
Wie verhindere ich eine gerichtliche Betreuung?
Registrieren Sie Ihre Vorsorgedokumente bei der Bundesnotarkammer, damit Behörden und Gerichte im Ernstfall sehen, welche Regelungen Sie getroffen haben. Denn Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erfüllen nur ihren Zweck, wenn sie im Ernstfall allen Beteiligten schnell zugänglich sind. Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister geht ganz einfach über Afilio.
Wenn Dokumente nicht zu finden sind
Haben Sie keine Vorsorgedokumente hinterlegt oder sind diese nicht auffindbar, greift das Gesetz: Es wird ein vom Gericht ausgewählter Betreuer bestellt, der Sie gegenüber Ärzten und Personal im Krankenhaus, Pflege- und Altersheim vertreten darf. Je kritischer die Situation, desto schneller wird das Betreuungsgericht eine Wahl treffen.
Wenn Sie nicht vorgesorgt haben, besteht die Möglichkeit, dass eine Ihnen unbekannte Person die Verantwortung für Sie vollumfänglich übernimmt.
Vorsorgedokumente offiziell registrieren
Um das zu verhindern, können und sollten Sie Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
- Im Register wird die Art und der wesentliche Inhalt der Vorsorgedokumente erfasst.
- Gerichte und Behörden erhalten sofortige Auskunft darüber, ob Sie rechtlich verbindliche Vorsorgeverfügungen erstellt haben und wo diese hinterlegt sind.
- Auch Infos zu Vertrauenspersonen sind abrufbar.
So können Sie eine gerichtliche Betreuung vollständig abwenden und sicherstellen, dass der von Ihnen Bevollmächtigte alle notwendigen Entscheidungen in Ihrem Sinne trifft.
Wichtig zu wissen: Die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister ersetzt jedoch keine eigenständige Erstellung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht!