Geben Sie Ihre Vorsorgevollmacht für den Notfall frei
Mit dem digitalen Notfallabruf stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall gefunden und berücksichtigt wird.
Das Wichtigste in Kürze:
- Im Ernstfall reicht es meist nicht aus, dass Angehörige wissen, dass Vorsorgedokumente erstellt wurden. Sie müssen auch direkt einsehbar sein, damit die darin enthaltenen Wünsche umgesetzt werden können. Mit dem Notfallabruf gehen Sie sicher, dass sowohl Ärzte als auch Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
- Es ist gut, wenn Ihre Angehörigen wissen, dass Sie eine Vorsorgevollmacht besitzen. Noch wichtiger ist, dass Sie ihnen auch genau mitteilen, wo diese sich befindet. Sollte Ihnen etwas zustoßen, werden die Informationen aus Ihrer Vollmacht so schnell wie möglich gebraucht. Oft dauert es viel zu lange, bis die Vertrauenspersonen die Dokumente ins Krankenhaus bringen.
- Grundsätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht, den Aufbewahrungsort Ihrer Dokumente sowie eine Information zum Unterschriftsdatum (zur Identifikation des aktuellsten Dokuments) hinterlegen. Es liegt jedoch bei Ihnen, welche Informationen Sie für den Notfallabruf freigeben möchten. Beispielsweise können Sie die Patientenverfügung für Ärzte und Angehörige zugänglich machen, die Vorsorgevollmacht dagegen nur für Ihre Vertrauenspersonen.