Patienten­verfügung in die ePA hochladen: So geht’s

Afilio
Vom 05.06.2025

Seit dem 15. Januar 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) allen gesetzlich Versicherten in Deutschland zur Verfügung. Sie ermöglicht es, wichtige medizinische Dokumente – wie Befunde, Impfungen, Medikationspläne oder Ihre Patienten­verfügung – digital zu speichern und sicher mit Ärzt:innen zu teilen.

Doch wie funktioniert das genau? In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Patienten­verfügung in der ePA hinterlegen. Um Ihre Vorsorge­dokumente auch unabhängig von der ePA jederzeit verfügbar zu haben, empfehlen wir Ihnen die Afilio-Notfallkarte.

Erstellen Sie jetzt Ihre Patienten­verfügung

Rechtssicher und BGH-konform, von Ärzten und Notaren empfohlen

Kostenlos erstellen

Wie lade ich meine Patienten­verfügung in die ePA hoch?

1. Patienten­verfügung erstellen

Bevor Sie Ihre Patienten­verfügung in der ePA hinterlegen können, müssen Sie diese natürlich erst erstellen. Das geht ganz einfach und digital – zum Beispiel über Afilio.

2. Patienten­verfügung digitalisieren

Liegt Ihre Patienten­verfügung bereits vor, aber nur in Papierform? Dann müssen Sie das Dokument zuerst digitalisieren. Scannen Sie es am besten als PDF-Datei ein. So ist sichergestellt, dass Sie es später problemlos in die ePA hochladen oder weitergeben können.

3. ePA aktivieren

Um die ePA nutzen zu können, müssen Sie diese zunächst bei Ihrer Kranken­kasse beantragen und anschließend aktivieren – entweder über die ePA-App Ihrer Kranken­kasse oder über Ihre Arztpraxis.

Für die erste Anmeldung in der ePA-App haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID) und der zugehörigen PIN
  • Oder mit Ihrer elektronischen Gesundheits­karte (eGK) und der dazugehörigen PIN

4. Zugriff für medizinisches Personal freigeben

Damit Ihr Arzt oder eine andere befugte Person Ihre Patienten­verfügung in Ihrer digitalen Patientenakte speichern kann, müssen Sie den Zugriff auf Ihre ePA erlauben. Dies erfolgt ganz unkompliziert durch das Einlesen Ihrer elektronischen Gesundheits­karte in der Arztpraxis. Dadurch wird ein zeitlich befristeter Zugang für maximal 90 Tage eingerichtet.

5. Patienten­verfügung in der ePA speichern

Nun können Sie Ihre Patienten­verfügung in der ePA hinterlegen. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Eigenständig hochladen: Über die App Ihrer Kranken­kasse können Sie die digitale Version Ihrer Patienten­verfügung direkt in Ihre ePA hochladen. Alternativ ist dies auch über den digitalen Zugang in der Arztpraxis möglich.
  • Hochladen durch medizinisches Personal: Alternativ können auch Ihr Arzt oder andere befugte Personen das Dokument für Sie hinterlegen – vorausgesetzt, Sie haben zuvor den Zugriff auf Ihre ePA freigegeben (z. B. durch Einlesen Ihrer Gesundheits­karte in der Praxis).

Ideale Ergänzung zur ePA: Afilio-Notfallkarte

Mit der Afilio-Notfallkarte ist Ihre Patienten­verfügung auch dann schnell zur Hand, wenn Ihre Dokumente nicht auf der ePA hinterlegt sind.

Jetzt Notfallkarte einrichten

Teilen Sie den Artikel