
Patientenverfügung: Rechtssicher erstellen - Ratgeber & Vorlage
Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen verbindlich für den Fall fest, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Sie ist für Ärzte bindend.
- Ohne Patientenverfügung muss ein Bevollmächtigter oder vom Gericht bestellter Betreuer Entscheidungen treffen und mutmaßen, was Ihr Wille sein könnte. Das führt häufig zu Problemen.
- Erstellen Sie Ihre rechtssichere Patientenverfügung kostenlos und richten Sie den digitalen Notfallabruf ein, damit die Patientenverfügung im Notfall direkt verfügbar ist.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie wichtig?
- Was passiert ohne Patientenverfügung?
- Was gehört inhaltlich in eine gute Patientenverfügung?
- Worauf muss ich achten, damit die Patientenverfügung in der Praxis wirksam ist?
- Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
- Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie wichtig?
Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie Ärzten und Angehörigen mitteilen, welche medizinische und pflegerische Behandlung Sie im Ernstfall wünschen. Die Patientenverfügung kommt allerdings nur dann zum Einsatz, wenn Sie einwilligungsunfähig sind, anderen Ihre Wünsche also nicht mehr selbst mitteilen können. Das kann der Fall sein, wenn Sie nach einem Unfall bewusstlos sind, im Koma liegen oder durch den schweren Verlauf einer Krankheit nicht mehr in der Lage dazu sind, sich selbst zu äußern.
Die Patientenverfügung ist für Mediziner, Pflegekräfte und Angehörige bindend. Die Bindungswirkung entfaltet das Dokument allerdings nur, wenn es hinreichend konkret formuliert und auf die vorliegende Lebens- und Behandlungssituation anwendbar ist. Gesetzesgrundlage für die Patientenverfügung ist § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Was passiert ohne Patientenverfügung?

Wenn im Ernstfall keine aktuelle Patientenverfügung vorliegt, muss ein Bevollmächtigter oder ein vom Gericht bestellter Betreuer gemeinsam mit den behandelnden Ärzten über die anstehende Behandlung des Betroffenen entscheiden. Dasselbe gilt, wenn eine bestehende Patientenverfügung nicht konkret genug formuliert oder nicht auf die vorliegende Lebens- und Behandlungssituation anwendbar ist. Zwar sind Ärzte und gesetzliche Vertreter auch in diesem Fall an den Patientenwillen gebunden, jedoch können sie ohne eine schriftliche Verfügung des Betroffenen darüber lediglich mutmaßen. Das Gesetz zur Patientenverfügung schreibt vor:
„Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.“ (§ 1827 BGB)
Im Zweifel bedeutet das, dass die an der Entscheidung Beteiligten vom Überlebenswillen des Patienten ausgehen und alles medizinisch Mögliche getan wird, um sein Leben zu erhalten – auch um den Preis eines Daseins in vollkommener und anhaltender Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maschinen.
Immer wieder kommt es auch zu Gerichtsprozessen, wenn Familienmitglieder bzw. Angehörige und Ärzte unterschiedlicher Auffassung darüber sind, wie der Betroffene behandelt werden sollte. In solchen Fällen werden schwerkranke Patienten manchmal noch über Jahre hinweg am Leben erhalten, obwohl sie dies womöglich für sich abgelehnt hätten. Das Thema Patientenverfügung und Ethik wird nach wie vor kontrovers diskutiert.
Fallbeispiel:
Ein 82-jähriger Demenz-Patient ohne Patientenverfügung wird fünf Jahre am Leben erhalten
Was passieren kann, wenn Sie sich nicht mit dem Thema Patientenverfügung auseinandersetzen, zeigt der Fall eines 82-jährigen Demenz-Patienten.
Der Mann war 2006 an einer schweren Demenz erkrankt, konnte sich nicht mehr bewegen und auch keinen Kontakt mehr zu seinem Umfeld aufnehmen. Eine Patientenverfügung hatte er nicht verfasst. Der Hausarzt entschied, seinen Patienten über eine Magensonde künstlich zu ernähren und damit sein Leben zu verlängern.
Der Sohn des Mannes klagte nach dem Tod seines Vaters und erklärte, dass die künstliche Ernährung ab 2010 „nur noch zu einer sinnlosen Verlängerung des krankheitsbedingten Leidens“ geführt habe. Er forderte Schmerzensgeld, was der Bundesgerichtshof in einem Urteil 2019 allerdings ablehnte.
Die Richter erklärten, dass ein Weiterleben nicht grundsätzlich als Schaden angesehen werden könne und kein Dritter darüber urteilen könne, ob eine Person weiterleben sollte oder nicht. Hätte der Patient eine entsprechende Verfügung geschrieben, hätte sein Arzt nach seinen Wünschen handeln können.
Wie ein Chefarzt und ein Notar diesen Fall einordnen, lesen Sie im Rückblick des Webinars, wie sie Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung in der Praxis verwenden.
