Vorsorge­vertrag: Die perfekt geplante Beisetzung?

von Franziska Saß
11.09.2019 (aktualisiert: 23.11.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wenn Sie Ihre Beisetzung selbst planen möchten, können Sie einen Vorsorge­vertrag mit einem Bestatter abschließen.
  • Darin bestimmen Sie, wie Ihre Bestattung aussehen soll und organisieren diese im Vorhinein selbst.
  • Für viele Menschen geht es dabei auch darum, ihre Familie vor hohen Kosten zu schützen. Denn sie bezahlen ihre Bestattung bei Abschluss des Vertrages selbst.

Der Vorsorge­vertrag: Was ist das?

Verstirbt eine angehörige Person, dann sind die Hinterbliebenen oft auf sich allein gestellt: Sie müssen nicht nur die Trauer verarbeiten, sondern sich auch um die Beisetzung kümmern. Oft steht dabei die Frage im Raum, was sich die verstorbene Person gewünscht hätte. Noch dazu kämpfen viele Familien mit den hohen Kosten, die für eine Bestattung anfallen. Wer seinen Angehörigen den Stress und die Kosten ersparen möchte, kann seine Beisetzung selbst planen – über einen Vorsorge­vertrag.

Einen Vorsorge­vertrag schließen Sie mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Gemeinsam mit dem Bestattungsinstitut planen Sie Ihre Beisetzung, suchen Urne oder Sarg, Grabstein, Grabschmuck, Trauermusik und Friedhof aus. Sie entscheiden selbst, wie Sie sich Ihre letzte Ruhestätte und die Trauerfeier vorstellen. Ihre Familie muss sich nach Ihrem Tod also um nichts mehr kümmern. Auch die Finanzierung ist geregelt: Sie können entweder bei Vertragsabschluss entweder eine einmalige Zahlung leisten, entscheiden Sie sich früh für den Vorsorge­vertrag sind auch Ratenzahlungen möglich. In der Regel erhält das Bestattungsunternehmen die Zahlung nicht direkt. Das Geld überweisen Sie auf ein Treuhandkonto, von dem es im Falle Ihres Todes an das Bestattungsinstitut ausgezahlt wird. Der Vorteil daran: Das Konto besteht auch, wenn das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl in die Insolvenz gehen sollte.

Der Vorsorge­vertrag gilt über den Tod hinaus

Der Vorsorge­vertrag hat eine „transmortale Wirkung“. Das bedeutet, dass alle in seinem Rahmen geschlossenen Vereinbarungen für den Bestatter bindend sind und das über Ihren Tod hinaus. Dabei ist die sog. „Einrede Dritter“ ausgeschlossen. Damit können Erben und Angehörige Ablauf und Umfang der Bestattung im Nachhinein nicht ändern. Sie haben zudem kein Recht, die getroffenen Vereinbarungen zu verhindern oder den bereits bezahlten Betrag zurück zu verlangen.

Zwei Menschen schütteln sich nach Vertragsabschluss die Hände
Der Vorsorge­vertrag bietet Ihnen Sicherheit und entlastet Ihre Hinterbliebenen.

Ihre Bestattungsrücklagen sind sicher

Bestattungsrücklagen wie etwa die Sterbegeld­versicherung und eingezahlte Leistungen für einen Vorsorge­vertrag gehören zum pfändungssicheren Schonvermögen. Sie können somit nicht von staatlicher Seite eingefordert werden, wenn Sie auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Das gilt allerdings nur für Werte in einem „angemessenen Umfang“. Alles, was angemessen ist, kann kein Amt einfordern. Sozialämter sind somit auch nicht in der Lage, die Kündigung eines Vorsorge­vertrages von Ihnen zu fordern.

Vorsorge­vertrag oder Sterbegeld­versicherung?

Der Vorsorge­vertrag bietet zwei wesentliche Vorteile: Sie stellen damit nicht nur sicher, dass Ihre Bestattung genauso abläuft, wie sie es sich wünschen, sondern entlasten auch Ihre Angehörigen. Der organisatorische Teil liegt mit Vertragsabschluss beim Bestattungsinstitut und Ihre Hinterbliebenen müssen im Falle Ihres Todes auch keine hohen Kosten fürchten.

Anders als beim Sterbegeld handelt es sich beim Vorsorge­vertrag um einen Festbetrag, den Sie per Einmalzahlung begleichen und der zweckgebunden ist.

Die Sterbegeld­versicherung hingegen funktioniert wie eine klassische Lebens­versicherung. Hier sparen Sie über einen längeren Zeitraum mit Einzelbeträgen eine Absicherungssumme für Hinterbliebene an.

Es gibt zwei Arten der Sterbegeld­versicherung: Versicherungen ohne Gesundheits­prüfung mit Wartezeit und Versicherungen mit Gesundheits­prüfung, die sofort nach Inkrafttreten im Leistungsfall zahlen. Während Versicherte bei einer Versicherung ohne Prüfung mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 18 bis 36 Monaten rechnen müssen, bis der Versicherungsschutz tatsächlich greift, haben nur gesunde Menschen die Chance, eine Versicherung mit sofortiger Auszahlung abzuschließen.

Im Leistungsfall schüttet die Sterbegeld­versicherung nicht nur den vereinbarten Versicherungsvertrag an die Hinterbliebenen aus, sondern meist auch eine Überschussbeteiligung. Es ist auch möglich, dass Sie den Betrag von der Versicherung an ein Bestattungsunternehmen auszahlen lassen. Einige Versicherungen arbeiten heute bereits direkt mit großen Bestattungsunternehmen zusammen und begünstigen Verträge, bei denen das Sterbegeld Partner-Instituten ausgezahlt wird.

Wer seinen Angehörigen einen größeren Grad an Gestaltungsfreiheit zugestehen möchte, insbesondere bei der Wahl des Bestattungsinstituts, kann eine Sterbegeld­versicherung abschließen, sollte aber darauf achten, sie nicht zu überzahlen. Soll der eigentliche Ablauf der Bestattung klar festgelegt bleiben, können Sie die Sterbegeld­versicherung mit einer Bestattungs­verfügung ergänzen. In der Verfügung halten Sie fest, wie Sie sich Ihre Bestattung vorstellen. Eine feste Regelung, wie beim Vorsorge­vertrag, gibt es allein durch die Verfügung allerdings nicht. Versicherungsunterlagen und Bestattungs­verfügung sollten Sie zur Sicherheit in einem Notfallordner zusammen aufbewahren.

Gemeinsame Vorsorge
Das sollten Sie wissen

Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und möchten die Bestattungs­vorsorge gemeinsam mit regeln? In unserem Ratgeber erfahren Sie mehr zur Sterbegeld­versicherung für Eheleute.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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