Checkliste Todesfall: Was zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt


Im Todesfall können Angehörige nicht an alles denken. Sie müssen Formalitäten erledigen, obwohl sie den Verlust eines geliebten Menschen betrauern. Afilio kann Ihnen die emotionale Last nicht abnehmen. Mit unserer Checkliste möchten wir Ihnen jedoch einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben geben.
- Verstirbt ein Mensch, gibt es für Hinterbliebene viel zu tun: Der Totenschein muss ausgestellt und die Sterbeurkunde beantragt sowie verschiedene Ämter, Versicherungen und Vertragspartner informiert werden.
- Suchen Sie wichtige Dokumente des Verstorbenen zusammen: etwa Personalausweis, standesamtliche Urkunden, Patientenverfügung, Vollmachten, Vorsorgeverträge und gegebenenfalls ein Testament.
- Gibt es eine Bestattungsverfügung und/oder einen Bestattungsvorsorgevertrag? Suchen Sie ansonsten einen Bestatter aus, besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen und planen Sie die Bestattung im Detail.
- Informieren Sie Angehörige und bringen Sie wenn nötig Haustiere in ihrem neuen Zuhause unter. Kündigen Sie laufende Verträge sowie Daueraufträge und lösen Sie gegebenenfalls den Haushalt auf.
Der Tod gehört zum Leben dazu. Dennoch beschäftigen sich die meisten Menschen nur ungern mit dem Ende des Lebens. Das Thema ist nicht nur mit Ängsten, sondern vor allem mit großer Trauer verbunden. Stirbt ein Angehöriger, wissen viele deshalb nicht, was zu tun ist. Dabei gibt es nach dem Tod einer nahestehenden Person eine Menge zu regeln. Wir erklären, woran Sie denken müssen. Zusätzlich haben wir für Sie eine kostenlose Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.
Das ist sofort zu erledigen
Arzt rufen, Totenschein ausstellen lassen, engste Angehörige benachrichtigen und Unterlagen bereitlegen. Das sind die wichtigsten Dinge, die unmittelbar anstehen.
Arzt und Angehörige verständigen
Im Krankenhaus ist der diensthabende Arzt zuständig, um den Tod festzustellen. Zuhause benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, im Pflegeheim kümmert sich die Verwaltung darum. Der Arzt stellt nach der Leichenschau den Totenschein aus. Sie brauchen ihn beim Bestatter und um die Sterbeurkunde zu beantragen.
Info: Der Notarzt stellt in der Regel keinen Totenschein aus, da er nicht die Zeit für eine Leichenschau hat.
Wer soll von den engsten Freunden und Angehörigen verständigt werden? Vielleicht möchte eine Person noch Abschied vom Verstorbenen nehmen. Stimmen Sie gemeinsam die nächsten Schritte ab. Nehmen Sie Hilfe an und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran: Sie müssen die Last nicht alleine tragen.
Wichtige Unterlagen suchen
Halten Sie Personalausweis, Geburtsurkunde und andere standesamtliche Urkunden, Krankenkassenkarte, Rentnerausweis, Versicherungsunterlagen und ggf. ein Testament des Toten bereit. Unterlagen zu Bankkonten, Mitgliedschaften, Abonnements und anderen Verträgen – etwa dem Mietvertrag – werden später wichtig.
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde und andere standesamtliche Urkunden (z. B. Heiratsurkunde)
- Krankenkassenkarte
- Rentnerausweis
- Versicherungsunterlagen (z. B. Sterbegeldversicherung)
- ggf. ein Testament
Gibt es sofort zu beachtende Verfügungen, in denen die Wünsche des Toten festgelegt wurden? Dazu zählen:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Organspendeausweis
- Bestattungsverfügung oder ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter
Hinweis: Wenn Sie in den Unterlagen des Verstorbenen keine wichtigen Dokumente finden, sollten Sie nach einem Hinterlegungsschein von einem Notar suchen.
Unser Tipp: Erleichtern Sie im Nachlassfall Ihren Angehörigen die Suche. Bei Afilio können Sie Nachlassdokumente, Nachlassinformationen und Bestattungswünsche bei Lebzeiten hinterlegen. Auch Entscheidungen zur Organspende finden hier Platz.

Sollte die Person allein mit Haustieren gelebt haben, füttern Sie diese und sorgen Sie für eine (vorläufige) Unterbringung. Hat der Verstorbene hierzu eine Verfügung hinterlassen?
Auf Ihrer Notfallkarte von Afilio können Sie Informationen zu Haustieren eingeben und Wünsche, etwa wer diese im Notfall aufnehmen soll, hinterlegen.
Das ist an Tag eins und zwei zu tun
Jetzt gilt es, einen Bestatter zu kontaktieren. Er kann Sie bei vielen Dingen unterstützen, die nun zu erledigen sind. Vor allem wichtige Versicherungen müssen zeitnah informiert und die Sterbeurkunde beantragt werden.