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Rechtssicher und BGH-konform, von Ärzten und Notaren empfohlen
Was gehört inhaltlich in eine gute Patientenverfügung?
Eine wirksame Patientenverfügung beschreibt so konkret wie möglich, in welchen Situationen sie gelten soll und welche Behandlungen Sie dann wünschen oder ablehnen. Die Patientenverfügung von Afilio führt Sie dafür durch diese Bausteine:
- Eingangsformel und gesundheitliche Situation: Sie erklären, dass Sie das Dokument im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte errichten, und halten Ihren aktuellen Gesundheitszustand fest - so erkennen Ärzte später, vor welchem Hintergrund Sie entschieden haben.
- Behandlungssituationen: die konkreten Situationen, für die Ihre Festlegungen gelten - etwa der unmittelbare Sterbeprozess, das Endstadium einer unheilbaren Krankheit oder eine schwere Hirnschädigung, z. B. nach Schlaganfall, Unfall oder bei fortgeschrittener Demenz.
- Reanimation: ob Sie grundsätzlich wiederbelebt werden möchten - und in welchen Fällen nicht, etwa wenn mit schweren bleibenden Schäden zu rechnen ist.
- Behandlungsort: ob Sie am Lebensende in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten oder eine Versorgung im Krankenhaus bzw. Hospiz wünschen.
- Diagnosen und Behandlungsgrenzen: bei welchen Diagnosen (z. B. Wachkoma) Sie lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung, Beatmung oder Dialyse ausschließen - und welche Grenzen in anderen Situationen gelten, etwa in unmittelbarer Todesnähe. Dazu gehört auch, ob Sie leidenslindernde Medikamente selbst dann wünschen, wenn sie das Bewusstsein dämpfen oder die Lebenszeit verkürzen können.
- Organspende: ob Sie Organe spenden möchten - und was Vorrang hat, wenn dafür Maßnahmen nötig wären, die Sie an anderer Stelle ausgeschlossen haben.
- Vertrauenspersonen: wen Ärzte informieren dürfen (Schweigepflichtsentbindung) und wer für die Durchsetzung Ihres Willens sorgt.
- Persönliche Wertvorstellungen: was ein lebenswertes Leben für Sie ausmacht — als Interpretationshilfe für Situationen, die das Dokument nicht wörtlich abdeckt.
- Schlussbestimmungen und Unterschrift: Klauseln, die Ihre Verfügung gegen einen unterstellten Widerruf absichern - und die Unterschrift, die Sie etwa alle zwei Jahre erneuern sollten.
Alle Bausteine mit den zugehörigen Fragen und Beispielformulierungen finden Sie in unserem Artikel Patientenverfügung formulieren: Alle Abschnitte mit Textbausteinen erklärt
Gut zu wissen
Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen) ist in Deutschland verboten — entsprechende Wünsche in der Patientenverfügung sind unwirksam. Was rechtlich möglich ist, erklärt unser Artikel zur Sterbehilfe.
Worauf muss ich achten, damit die Patientenverfügung in der Praxis wirksam ist?
Ihre Patientenverfügung ist wirksam, wenn Ihre Wünsche im Notfall berücksichtigt werden. Dafür muss sie zunächst rechtsgültig sein und den Vorgaben aus § 1827 im Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechen. Welche Vorgaben das sind und wie Sie Ihre Wünsche in der Praxis durchsetzen, erklären wir in unserem Artikel So ist Ihre Patientenverfügung im Notfall wirksam.
Eine aktuelle, einwandfrei formulierte Patientenverfügung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden können. Aber sie muss auch einsehbar sein, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Mit dem Notfallabruf gehen Sie sicher, dass sowohl Ärzte als auch Angehörige direkt auf Ihre Dokumente zugreifen können.
Digital hinterlegen: Patientenverfügung in die ePA hochladen
Sonderfall Demenz
Bei Personen mit Demenz können zwei Probleme auftreten.
In einigen Fällen ist unklar, ob die Person einwilligungsfähig war, als sie die Patientenverfügung verfasst hat. Deshalb ist es für Personen mit Demenz ratsam, sich ihre Einwilligungsfähigkeit durch die Unterschrift des Hausarztes auf der Patientenverfügung bescheinigen zu lassen.
Manchmal widerrufen Personen mit Demenz im nicht mehr einwilligungsfähigen Zustand die Aussagen, die sie zuvor im einwilligungsfähigen Zustand in der Patientenverfügung festgehalten haben. Um Verwirrung zu vermeiden, kann man in der Patientenverfügung bestimmen, was dann Vorrang hat. Gegen Missbrauch schützt eine Klausel die bestimmt, dass zwei unabhängige Fachärzte zu dem Schluss kommen müssen, dass die betroffene Person ihre Einwilligungsfähigkeit verloren hat, damit die Regelung in Kraft tritt.
Wie bekomme ich eine gute Patientenverfügung und was kostet sie?
