­notarkammer, damit Behörden und Gerichte im Ernstfall sehen, welche Regelungen Sie getroffen haben. Denn Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht erfüllen nur ihren Zweck, wenn sie im Ernstfall allen Beteiligten schnell zugänglich sind. Die Registrierung im Zentralen Vorsorge­register geht ganz einfach über Afilio.

Wenn Dokumente nicht zu finden sind

Haben Sie keine Vorsorge­dokumente hinterlegt oder sind diese nicht auffindbar, greift das Gesetz: Es wird ein vom Gericht ausgewählter Betreuer bestellt, der Sie gegenüber Ärzten und Personal im Kranken­haus, Pflege- und Altersheim vertreten darf. Je kritischer die Situation, desto schneller wird das Betreuungs­gericht eine Wahl treffen.

Wenn Sie nicht vorgesorgt haben, besteht die Möglichkeit, dass eine Ihnen unbekannte Person die Verantwortung für Sie vollumfänglich übernimmt.

Vorsorge­dokumente offiziell registrieren

Um das zu verhindern, können und sollten Sie Vorsorge­urkunden im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer registrieren lassen.

  • Im Register wird die Art und der wesentliche Inhalt der Vorsorge­dokumente erfasst.
  • Gerichte und Behörden erhalten sofortige Auskunft darüber, ob Sie rechtlich verbindliche Vorsorge­verfügungen erstellt haben und wo diese hinterlegt sind.
  • Auch Infos zu Vertrauens­personen sind abrufbar.

So können Sie eine gerichtliche Betreuung vollständig abwenden und sicherstellen, dass der von Ihnen Bevollmächtigte alle notwendigen Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.

Wichtig zu wissen: Die Eintragung im Zentralen Vorsorge­register ersetzt jedoch keine eigenständige Erstellung einer Patienten­verfügung oder Vorsorge­vollmacht!

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