Post­vollmacht erteilen: So geht's

von Afilio
17.04.2020 (aktualisiert: 17.06.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Post­vollmacht berechtigt eine Person als Stellvertreter zur Entgegennahme oder zur Abholung von Briefen, Päckchen und Paketen des ursprünglichen Empfängers.
  • Mit einer Post­vollmacht lässt sich eine unbefristete oder sendungsbezogene Vollmacht für einen oder alle Postversanddienste erteilen. Dabei sollten immer alle Sendungsarten, Versanddienste und idealerweise auch die Geltungsdauer der Vollmacht festgehalten werden.
  • Nutzen Sie unsere Vorlage, und erstellen Sie schnell und unkompliziert Ihre Vollmacht - nach Ihren Wünschen und für Ihre Zwecke.
Beispielvorlage

Hinweis: Es handelt sich lediglich um eine Beispielvorlage zur Anschauung.

Warum sollten Sie eine Post­vollmacht erteilen?

In Deutschland gilt das Postgeheimnis, nach dem Dienstleister, die Postsendungen bearbeiten, Inhalt und Überbringung jeglicher Postsendungen vertraulich behandeln müssen. Das schließt die direkte Zustellung einer Postsendung an einen Empfänger mit ein. In der Regel ist dem mit Briefkasten und Abstellgenehmigung für Pakete schon genüge getan, es gibt allerdings Arten von Sendungen und Situationen, in denen es notwendig ist, eine Sendung persönlich entgegenzunehmen. Ist das dem Empfänger nicht möglich, kann er einen Bevollmächtigten einsetzen, der Briefe, Einschreiben und Pakete für ihn annimmt.

Sie bestimmen mit einer Post­vollmacht also, wer in Ihrem Namen Ihre Birefe, Päckchen, Pakete und andere Postsendungen in Empfang nehmen oder in einem Paketshop oder einer Postfiliale abholen darf. Eine solche Vollmacht kann aus unterschiedlichen Gründen ausgestellt werden: Während für den Einzelfall auch eine Einzel­vollmacht für eine Sendung genügt, können Sie auch eine generelle Geltungsdauer festhalten - z.B. für die Dauer eines Urlaubs. Und Sie können präventiv eine unbefristete Post­vollmacht ausstellen - etwa für den Fall einer anhaltenden Erkrankung.

Worauf muss ich achten?

Am weitesten verbreitet ist die Post­vollmacht zur einmaligen Nutzung. Gerade Paketdienstleister stellen solche Alltags­vollmachten zum Einmalgebrauch oft als Rückseite einer Sendungsbenachrichtigung zur Verfügung. Das ist praktisch für den Einzelfall, allerdings erlischt eine solche Post­vollmacht mit dem Moment ihrer Einlösung. Wurde die Sendung in der Filiale des Anbieters abgeholt, ist sie ungültig. Wer eine weitergehende Vollmacht wünscht oder benötigt sollte darum, eine eine eigene Post­vollmacht und / oder Paket­vollmacht aufsetzen - entweder für den kurzfristigen Einsatz oder als dauerhaft gültige Vollmacht. Das kann etwa sinnvoll sein, wenn der Postempfänger etwa aufgrund einer schweren Krankheit oder Pflege­bedürftigkeit für eine längere Dauer verhindert ist - kommt aber auch immer wieder in Frage für ältere Menschen, die den Weg zu weit entfernten Postfilialen ebenso wenig auf sich nehmen wollen wie den Transport schwerer Pakete.

  • Beschreiben Sie so präzise wie möglich, wem gegenüber die Post­vollmacht gelten soll und wer welche Vollmacht erhält.
  • Spezifizieren Sie für welche Sendungen die Vollmacht gelten soll, z.B. Pakete, Päckchen, Einschreiben, Briefe, Postkarten usw.
  • Gilt die Vollmacht nur für Pakete, wird dem Bevollmächtigten keine Briefpost ausgehändigt.
  • Eine Post­vollmacht muss immer schriftlich ausgestellt werden und unterschrieben werden.
  • Der Bevollmächtigte muss sich durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.

