Pflege im Heim: Welche Kosten kommen auf mich zu?


- Die Kosten von Pflegeheimen setzen sich zusammen aus Pflegekosten, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.
- Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten.
- Die Eigenanteile unterscheiden sich stark nach Bundesländern, denn hier gibt es unterschiedliche Vorgaben, die Pflegeheime erfüllen müssen.
- Lage (z. B. Stadt oder Land), Lohnkosten und Ausstattung haben auch einen Einfluss.
- Einige Bundesländer geben zusätzlich Investitionskostenförderung oder Pflegewohngeld.
Wer sich über Pflegeheime informiert, merkt schnell, dass es große Unterschiede bei den Kosten gibt. Bedeutet ein niedriger Preis gleich schlechtere Qualität? So einfach ist es nicht, denn viele Faktoren beeinflussen die Pflegekosten.
Pflegekosten: So setzen sie sich zusammen
Die Kosten in Pflegeheimen setzen sich im Wesentlichen aus folgenden Posten zusammen: Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Bildet das Pflegeheim aus, kommt noch eine Ausbildungspauschale hinzu.
Pflegekosten umfassen die kompletten vollstationären Pflegeleistungen, also Grundpflege und medizinische Behandlungspflege. Diesen Pflegesatz verhandeln die Kostenträger, entweder die Pflegekasse oder das Sozialamt, für jeden Bewohner mit dem Heim. Ab dem Pflegegrad 2 zahlen alle Bewohner den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), unabhängig vom Pflegegrad. Damit übernehmen sie einen Teil der Pflegekosten. Die Höhe unterscheidet sich von Heim zu Heim.
Unterkunftskosten beinhalten Heizung, Strom, Wasser sowie Reinigung, Wartungen und Reparaturen. Hinzu kommen Essen und Getränke.
Investitionskosten decken Wohnraum und Möbel ab, die das Heim den Bewohnern zur Verfügung stellt. Hier sind auch die Kosten für die Instandhaltung des Heims inbegriffen. Miet- und Pachtzahlungen der Betreiber werden ebenfalls über diese Pauschale abgedeckt. Die Höhe der Investitionskosten hängt darum von Ausstattung, Lage und Zustand der Einrichtung ab.
Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Bei Pflegegrad 2 sind es 770 Euro, bei Pflegegrad 3 werden 1.262 Euro übernommen, bei Pflegegrad 4 steuert die Kasse 1.775 Euro bei und bei Pflegegrad 5 gibt es 2.005 Euro. Allerdings sind die Kosten für ein Pflegeheim immer höher als der Anteil der Pflegekasse. Darum fällt für die Bewohner oder ihre Angehörigen ein Eigenanteil an. Diese sogenannte Pflegelücke ist in den vergangenen Jahren immer weiter angestiegen. Aktuell beträgt der Eigenanteil laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung im Durchschnitt 2.149 Euro (Stand: Juli 2021).
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Eigenanteile in den Bundesländern
Die Pflegekosten sind nicht deutschlandweit einheitlich. Im Gegenteil, zwischen den Bundesländern gibt es zum Teil große Unterschiede. In Nordrhein-Westfalen ist der Eigenanteil (ohne Ausbildungspauschale) mit durchschnittlich 2.503 Euro monatlich am höchsten, gefolgt vom Saarland mit 2.448 Euro. Der niedrigste Eigenanteil fällt in Sachsen-Anhalt mit 1.517 Euro an. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) hat 2020 eine Auswertung der Eigenanteile in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht.
Bundesland | EEE | Unterkunft & Verpflegung | Investitionskosten | Summe |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | 1125 Euro | 830 Euro | 443 Euro | 2399 Euro |
Bayern | 1029 Euro | 681 Euro | 379 Euro | 2089 Euro |
Berlin | 1104 Euro | 621 Euro | 365 Euro | 2089 Euro |
Brandenburg | 834 Euro | 646 Euro | 311 Euro | 1792 Euro |
Bremen | 710 Euro | 790 Euro | 558 Euro | 2058 Euro |
Hamburg | 859 Euro | 802 Euro | 540 Euro | 2200 Euro |
Hessen | 868 Euro | 713 Euro | 488 Euro | 2070 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 586 Euro | 602 Euro | 336 Euro | 1523 Euro |
Niedersachsen | 550 Euro | 598 Euro | 523 Euro | 1671 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 945 Euro | 1036 Euro | 523 Euro | 2503 Euro |
Rheinland-Pfalz | 872 Euro | 887 Euro | 428 Euro | 2187 Euro |
Saarland | 1120 Euro | 891 Euro | 436 Euro | 2448 Euro |
Sachsen | 610 Euro | 590 Euro | 346 Euro | 1546 Euro |
Sachsen-Anhalt | 618 Euro | 590 Euro | 309 Euro | 1517 Euro |
Schleswig-Holstein | 575 Euro | 743 Euro | 476 Euro | 1794 Euro |
Thüringen | 610 Euro | 716 Euro | 341 Euro | 1667 Euro |
Deutschland gesamt | 858 Euro | 770 Euro | 441 Euro | 2070 Euro |
Warum sind die Kosten so unterschiedlich?
Die EEE liegen zwischen 550 Euro in Niedersachsen und 1.125 Euro in Baden-Württemberg. Diese große Differenz ist laut WIP auf die unterschiedlichen Vorgaben zur Personalausstattung sowie die unterschiedlichen Lohnniveaus zurückzuführen. Die höchsten Lohnkosten fallen mit durchschnittlich 3.169 Euro monatlich in Baden-Württemberg an. In Sachsen-Anhalt werden hingegen nur 2.329 Euro gezahlt. In Niedersachsen liegen die Lohnkosten bei 2.681 Euro. Generell erhalten Pflegekräfte im Westen Deutschlands höhere Gehälter als im Osten.
Wie viel Pflegebedürftige bei den Investitionszahlungen beisteuern müssen, hängt auch von der Investitionskostenförderung der Bundesländer ab. Die vollstationäre Pflege wird in sechs Bundesländern gefördert, bei Hamburg handelt es sich um ein Auslaufmodell. In fünf Bundesländern gibt es ein Pflegewohngeld. Damit werden statt des Pflegeheims die Pflegebedürftigen bezuschusst.
Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt fördern nicht. Die geringen Investitionskosten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sind laut WIP darauf zurückzuführen, dass die Modernisierung der Pflegeheime in den neuen Bundesländern im Zuge der deutschen Einheit erfolgte und vermutlich erst in den kommenden Jahren Erneuerungsinvestitionen anstehen. Generell sind die Pflegekosten im ländlichen Raum günstiger als in der Stadt.

Unterschiedliche Vorgaben in jedem Bundesland
Auf Bundesebene soll das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) Menschen in Pflegeeinrichtungen vor Benachteiligungen schützen. Es regelt beispielsweise die Informationspflichten der Heime, den Inhalt des Vertrags, Änderungen des Pflege- und Betreuungsbedarfs, Voraussetzungen für Preiserhöhungen und Kündigungsbedingungen.
Zusätzlich gibt es in den Bundesländern noch Heimgesetze, die bauliche Ausstattung, Einrichtung, Personalausstattung und Betriebsgenehmigungen vorgeben. Durch diese Regelung werden in einigen Bundesländern mehr Pflegekräfte eingesetzt als in anderen, obwohl die Anzahl der Heimbewohner gleich ist. Auch die Zimmergrößen unterscheiden sich. All dies hat Einfluss auf die Pflegekosten.