Müssen Sie Ihr Pflege­geld versteuern?

Afilio
Vom 12.08.2026

Für die meisten Fälle gilt: Nein, Sie müssen Pflege­geld nicht versteuern. Es ist in voller Höhe steuerfrei. Sie müssen es auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Es ist grundsätzlich immer dann steuerfrei, wenn es von der Pflege­kasse oder einem Sozialhilfeträger gezahlt wird und wenn es zur privaten Pflege einer pflegebedürftigen Person verwendet wird. Das heißt zum Beispiel, wenn Angehörige zuhause gepflegt werden.

Geregelt wird das in § 3 Nr. 36 EstG des Einkommensteuergesetzes und bedeutet:

  • Pflege­bedürftige Personen müssen Pflege­geld generell nicht versteuern.
  • Auch pflegende Angehörige, die Pflege­geld erhalten und verwandt sind, müssen dieses nicht versteuern – allerdings nur bis zur Höhe des Pflege­gelds, keine Extra-Vergütung!
  • Das gilt auch für Pflege­personen mit einer privaten Bindung, wie Nachbarn oder Freunde – solange es um keine gewerbliche Pflege geht.
Steuern für Pflegegrad

Es gibt jedoch Ausnahmen! Und zwar wenn Sie:

  • als Pflege­person gewerblich oder auf selbständiger Basis pflegen,
  • keine persönliche Bindung zur pflegebedürftigen Person haben,
  • Rechnungen schreiben oder auf Minijob-Basis pflegen,
  • einen privaten Pflege­vertrag mit regelmäßiger Vergütung haben,
  • zusätzlich zur Pflege bezahlte Leistungen erbringen – etwa als Haushaltshilfe
  • oder das Pflege­geld an eine externe Person weitergeben und dies abrechnen.

Beispiel 1: Sie pflegen Ihre Mutter zu Hause und bekommen Pflege­geld von der Pflege­kasse – dann ist das steuerfrei.

Beispiel 2: Sie pflegen eine Nachbarin, bekommen Pflege­geld und zusätzlich 200 Euro auf Honorarbasis – dann wird es wie ein Job gewertet und ist einkommensteuerpflichtig.

Sind Sie sich unsicher, kann ein kurzer Anruf beim Finanzamt oder Lohnsteuerhilfeverein Ihnen Klarheit bringen.

Berechnen, ob Sie (mehr) Pflege­geld bekommen, können Sie schnell, einfach und kostenlos mit unserem Pflege­gradrechner. Beantragen können Sie dieses ebenfalls kostenlos:

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