So helfen Ihre Vorsorge­dokumente in der Notaufnahme

Afilio
Vom 12.08.2026

Wie läuft der Notfall in der Notaufnahme ab? Welche Dokumente brauche ich? Und wann wird die Patienten­verfügung wichtig? Diese und viele weitere Fragen hat Dr. Tim Kleffner, Chefarzt der Notaufnahme in Warendorf, im vergangenen Online-Webinar beantwortet. Wir haben Antworten und Tipps des Notfallmediziners für Sie zusammengefasst.

Die Aufzeichnung des Webinars können Sie kostenlos auf Youtube ansehen.

Haben Sie wichtige Informationen parat

„Was in der Notaufnahme passiert, hängt von der Behandlungs­dringlichkeit ab“, erklärt Dr. Kleffner. „Das bedeutet im dringlichsten Fall – sofortiger Arztkontakt. Zehn Minuten können bei Lebensgefahr einen Unterschied machen.“ Für alle Patienten gilt jedoch, dass die wichtigsten Dokumente gebraucht werden. „Bitte, bitte, versorgen Sie uns mit so viel Informationen wie möglich! Wir kennen Sie und Ihren Krankheitsverlauf nicht”, betont der Chefarzt.

Folgende Dokumente werden direkt benötigt:

  • Kranken­versichertenkarte
  • Kranken­hauseinweisung (wenn vorhanden)
  • aktuelle Medikamentenliste (wenn möglich)
  • Ausweise wie Marcumar-, Allergie-, Herzschrittmacher- und Impfausweis (wenn möglich)

4 Tipps für die Notaufnahme

  1. Nutzen Sie Wartezeiten: Formulieren Sie Fragen an den Arzt, machen Sie sich Notizen, etwa zu Symptomen, wann diese begonnen haben, zur Schmerzstärke und zu Vorerkrankungen.
  2. Schildern Sie Symptome genau: Das hilft einzuschätzen, wie dringend behandelt werden muss und ob das Symptom womöglich zu einem lebensbedrohlichen Krankheitsbild gehört.
  3. Fragen Sie, statt zu raten: zum Beispiel, wenn Sie sich unsicher sind oder etwas in der Aufregung nicht verstanden haben – etwa zur Einnahme von Medikamenten.
  4. Klären Sie die Weiter­behandlung: Welche weiteren Schritte sind nötig? Überweisung an Facharzt, zusätzliche Diagnostik, ambulante Weiter­behandlung oder stationärer Aufenthalt?

Wann werden Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht relevant?

„Wir brauchen diese Dokumente nicht bei jedem Patienten“, so Kleffner. „Bei einem Armbruch fragen wir natürlich nicht danach. Doch je älter und kränker, desto wichtiger wird die Frage: Was hätte der Patient im Notfall gewollt, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann.“ Dr. Kleffner ergänzt: „Wobei auch jüngere Menschen eine Patienten­verfügung machen sollten, für den Fall, dass sie schlimmer erkrankt sind und ihren Willen nicht mehr mitteilen können.“

Wie weiß das Notfallteam, dass Vorsorge­dokumente vorliegen?

„Erstmal gar nicht“, erklärt Dr. Kleffner für den Fall, dass ein Patient bereits bewusstlos ins Kranken­haus eingeliefert wird. „Bekommen wir keinen Hinweis vom Rettungsdienst oder von Angehörigen, dann schauen wir auch mal ins Portemonnaie oder das Telefon. Insbesondere wenn wir nicht wissen, um welchen Patienten es sich überhaupt handelt, versuchen wir so viele Informationen wie möglich zu bekommen.”

Ziel sei laut Dr. Kleffner die bestmögliche Behandlung: „Da freuen wir uns natürlich über hinterlegte Dokumente wie auf der Afilio-Notfallkarte und werden diese in jedem Fall abrufen.”

Kann ich Dokumente auch nachreichen?

Natürlich könnten Dokumente von Angehörigen nachgereicht werden. „Meine Empfehlung ist nur“, so Dr. Kleffner, „in der Klinik auch sicherzustellen, dass wahrgenommen wird, wenn Dokumente später kommen. Denn in jedem System werden auch Fehler gemacht. Erwähnen Sie dem Arzt gegenüber in der Visite ganz klar, dass diese Dokumente vorliegen. Auch die Information, wer vorsorgebevollmächtigt ist, hilft uns schon enorm weiter.“

Wie stelle ich sicher, dass Vorsorge­dokumente beachtet werden?

„Zunächst müssen wir natürlich wissen, dass sie vorliegen“, betont Dr. Kleffner noch einmal. „Dann muss die Verfügung detailliert formuliert sein – etwa für den absoluten Notfall. Wer bin ich, wofür lebe ich, wie will ich nicht mehr leben? Es gibt jedoch eine große Grauzone und viele verschiedene Situationen.” Die Herausforderung sei dann, individuelle Entscheidungen zu treffen. Dr. Kleffner ist jedoch wichtig zu sagen: „Sie können mit der Patienten­verfügung nichts falsch machen. Schreiben Sie im Freitext einfach, was Sie fühlen. Das muss nicht perfekt sein.”

Rechtzeitig über Vorsorge reden

„Wir empfehlen immer, zusätzlich zur Patienten­verfügung auch Vorsorge­bevollmächtigte zu benennen. Und im besten Fall ist bereits über die Wünsche gesprochen worden. Meine Erfahrung ist, dass das häufig nicht passiert. Wenn wir voll im Leben stehen, beschäftigen wir uns nicht gerne mit dem Ende. Aber das führt manchmal zu Dramen”, weiß Dr. Kleffner. Nicht nur die Dokumente erstellen, sondern als Familie einmal am runden Tisch zusammensitzen, ist sein Appell. „Und besprechen, dass der Wille im Notfall eben genauso eingehalten werden soll.”

Kann ich die Patienten­verfügung widerrufen?

Der Notfallmediziner betont ganz deutlich: „Dinge aus der Patienten­verfügung können Sie jederzeit mündlich widerrufen. Das erleben wir häufig. Wenn wir gesund etwas festlegen, dann denken wir manchmal anders darüber, wenn wir krank sind. Und das ist völlig normal. Ein häufiges Missverständnis ist der Gedanke: Wenn ich eine Patienten­verfügung verfasse, dann ist sie bindend wie ein Gesetz. Nein, sie kommt nur zum Einsatz, wenn jemand sich zu der konkreten Behandlungs­situation nicht mehr äußern kann!”

Ein letzter Satz liegt Dr. Kleffner noch auf dem Herzen: „Die Patienten­verfügung ist nichts, wovor man Angst haben muss. Es werden nicht die Geräte abgestellt, wenn jemand gute Überlebenschancen hat, nur weil er das in der Patienten­verfügung ungenau geschrieben hat.”

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