Geben Sie Ihre Vorsorge­vollmacht für den Notfall frei

Mit dem digitalen Notfallabruf stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorge­vollmacht im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Im Ernstfall reicht es meist nicht aus, dass Angehörige wissen, dass Vorsorge­dokumente erstellt wurden. Sie müssen auch direkt einsehbar sein, damit die darin enthaltenen Wünsche umgesetzt werden können. Mit dem Notfallabruf gehen Sie sicher, dass sowohl Ärzte als auch Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
  • Es ist gut, wenn Ihre Angehörigen wissen, dass Sie eine Vorsorge­vollmacht besitzen. Noch wichtiger ist, dass Sie ihnen auch genau mitteilen, wo diese sich befindet. Sollte Ihnen etwas zustoßen, werden die Informationen aus Ihrer Vollmacht so schnell wie möglich gebraucht. Oft dauert es viel zu lange, bis die Vertrauens­personen die Dokumente ins Kranken­haus bringen.
  • Grundsätzlich können Sie Ihre Patienten­verfügung, die Vorsorge­vollmacht, den Aufbewahrungsort Ihrer Dokumente sowie eine Information zum Unterschriftsdatum (zur Identifikation des aktuellsten Dokuments) hinterlegen. Es liegt jedoch bei Ihnen, welche Informationen Sie für den Notfallabruf freigeben möchten. Beispielsweise können Sie die Patienten­verfügung für Ärzte und Angehörige zugänglich machen, die Vorsorge­vollmacht dagegen nur für Ihre Vertrauens­personen.

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