Pflege im Heim: Welche Kosten kommen auf mich zu?

von Afilio
19.08.2021 (aktualisiert: 23.08.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Kosten von Pflege­heimen setzen sich zusammen aus Pflege­kosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
  • Die Pflege­versicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten.
  • Die Eigenanteile unterscheiden sich stark nach Bundesländern, denn hier gibt es unterschiedliche Vorgaben, die Pflege­heime erfüllen müssen.
  • Lage (z. B. Stadt oder Land), Lohnkosten und Ausstattung haben auch einen Einfluss.
  • Einige Bundesländer geben zusätzlich Investitionskostenförderung oder Pflege­wohngeld.

Wer sich über Pflege­heime informiert, merkt schnell, dass es große Unterschiede bei den Kosten gibt. Bedeutet ein niedriger Preis gleich schlechtere Qualität? So einfach ist es nicht, denn viele Faktoren beeinflussen die Pflege­kosten.

Pflege­kosten: So setzen sie sich zusammen

Die Kosten in Pflege­heimen setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Bildet das Pflege­heim aus, kommt noch eine Ausbildungspauschale hinzu.

Pflege­kosten umfassen die kompletten vollstationären Pflege­leistungen, also Grundpflege und medizinische Behandlungs­pflege. Diesen Pflege­satz verhandeln die Kostenträger, entweder die Pflege­kasse oder das Sozialamt, für jeden Bewohner mit dem Heim. Ab dem Pflege­grad 2 zahlen alle Bewohner den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), unabhängig vom Pflege­grad. Damit übernehmen sie einen Teil der Pflege­kosten. Die Höhe unterscheidet sich von Heim zu Heim.

Unterkunftskosten beinhalten Heizung, Strom, Wasser sowie Reinigung, Wartungen und Reparaturen. Hinzu kommen Essen und Getränke.

Investitionskosten decken Wohnraum und Möbel ab, die das Heim den Bewohnern zur Verfügung stellt. Hier sind auch die Kosten für die Instandhaltung des Heims inbegriffen. Miet- und Pachtzahlungen der Betreiber werden ebenfalls über diese Pauschale abgedeckt. Die Höhe der Investitionskosten hängt darum von Ausstattung, Lage und Zustand der Einrichtung ab.

Die Pflege­versicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Bei Pflege­grad 2 sind es 770 Euro, bei Pflege­grad 3 werden 1.262 Euro übernommen, bei Pflege­grad 4 steuert die Kasse 1.775 Euro bei und bei Pflege­grad 5 gibt es 2.005 Euro. Allerdings sind die Kosten für ein Pflege­heim immer höher als der Anteil der Pflege­kasse. Darum fällt für die Bewohner oder ihre Angehörigen ein Eigenanteil an. Diese sogenannte Pflege­lücke ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Aktuell beträgt der Eigenanteil laut dem Verband der Privaten Kranken­versicherung im Durchschnitt 2.149 Euro (Stand: Juli 2021).

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Eigenanteile in den Bundesländern

Die Pflege­kosten sind nicht deutschlandweit einheitlich. Im Gegenteil, zwischen den Bundesländern gibt es zum Teil große Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen ist der Eigenanteil (ohne Ausbildungspauschale) mit durchschnittlich 2.503 Euro monatlich am höchsten, gefolgt vom Saarland mit 2.448 Euro. Der niedrigste Eigenanteil fällt in Sachsen-Anhalt mit 1.517 Euro an. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat 2020 eine Auswertung der Eigenanteile in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht.

Bundesland

EEE

Unterkunft & Verpflegung

Investitionskosten

Summe

Baden-Württemberg

1125 Euro

830 Euro

443 Euro

2399 Euro

Bayern

1029 Euro

681 Euro

379 Euro

2089 Euro

Berlin

1104 Euro

621 Euro

365 Euro

2089 Euro

Brandenburg

834 Euro

646 Euro

311 Euro

1792 Euro

Bremen

710 Euro

790 Euro

558 Euro

2058 Euro

Hamburg

859 Euro

802 Euro

540 Euro

2200 Euro

Hessen

868 Euro

713 Euro

488 Euro

2070 Euro

Mecklenburg-Vorpommern

586 Euro

602 Euro

336 Euro

1523 Euro

Niedersachsen

550 Euro

598 Euro

523 Euro

1671 Euro

Nordrhein-Westfalen

945 Euro

1036 Euro

523 Euro

2503 Euro

Rheinland-Pfalz

872 Euro

887 Euro

428 Euro

2187 Euro

Saarland

1120 Euro

891 Euro

436 Euro

2448 Euro

Sachsen

610 Euro

590 Euro

346 Euro

1546 Euro

Sachsen-Anhalt

618 Euro

590 Euro

309 Euro

1517 Euro

Schleswig-Holstein

575 Euro

743 Euro

476 Euro

1794 Euro

Thüringen

610 Euro

716 Euro

341 Euro

1667 Euro

Deutschland gesamt

858 Euro

770 Euro

441 Euro

2070 Euro

Warum sind die Kosten so unterschiedlich?

Die EEE liegen zwischen 550 Euro in Niedersachsen und 1.125 Euro in Baden-Württemberg. Diese große Differenz ist laut WIP auf die unterschiedlichen Vorgaben zur Personalausstattung sowie die unterschiedlichen Lohnniveaus zurückzuführen. Die höchsten Lohnkosten fallen mit durchschnittlich 3.169 Euro monatlich in Baden-Württemberg an. In Sachsen-Anhalt werden hingegen nur 2.329 Euro gezahlt. In Niedersachsen liegen die Lohnkosten bei 2.681 Euro. Generell erhalten Pflege­kräfte im Westen Deutschlands höhere Gehälter als im Osten.

Wie viel Pflege­bedürftige bei den Investitionszahlungen beisteuern müssen, hängt auch von der Investitionskostenförderung der Bundesländer ab. Die vollstationäre Pflege wird in sechs Bundesländern gefördert, bei Hamburg handelt es sich um ein Auslaufmodell. In fünf Bundesländern gibt es ein Pflege­wohngeld. Damit werden statt des Pflege­heims die Pflege­bedürftigen be­zuschusst.

Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt fördern nicht. Die geringen Investitionskosten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind laut WIP darauf zurückzuführen, dass die Modernisierung der Pflege­heime in den neuen Bundesländern im Zuge der deutschen Einheit erfolgte und vermutlich erst in den kommenden Jahren Erneuerungsinvestitionen anstehen. Generell sind die Pflege­kosten im ländlichen Raum günstiger als in der Stadt.

Seniorinnen und Senioren im Pflegeheim
Die Kosten für die Unterbringung und Pflege in einem Heim unterscheiden sich je nach Bundesland. Am günstigsten sind Pflege­heime für Menschen in Sachsen-Anhalt.

Unterschiedliche Vorgaben in jedem Bundesland

Auf Bundesebene soll das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Menschen in Pflege­einrichtungen vor Benachteiligungen schützen. Es regelt beispielsweise die Informationspflichten der Heime, den Inhalt des Vertrags, Änderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs, Voraussetzungen für Preiserhöhungen und Kündigungs­bedingungen.

Zusätzlich gibt es in den Bundesländern noch Heimgesetze, die bauliche Ausstattung, Einrichtung, Personalausstattung und Betriebsgenehmigungen vorgeben. Durch diese Regelung werden in einigen Bundesländern mehr Pflege­kräfte eingesetzt als in anderen, obwohl die Anzahl der Heimbewohner gleich ist. Auch die Zimmergrößen unterscheiden sich. All dies hat Einfluss auf die Pflege­kosten.

Quellen

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