Checkliste Trauerfall: Was jetzt zu tun ist

Afilio
Vom 12.08.2026

Im Todesfall können Angehörige nicht an alles denken. Sie müssen Formalitäten erledigen, obwohl sie den Verlust eines geliebten Menschen betrauern. Afilio kann Ihnen die emotionale Last nicht abnehmen. Mit unserer Checkliste möchten wir Ihnen jedoch einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben geben.

Das ist sofort zu erledigen:

Arzt rufen, Totenschein ausstellen lassen, engste Angehörige benachrichtigen und Unterlagen bereitlegen. Das sind die wichtigsten Dinge, die unmittelbar anstehen.

Arzt und Angehörige verständigen:
Im Kranken­haus ist der diensthabende Arzt zuständig, um den Tod festzustellen. Zuhause benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, im Pflege­heim kümmert sich die Verwaltung darum. Der Arzt stellt nach der Leichenschau den Totenschein aus. Sie brauchen ihn beim Bestatter und um die Sterbeurkunde zu beantragen.

Info: Der Notarzt stellt in der Regel keinen Totenschein aus, da er nicht die Zeit für eine Leichenschau hat.

Wer soll von den engsten Freunden und Angehörigen verständigt werden? Vielleicht möchte eine Person noch Abschied vom Verstorbenen nehmen. Stimmen Sie gemeinsam die nächsten Schritte ab. Nehmen Sie Hilfe an und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran: Sie müssen die Last nicht alleine tragen.

Wichtige Unterlagen suchen:
Halten Sie Personalausweis, Geburtsurkunde und andere standesamtliche Urkunden, Kranken­kassenkarte, Rentnerausweis, Versicherungsunterlagen und ggf. ein Testament des Toten bereit. Unterlagen zu Bankkonten, Mitglied­schaften, Abonnements und anderen Verträgen – etwa dem Mietvertrag – werden später wichtig.

Gibt es sofort zu beachtende Verfügungen, in denen die Wünsche des Toten festgelegt wurden? Dazu zählen Patienten­verfügung, Vorsorge­vollmacht, Organspende­ausweis, Bestattungs­verfügung oder ein Vorsorge­ver­trag mit einem Bestatter.

Unser Tipp: Erleichtern Sie im Nachlass­fall Ihren Angehörigen die Suche. Bei Afilio können Sie Nachlass­dokumente, Nachlass­informationen und Bestattunswünsche bei Lebzeiten hinterlegen.

Gibt es Haustiere zu versorgen?

Sollte die Person allein mit Haustieren gelebt haben, füttern Sie diese und sorgen Sie für eine (vorläufige) Unterbringung. Hat der Verstorbene hierzu eine Verfügung hinterlassen?

Auf Ihrer Notfallkarte können Sie Informationen zu Haustieren eingeben und Wünsche, etwa wer diese im Notfall aufnehmen soll, hinterlegen.

Das ist an den ersten zwei Tagen zu tun:

Jetzt gilt es, einen Bestatter zu kontaktieren. Er kann Sie bei vielen Dingen unterstützen, die nun zu erledigen sind. Vor allem wichtige Versicherungen müssen zeitnah informiert und die Sterbeurkunde beantragt werden.

Bestatter aussuchen
Für den Fall, dass es keinen Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut gibt, entscheiden Sie sich für einen Bestatter. Holen Sie ggf. Vergleichsangebote ein. Klären Sie, welche Leistungen der Bestatter übernimmt.

  • Den Verstorbenen in die Leichenhalle überführen lassen: In der Regel wird diese Aufgabe vom Bestatter übernommen. In manchen Bundesländern muss dies innerhalb von 24 Stunden geschehen. Wünschen Sie eine Aufbahrung?
  • Den Tod beim Standesamt melden: Die Mitteilung muss spätestens am dritten Werk­tag nach dem Tod erfolgen. Auch dies übernimmt meist der Bestatter.
  • Die Sterbeurkunde beantragen: Beim Standesamt beantragt der Bestatter auch die Sterbeurkunde. Sie benötigen mehrere Ausfertigungen, etwa für Bestattung, Kranken­kasse und gesetzliche Renten­versicherung.

Benachrichtigen Sie entfernte Verwandte und Freunde. Im Idealfall existiert bereits eine Liste von Personen mit Kontaktangaben. Bei der Erstellung und Versendung von Trauerbriefen kann der Bestatter Sie später unterstützen.

Wichtig: War die verstorbene Person erwerbs­tätig? Dann müssen Sie auch dem Arbeit­geber Bescheid geben.

Versicherungen informieren
Lebens­versicherung und Unfall­versicherung müssen innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Die Benachrichti­gung der Kranken- und Renten­versicherung kann auch der Bestatter übernehmen.

Lebt die Person alleine? Versorgen Sie die Wohnung des Verstorbenen. Verderbliche Lebensmittel sollten entfernt, Pflanzen versorgt und Strom und Gas abgestellt werden.

Das ist vor und nach der Bestattung wichtig:

Nun muss die Trauerfeier geplant, das Testament abgegeben und der Nachlass gesichtet werden. Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie unsere Checkliste Sterbefall mit allen weiteren Infos als PDF kostenlos herunterladen.

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