Checkliste Todesfall: Was zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt

von Afilio
09.10.2023 (aktualisiert: 31.10.2023)

Im Todesfall können Angehörige nicht an alles denken. Sie müssen Formalitäten erledigen, obwohl sie den Verlust eines geliebten Menschen betrauern. Afilio kann Ihnen die emotionale Last nicht abnehmen. Mit unserer Checkliste möchten wir Ihnen jedoch einen Überblick über die wichtigsten Aufgaben geben.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Verstirbt ein Mensch, gibt es für Hinterbliebene viel zu tun: Der Totenschein muss ausgestellt und die Sterbeurkunde beantragt sowie verschiedene Ämter, Versicherungen und Vertragspartner informiert werden.
  • Suchen Sie wichtige Dokumente des Verstorbenen zusammen: etwa Personalausweis, standesamtliche Urkunden, Patienten­verfügung, Vollmachten, Vorsorge­verträge und gegebenenfalls ein Testament.
  • Gibt es eine Bestattungs­verfügung und/oder einen Bestattungs­vorsorgevertrag? Suchen Sie ansonsten einen Bestatter aus, besprechen Sie mit ihm das weitere Vorgehen und planen Sie die Bestattung im Detail.
  • Informieren Sie Angehörige und bringen Sie wenn nötig Haustiere in ihrem neuen Zuhause unter. Kündigen Sie laufende Verträge sowie Daueraufträge und lösen Sie gegebenenfalls den Haushalt auf.

Der Tod gehört zum Leben dazu. Dennoch beschäftigen sich die meisten Menschen nur ungern mit dem Ende des Lebens. Das Thema ist nicht nur mit Ängsten, sondern vor allem mit großer Trauer verbunden. Stirbt ein Angehöriger, wissen viele deshalb nicht, was zu tun ist. Dabei gibt es nach dem Tod einer nahestehenden Person eine Menge zu regeln. Wir erklären, woran Sie denken müssen. Zusätzlich haben wir für Sie eine kostenlose Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt.

Das ist sofort zu erledigen

Arzt rufen, Totenschein ausstellen lassen, engste Angehörige benachrichtigen und Unterlagen bereitlegen. Das sind die wichtigsten Dinge, die unmittelbar anstehen.

Arzt und Angehörige verständigen

Im Kranken­haus ist der diensthabende Arzt zuständig, um den Tod festzustellen. Zuhause benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, im Pflege­heim kümmert sich die Verwaltung darum. Der Arzt stellt nach der Leichenschau den Totenschein aus. Sie brauchen ihn beim Bestatter und um die Sterbeurkunde zu beantragen.

Info: Der Notarzt stellt in der Regel keinen Totenschein aus, da er nicht die Zeit für eine Leichenschau hat.

Wer soll von den engsten Freunden und Angehörigen verständigt werden? Vielleicht möchte eine Person noch Abschied vom Verstorbenen nehmen. Stimmen Sie gemeinsam die nächsten Schritte ab. Nehmen Sie Hilfe an und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran: Sie müssen die Last nicht alleine tragen.

Wichtige Unterlagen suchen

Halten Sie Personalausweis, Geburtsurkunde und andere standesamtliche Urkunden, Kranken­kassenkarte, Rentnerausweis, Versicherungsunterlagen und ggf. ein Testament des Toten bereit. Unterlagen zu Bankkonten, Mitglied­schaften, Abonnements und anderen Verträgen – etwa dem Mietvertrag – werden später wichtig.

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde und andere standesamtliche Urkunden (z. B. Heiratsurkunde)
  • Kranken­kassenkarte
  • Rentnerausweis
  • Versicherungsunterlagen (z. B. Sterbegeld­versicherung)
  • ggf. ein Testament

Gibt es sofort zu beachtende Verfügungen, in denen die Wünsche des Toten festgelegt wurden? Dazu zählen:

Hinweis: Wenn Sie in den Unterlagen des Verstorbenen keine wichtigen Dokumente finden, sollten Sie nach einem Hinterlegungsschein von einem Notar suchen.

Unser Tipp: Erleichtern Sie im Nachlass­fall Ihren Angehörigen die Suche. Bei Afilio können Sie Nachlass­dokumente, Nachlass­informationen und Bestattungs­wünsche bei Lebzeiten hinterlegen. Hier haben Sie auch die Möglichkeit, Entscheidungen zur Organspende festzuhalten. Zusätzlich ermöglicht es Ihnen Afilio, Ihr Testament unkompliziert und rechtssicher zu verfassen, ohne dass dafür ein Notarbesuch erforderlich ist.

 

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Gibt es Haustiere zu versorgen?