Bestatter aussuchen
Für den Fall, dass es keinen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut gibt, entscheiden Sie sich für einen Bestatter. Holen Sie ggf. Vergleichsangebote ein. Klären Sie, welche Leistungen der Bestatter übernimmt.
Den Verstorbenen in die Leichenhalle überführen lassen: In der Regel wird diese Aufgabe vom Bestatter übernommen. In manchen Bundesländern muss dies innerhalb von 24 Stunden geschehen. Wünschen Sie eine Aufbahrung?
Den Tod beim Standesamt melden: Die Mitteilung muss spätestens am dritten Werktag nach dem Tod erfolgen. Auch dies übernimmt meist der Bestatter.
Die Sterbeurkunde beantragen: Beim Standesamt beantragt der Bestatter auch die Sterbeurkunde. Die Ausstellung kann bis zu einer Woche dauern, in Ausnahmefällen auch länger. Sie benötigen mehrere Ausfertigungen, etwa für Bestattung, Krankenkasse und gesetzliche Rentenversicherung.
Wichtig: Lebte der Verstorbene alleine? Dann versorgen Sie die Wohnung. Verderbliche Lebensmittel sollten entfernt, Pflanzen versorgt und Strom und Gas abgestellt werden. War die Person erwerbstätig? Dann müssen Sie auch dem Arbeitgeber Bescheid geben.
Versicherungen informieren
Lebensversicherung und Unfallversicherung müssen innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Die Benachrichtigung der Kranken- und Rentenversicherung kann auch der Bestatter übernehmen.
Übrigens: Eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung müssen Sie nicht kündigen. Sobald Sie den Todesfall melden, wird ggf. eine Versicherungssumme ausgezahlt und der Versicherungsvertrag endet.
Stirbt ein Angehöriger ersten Grades, etwa die Eltern oder Kinder, haben Arbeitnehmer grundsätzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Allerdings gibt es darin keine Aussage zur Dauer. Daher kann die vom Arbeitgeber genehmigte Zeit variieren.
Das ist rund um die Bestattung wichtig
Nun muss die Trauerfeier geplant, das Testament abgegeben und der Nachlass gesichtet werden. Benachrichtigen Sie entfernte Verwandte und Freunde. Im Idealfall existiert bereits eine Liste von Personen mit Kontaktangaben. Bei der Erstellung und Versendung von Trauerbriefen kann der Bestatter Sie unterstützen.
Rund um die Bestattung gibt es eine Menge zu organisieren. Zu den folgenden Fragen müssen Sie Entscheidungen treffen:
- Wie soll die Person bestattet werden?
- Wo soll sie beigesetzt werden?
- Welche Trauermusik möchten Sie bei der Bestattung spielen?
- Wer soll die Trauerrede halten?
- Wer soll an der Beisetzung teilnehmen?
- Soll es einen Leichenschmaus oder einen Trauerkaffee geben?
- Wo soll die Trauerfeier stattfinden?
- Soll es Grabbeigaben geben?
- Welche Kleidung soll die Person zur Beisetzung tragen?
- Welche Blumendekoration soll es geben?
Eine Todesanzeige aufgeben
Möchten Sie öffentlich über den Tod des Angehörigen informieren, bietet sich eine Traueranzeige in einer Lokalzeitung an. Der Bestatter übernimmt auch hier die Planung nach Ihren Wünschen. Online-Traueranzeigen mit einem Kondolenzbereich bieten die Möglichkeit, länger an den Verstorbenen zu erinnern.
Bestehende Verträge kündigen
Ob Mietwohnung, Handyvertrag oder Zeitungsabonnement: Sie sollten Verträge der verstorbenen Person so schnell wie möglich kündigen, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Dafür benötigen Sie die Sterbeurkunde – wobei in einigen Fällen auch eine Kopie reicht. Das sind die wichtigsten Verträge, die Sie kündigen sollten:
- Mietwohnung
- Energieversorger
- Handy, Telefon- und Internetanschluss
- Rundfunkbeitrag und Kabelfernsehen
- Mitgliedschaften in Vereinen
- Zeitungs- und andere Abonnements
- Dienstleistungsverträge
- Versicherungen
Unser Tipp: Einen Überblick über die laufenden Kosten und Verträge bekommen Sie über die Kontoauszüge des Verstorbenen. Beachten Sie auch, dass Sie offene Rechnungen vor der Kündigung begleichen müssen.
Den Nachlass verwalten
Nach der Testamentseröffnung kann der Nachlass verwaltet werden. Einen Erbschein müssen Sie nur dann beantragen, wenn Sie Ihre Erbenstellung nicht anders nachweisen können oder es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird. Mehr zum Thema Nachlassverwaltung finden Sie hier.