Tipp: Machen Sie eine Kopie der Post­vollmacht, und verwahren Sie sie an einem sicheren Ort.

Was muss die Post­vollmacht enthalten?

  • Angaben zum Vollmachtgeber: Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Angaben zum Bevollmächtigten: Vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Für welche Art gilt die Vollmacht: Brief- oder Paketsendung
  • Unterschrift von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten

Kann ich mit einer Post­vollmacht Pakete abholen?

Ja, sofern die Vollmacht zur Herausgabe aller postalischen Sendungen einschließlich Paketen berechtigt, kann ein Bevollmächtigter im Rahmen einer einzelnen Post­vollmacht auch Pakete für den Vollmachtgeber entgegennehmen oder abholen.

Es ist auch möglich, eine generelle oder einmalige Vollmacht zur Paketabholung auszustellen. Die Deutsche Post und andere Versandunternehmen bieten vor allem die zweite Option häufig für Einzelsendungen an. Das soll sicherstellen, dass eine berechtigte Person tatsächlich nur eine bestimmte Sendung im Auftrag des Vollmachtgebers abholen können soll, um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Für die Abholung einzelner Pakete wird dabei davon ausgegangen, dass der eigentliche Empfänger lediglich vorübergehend verhindert ist und keine dauerhafte Vollmacht ausgestellt werden muss.

Tipp: Vertrauensvermerk - Wer darf welche Post entgegennehmen?

  • Postvermerke wie „Persönlich“ und „Vertraulich“

    Liegt keine Post­vollmacht vor, darf Post privat wie beruflich nur dem eigentlichen Empfänger ausgehändigt werden. Mit einer Post­vollmacht, die ausdrücklich festhält, dass auch Schreiben mit Vermerken wie “Vertraulich” und “Persönlich” den Bevollmächtigten ausgehändigt werden dürfen, gehen Empfänger und Bevollmächtigter auf Nummer sicher.

  • Postvermerk “Eigenhändig”

    Noch wichtiger als bei vertraulichen Mitteilungen ist eine ausdrückliche Erlaubnis zur Aushändigung beim Vermerk “Eigenhändig”, denn hier geht es um eine tatsächliche Handlung. Halten Sie darum gesondert fest, dass Ihr Bevollmächtigter auch Sendungen entgegennehmen und ggf. öffnen darf, die nur eigenhändig übergeben werden dürfen.

Wann ist die Post­vollmacht gültig?

Ohne zusätzliche zeitliche Angaben ist eine Post­vollmacht unmittelbar ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung gültig. Und das unbefristet. Darum ist es sinnvoll, rechtzeitig zu überlegen ab wann und für welchen Zeitraum sie gelten soll. Eine Überschrift wie “Post­vollmacht - gültig bis 31.12.2020” ist genauso gut geeignet wie ein Vermerk “Diese Post­vollmacht gilt ab dem 1. Januar 2021 und ist auf ein Jahr befristet. Sie endet am am 31.12.2021.” Wichtig auch hier: Nur die persönliche Unterschrift des Vollmachtgebers setzt eine Vollmacht tatsächlich in Kraft.

Kann ich eine Post­vollmacht ändern oder widerrufen?

Die Herausforderung bei jeder Vollmacht besteht darin, sie so aufzusetzen, dass Änderungen idealerweise unnötig sind. Denn eine Vollmacht kann nur durch Herausgabe, zuvor vereinbarte Einschränkung oder Befristung aufgehoben werden. Damit die Gültigkeit erlischt, benötigt der Verfasser darum das Originaldokument vom Bevollmächtigten. Erhalten Sie das Originaldokument zurück, sollten Sie es vernichten, um sicherzustellen, dass die Vollmacht tatsächlich ungültig wird.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Dokumente regelmäßig dahingehend, ob die darin festgehaltenen Vorstellungen weiterhin Ihren Wünschen entsprechen und ob Sie an den eingesetzten Vertrauens­personen weiterhin festhalten. Halten Sie neben einer eventuellen Post­vollmacht auch Ihre Bank­vollmacht, Patienten­verfügung und General­vollmacht aktuell.

Quellen

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