
Müssen Sie Ihr Pflegegeld versteuern?
Für die meisten Fälle gilt: Nein, Sie müssen Pflegegeld nicht versteuern. Es ist in voller Höhe steuerfrei. Sie müssen es auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Es ist grundsätzlich immer dann steuerfrei, wenn es von der Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger gezahlt wird und wenn es zur privaten Pflege einer pflegebedürftigen Person verwendet wird. Das heißt zum Beispiel, wenn Angehörige zuhause gepflegt werden.
Geregelt wird das in § 3 Nr. 36 EstG des Einkommensteuergesetzes und bedeutet:
- Pflegebedürftige Personen müssen Pflegegeld generell nicht versteuern.
- Auch pflegende Angehörige, die Pflegegeld erhalten und verwandt sind, müssen dieses nicht versteuern – allerdings nur bis zur Höhe des Pflegegelds, keine Extra-Vergütung!
- Das gilt auch für Pflegepersonen mit einer privaten Bindung, wie Nachbarn oder Freunde – solange es um keine gewerbliche Pflege geht.

Es gibt jedoch Ausnahmen! Und zwar wenn Sie:
- als Pflegeperson gewerblich oder auf selbständiger Basis pflegen,
- keine persönliche Bindung zur pflegebedürftigen Person haben,
- Rechnungen schreiben oder auf Minijob-Basis pflegen,
- einen privaten Pflegevertrag mit regelmäßiger Vergütung haben,
- zusätzlich zur Pflege bezahlte Leistungen erbringen – etwa als Haushaltshilfe
- oder das Pflegegeld an eine externe Person weitergeben und dies abrechnen.
Beispiel 1: Sie pflegen Ihre Mutter zu Hause und bekommen Pflegegeld von der Pflegekasse – dann ist das steuerfrei.
Beispiel 2: Sie pflegen eine Nachbarin, bekommen Pflegegeld und zusätzlich 200 Euro auf Honorarbasis – dann wird es wie ein Job gewertet und ist einkommensteuerpflichtig.
Sind Sie sich unsicher, kann ein kurzer Anruf beim Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein Ihnen Klarheit bringen.
Berechnen, ob Sie (mehr) Pflegegeld bekommen, können Sie schnell, einfach und kostenlos mit unserem Pflegegradrechner. Beantragen können Sie dieses ebenfalls kostenlos: