Vorsorge­vollmacht: Ihre Aufgaben als Bevollmächtigter

Afilio
Vom 12.08.2026

Wenn ein Angehöriger Sie als Bevollmächtigten in einer Vorsorge­vollmacht einsetzen möchte, haben Sie bestimmt viele Fragen: Welche Aufgaben übernehme ich als Bevollmächtigter? Welche Entscheidungen darf ich treffen? Und wie handle ich sicher und transparent? Wir geben Ihnen die Antworten.

Warum ist meine Rolle wichtig?

Ohne Vorsorge­vollmacht entscheidet ein Gericht, wer für eine nicht mehr handlungsfähige Person die notwendigen Entscheidungen treffen darf. Dazu sind weder der Partner noch die Kinder automatisch berechtigt. Oft wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt – ein Prozess, der im Ernstfall wertvolle Zeit kostet. Zudem möchte wohl niemand, dass ein fremder Mensch über sensible Themen wie medizinische Eingriffe oder den Wohnort entscheidet. Keine Vorsorge­vollmacht zu erteilen, ist also eine schlechte Wahl. Als Bevollmächtigter können Sie einem lieben Menschen die Sicherheit geben, dass in einer Notsituation schnell, klar und verantwortungsvoll gehandelt wird.

Was regelt eine Vorsorge­vollmacht?

Die Vorsorge­vollmacht regelt, in welchen Bereichen und in welchem Umfang Sie als Bevollmächtigter Entscheidungen für den Vollmachtgeber treffen dürfen, sollte dieser entscheidungsunfähig sein – etwa bei Demenz, Koma oder psychischer Erkrankung. Sie übernehmen also eine verantwortungsvolle Rolle, die rechtliche, moralische und auch emotionale Aspekte beinhaltet. Es gilt, die Interessen und Wünsche des Vollmachtgebers möglichst zu wahren. Was genau in einer Vollmacht geregelt wird, ist individuell, auch welche Details und Einschränkungen darin aufgenommen sind.

Das sind mögliche Aufgaben:

  1. Gesundheits­fragen

Als Bevollmächtigter treffen Sie Entscheidungen in medizinischen Belangen und bestimmen über Untersuchungen, Behandlungen und medizinische Eingriffe.

Sie sorgen dafür, dass die medizinischen Wünsche und Präferenzen des Vollmachtgebers aus der Patienten­verfügung umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere lebenserhaltende Maßnahmen, wenn diese festgelegt wurden.

2. Aufenthalt und Wohnort

Als Bevollmächtigter können Sie den Vollmachtgeber in Angelegenheiten des Aufenthaltsorts vertreten. Dazu gehört beispielsweise die Entscheidung für ein Pflege­heim oder eine Betreuungseinrichtung sowie das Unterzeichnen entsprechender Verträge. Ebenfalls können Sie über den Verbleib oder die Auflösung der Wohnung entscheiden, sofern der Vollmachtgeber nicht mehr eigenständig wohnen kann und dieser Entscheidung zustimmt.

Maßnahmen, die gegen den Willen des Vollmachtgebers erfolgen sollen, wie etwa eine Verlegung oder ein Umzug, sind nicht erlaubt. Solche Zwangsmaßnahmen erfordern immer eine gerichtliche Genehmigung.

2.Vermögensangelegenheiten

Als Bevollmächtigter verwalten Sie das Vermögen des Vollmachtgebers und tätigen finanzielle Entscheidungen, Sie bezahlen etwa Rechnungen oder verwalten Bankkonten. Hierfür ist meist eine gesonderte Bank­vollmacht nötig.

Info: Eine Immobilie dürfen Sie nur verkaufen, wenn die Vollmacht beglaubigt wurde.

4.Vertretung bei Behörden

Sie dürfen als Bevollmächtigter den Vollmachtgeber in rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten vertreten und Formalitäten wie Anträge und Genehmigungen erledigen. Das kann etwa der Schriftverkehr mit Versicherungen, Rentenstellen und Sozialbehörden sein.

Welche Pflichten habe ich?

Es gibt drei wesentliche Punkte, zu denen Sie sich als Bevollmächtigter verpflichten:

Sorgfaltspflicht und Interessenwahrung: Sie sind verpflichtet, die Wünsche des Vollmachtgebers zu wahren und immer in dessen Interesse zu handeln.

Dokumentationspflicht: In einigen Fällen sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Entscheidungen und Tätigkeiten nachweislich zu dokumentieren – insbesondere bei größeren Vermögensentscheidungen bzw. wenn die Vorsorge­vollmacht dies ausdrücklich vorsieht oder ein Gericht es anordnet.

Rechenschaftspflicht: Sie müssen Rechenschaft über Ihre Handlungen ablegen können, wenn die Vollmacht dies ausdrücklich vorsieht, ein Kontrollbevollmächtigter eingesetzt wurde oder wenn nach dem Tode des Vollmachtgebers die verbleibenden Erben es wünschen.

In seltenen Fällen kann es sein, dass der Bevollmächtigte haften muss, etwa wenn er fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt hat.

Woher kenne ich die Wünsche des Vollmachtgebers?

Der beste Weg ist, offen über Vorsorge und persönliche Wünsche zu sprechen. Noch besser ist es, diese zusätzlich schriftlich festzuhalten. Das gibt Ihnen als Bevollmächtigter die Sicherheit, im Ernstfall korrekt und rechtssicher zu handeln.

Mit Afilio können Pflege- und Behandlungs­wünsche individuell und detailliert festgelegt werden. Alles, was dem Vollmachtgeber wichtig ist, kann dokumentiert werden. Die Notfallkarte sorgt dafür, dass alle relevanten Vorsorge­dokumente zentral und schnell zugänglich sind. Patienten­verfügung und Vorsorge­vollmacht enthalten wichtige Informationen, die Sie als Bevollmächtigter benötigen, um Entscheidungen im Sinne des Vollmachtgebers zu treffen.

Stellen Sie sicher, dass Sie ein Exemplar der Notfallkarte erhalten. So haben Sie im Ernstfall schnellen Zugriff auf alle wichtigen Dokumente und können umgehend handeln.

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