Sollte die Person allein mit Haustieren gelebt haben, füttern Sie diese und sorgen Sie für eine (vorläufige) Unterbringung. Hat der Verstorbene hierzu eine Verfügung hinterlassen?

Auf Ihrer Notfallkarte von Afilio können Sie Informationen zu Haustieren eingeben und Wünsche, etwa wer diese im Notfall aufnehmen soll, hinterlegen.

Das ist an Tag eins und zwei zu tun

Jetzt gilt es, einen Bestatter zu kontaktieren. Er kann Sie bei vielen Dingen unterstützen, die nun zu erledigen sind. Vor allem wichtige Versicherungen müssen zeitnah informiert und die Sterbeurkunde beantragt werden.

Bestatter aussuchen

Für den Fall, dass es keinen Vorsorge­vertrag mit einem bestimmten Beerdigungsinstitut gibt, entscheiden Sie sich für einen Bestatter. Holen Sie ggf. Vergleichsangebote ein. Klären Sie, welche Leistungen der Bestatter übernimmt.

Den Verstorbenen in die Leichenhalle überführen lassen: In der Regel wird diese Aufgabe vom Bestatter übernommen. In manchen Bundesländern muss dies innerhalb von 24 Stunden geschehen. Wünschen Sie eine Aufbahrung?

Den Tod beim Standesamt melden: Die Mitteilung muss spätestens am dritten Werk­tag nach dem Tod erfolgen. Auch dies übernimmt meist der Bestatter.

Die Sterbeurkunde beantragen: Beim Standesamt beantragt der Bestatter auch die Sterbeurkunde. Die Ausstellung kann bis zu einer Woche dauern, in Ausnahmefällen auch länger. Sie benötigen mehrere Ausfertigungen, etwa für Bestattung, Kranken­kasse und gesetzliche Renten­versicherung.

Wichtig: Lebte der Verstorbene alleine? Dann versorgen Sie die Wohnung. Verderbliche Lebensmittel sollten entfernt, Pflanzen versorgt und Strom und Gas abgestellt werden. War die Person erwerbstätig? Dann müssen Sie auch dem Arbeit­geber Bescheid geben.

Versicherungen informieren

Lebens­versicherung und Unfall­versicherung müssen innerhalb von 48 Stunden benachrichtigt werden. Die Benachrichti­gung der Kranken- und Renten­versicherung kann auch der Bestatter übernehmen.

Übrigens: Eine Lebens- oder Sterbegeld­versicherung müssen Sie nicht kündigen. Sobald Sie den Todesfall melden, wird ggf. eine Versicherungssumme ausgezahlt und der Versicherungsvertrag endet.

Anspruch auf Sonderurlaub

Stirbt ein Angehöriger ersten Grades, etwa die Eltern oder Kinder, haben Arbeitnehmer grundsätzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt. Allerdings gibt es darin keine Aussage zur Dauer. Daher kann die vom Arbeitgeber genehmigte Zeit variieren.

Das ist rund um die Bestattung wichtig

Nun muss die Trauerfeier geplant, das Testament abgegeben und der Nachlass gesichtet werden. Benachrichtigen Sie entfernte Verwandte und Freunde. Im Idealfall existiert bereits eine Liste von Personen mit Kontaktangaben. Bei der Erstellung und Versendung von Trauerbriefen kann der Bestatter Sie unterstützen.

Rund um die Bestattung gibt es eine Menge zu organisieren. Zu den folgenden Fragen müssen Sie Entscheidungen treffen:

  • Wie soll die Person bestattet werden?
  • Wo soll sie beigesetzt werden?
  • Welche Trauermusik möchten Sie bei der Bestattung spielen?
  • Wer soll die Trauerrede halten?
  • Wer soll an der Beisetzung teilnehmen?
  • Soll es einen Leichenschmaus oder einen Trauerkaffee geben?
  • Wo soll die Trauerfeier stattfinden?
  • Soll es Grabbeigaben geben?
  • Welche Kleidung soll die Person zur Beisetzung tragen?
  • Welche Blumendekoration soll es geben?

Eine Todesanzeige aufgeben

Möchten Sie öffentlich über den Tod des Angehörigen informieren, bietet sich eine Traueranzeige in einer Lokalzeitung an. Der Bestatter übernimmt auch hier die Planung nach Ihren Wünschen. Online-Traueranzeigen mit einem Kondolenzbereich bieten die Möglichkeit, länger an den Verstorbenen zu erinnern.

Bestehende Verträge kündigen

Ob Mietwohnung, Handyvertrag oder Zeitungsabonnement: Sie sollten Verträge der verstorbenen Person so schnell wie möglich kündigen, damit keine unnötigen Kosten entstehen. Dafür benötigen Sie die Sterbeurkunde – wobei in einigen Fällen auch eine Kopie reicht. Das sind die wichtigsten Verträge, die Sie kündigen sollten:

  • Mietwohnung
  • Energieversorger
  • Handy, Telefon- und Internetanschluss
  • Rundfunkbeitrag und Kabelfernsehen
  • Mitglied­schaften in Vereinen
  • Zeitungs- und andere Abonnements
  • Dienstleistungsverträge
  • Versicherungen

Unser Tipp: Einen Überblick über die laufenden Kosten und Verträge bekommen Sie über die Kontoauszüge des Verstorbenen. Beachten Sie auch, dass Sie offene Rechnungen vor der Kündigung begleichen müssen.

Den Nachlass verwalten

Nach der Testamentseröffnung kann der Nachlass verwaltet werden. Einen Erbschein müssen Sie nur dann beantragen, wenn Sie Ihre Erbenstellung nicht anders nachweisen können oder es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird. Mehr zum Thema Nachlass­verwaltung finden Sie hier.

Kostenlos: Checkliste Sterbefall

Wenn Sie mehr erfahren möchten, was im Todesfall Schritt für Schritt zu tun ist, können Sie unsere Checkliste Sterbefall mit allen weiteren Infos als PDF kostenlos herunterladen.

Welche Bestattungsarten gibt es?

Auch wenn in Deutschland hauptsächlich die Beisetzung auf dem Friedhof gängig ist, gibt es weitere Möglichkeiten zur Bestattung. Nicht alle Arten lassen sich innerhalb der Bundesrepublik umsetzen, doch bereits in angrenzenden Ländern gibt es zahlreiche Alternativen. Die Kosten der verschiedenen Bestattungsarten hängen nicht allein von der Bestattungsart ab, sondern auch vom Umfang und individuellen Wünschen.

Neben den gängigen Bestattungsarten wie der Erd- oder Feuerbestattung gibt es auch die Seebestattung, die Wald- bzw. Baumbestattung im Friedwald, die anonyme Bestattung, die Ascheverstreuuung, die Almwiesenbestattung, die Luftbestattung, die Naturbestattung, die Weltraum­bestattung oder die Diamantbestattung.

Welche Beerdigung ist in Deutschland machbar?

In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang: Der Verstorbene darf nicht privat aufbewahrt oder beigesetzt werden. Die Friedhofspflicht ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Bestimmte Bestattungsvarianten bieten jedoch einen alternativen Bestattungsort zum Friedhof. Das ist beispielsweise bei Seebestattungen oder dem Friedwald der Fall.

Die Grabstätte kann innerhalb eines bestimmten Rahmens individuell gestaltet werden, die Beisetzung folgt jedoch weitestgehend festgeschriebenen Abläufen.

Was kostet eine Beerdigung?

Die Kosten einer Beerdigung unterscheiden sich deutschlandweit zum Teil erheblich. Neben den Kosten für Sarg und Grabstein schlagen hier vor allem die Eigenleistungen des Bestatters, externe Dienstleistungen sowie die Friedhofsgebühren von Fall zu Fall unterschiedlich hoch zu Buche. Zu den Eigenleistungen des Bestatters gehören etwa die Überführung des Toten, die Waschung und Einsargung sowie ggf. Amtsgänge und Verwaltungskosten. Externe Dienstleister sorgen etwa für Traueranzeigen, Blumenschmuck und den Leichenschmaus.

Grundsätzlich empfehlenswert ist ein Vergleich verschiedener Bestattungsangebote, eine umfassende Bestattungs­verfügung oder der rechtzeitige Abschluss einer Sterbegeld­versicherung oder eines Bestattungs­treuhandkontos.

Wer muss die Beerdigung organisieren und bezahlen?

In Deutschland liegt die Verantwortung für die Beerdigung eines Verstorbenen bei seinen nächsten Familienangehörigen. Für die Kosten kommen dabei nicht notwendigerweise nur diejenigen Erben auf, die nach gesetzlicher Erbfolge dem Verstorbenen am nächsten stehen, doch in den allermeisten Fällen werden sie auch dann zur Finanzierung herangezogen, wenn sie das Erbe ausschlagen.

Reguläre Erben hingegen müssen für die Kosten der Beerdigung insgesamt aufkommen. Das gilt sogar, wenn die Beerdigung von einer anderen natürlichen oder juristischen Person beauftragt wurde. Diese Regelung ist sogar gesetzlich verankert (§1968 BGB). Nur in sozialen Härtefallen oder wenn keine Angehörigen zu ermitteln sind, kann eine Sozialbestattung auf Gemeindekosten erfolgen.

Einfacher ist es für die Hinterbliebenen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten für den Todesfall vorgesorgt und sich um die Finanzierung gekümmert hat.

Quellen

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