Im Netz finden Sie zahlreiche kostenlose Vorlagen - doch gerade Formulare zum Ankreuzen können Ihre persönlichen Behandlungswünsche meist nicht präzise genug abbilden. Wer nur Kästchen ankreuzt, riskiert, dass seine Wünsche unvollständig oder missverständlich dokumentiert sind - im schlimmsten Fall ist die Patientenverfügung dann unwirksam, weil die Angaben dem Bestimmtheitsgebot des BGH nicht genügen. Eine gute Patientenverfügung übersetzt Ihre individuellen Entscheidungen in konkrete Formulierungen.
Mit Afilio gehen Sie sicher, dass sowohl die rechtlichen als auch die medizinischen Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung erfüllt sind. Probieren Sie es aus!
Wenn Sie sich darüber hinaus beraten lassen möchten, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Betreuungsverein, einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder einen Hausarzt, der sich mit Patientenverfügungen auskennt. Mit welchen Kosten Sie dabei rechnen müssen, haben wir in unserem Artikel Was kostet eine gute Patientenverfügung? zusammengefasst.
Wo sollte ich meine Patientenverfügung aufbewahren?
Entscheidend ist, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall schnell auffindbar ist. Bewahren Sie das Original sicher zu Hause auf und hinterlegen Sie das Dokument zusätzlich bei Ihren in der Patientenverfügung benannten Vertrauenspersonen. Auch die digitale Hinterlegung ist sinnvoll: Laden Sie Ihre Patientenverfügung in die ePA hoch oder nutzen Sie den Notfallabruf von Afilio, damit Ärzte und Angehörige im Notfall direkt zugreifen können. In diesem Zuge können Sie das Dokument auch direkt elektronisch signieren, sodass die digitale Version vollständig rechtssicher ist.
Häufig gestellte Fragen
Wer darf eine Patientenverfügung erstellen?
Jeder volljährige und einwilligungsfähige Bürger kann eine Patientenverfügung verfassen. Einwilligungsfähig bedeutet, dass Sie die Entscheidungen, die Sie in der Patientenverfügung festhalten, bewusst und aus freiem Willen treffen. Außerdem sollten Sie sich der Bedeutung des Dokuments bewusst sein. Auch wenn Sie bereits eine schwere Krankheit haben, können Sie noch eine Patientenverfügung verfassen – problematisch wird es erst, wenn Sie bereits an einer fortgeschrittenen Demenz leiden. Denn dann ist oftmals unklar, ob Sie noch einwilligungsfähig sind.
Muss eine Patientenverfügung beglaubigt werden?
Eine Beglaubigung oder Beurkundung der Patientenverfügung durch einen Notar ist nicht erforderlich und hat keinen Einfluss auf die rechtliche Gültigkeit. Das gilt auch für die Unterschrift durch einen Zeugen. Was die einwandfreie Formulierung Ihrer Wünsche angeht, kann die Erstellung beim Notar sogar schaden. Notare sind Rechtsexperten. Die rechtlichen Anforderungen sind aber auch ohne Beratung leicht zu erfüllen. Kompliziert wird es bei den medizinischen Fragen und dabei können die meisten Notare nicht helfen.
Müssen Ärzte sich an eine Patientenverfügung halten?
Grundsätzlich müssen sich Ärzte und Ihre Angehörigen an das halten, was Sie in der Patientenverfügung niedergelegt haben. Das Dokument ist für sie rechtlich bindend, sofern es rechtsgültig ist. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass die Patientenverfügung sehr präzise verfasst sein muss, um Ärzten möglichst genaue Anweisungen zu geben, wie sie im Ernstfall handeln sollen. Allerdings können Sie hier nicht jeden Fall abbilden – aus diesem Grund ist es sinnvoll, Wertvorstellungen in die Patientenverfügung aufzunehmen und genau zu schildern, wann Ihr Leben für Sie lebenswert ist und wann eine Grenze überschritten ist. So können Ärzte und Angehörige in Fällen, die nicht konkret abgebildet sind, trotzdem in Ihrem Sinne entscheiden.
Sonderfall Notarzt: Müssen Sie von einem Notarzt-Team behandelt werden, kann oft nicht sichergestellt werden, dass Ärzte die Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung befolgen können. Oftmals entscheiden wenige Minuten über Leben und Tod. Sofern weder die Patientenverfügung vorliegt, noch eine angehörige Person vor Ort ist, die die Patientenverfügung durchsetzt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Ihre Vorsorgedokumente erst im Krankenhaus zum Einsatz kommen.
Bundesverfassungsgericht stärkt Patientenverfügung
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil aus August 2021 noch einmal festgelegt, dass die Patientenverfügung nicht nur zur Kenntnis genommen werden darf, sondern für Ärzte und Angehörige bindend ist.
Wie lange ist eine Patientenverfügung gültig?
Die Patientenverfügung muss Ihren aktuellen Willen widerspiegeln. Zwar ist eine Aktualisierung Ihrer Unterschrift rein rechtlich nicht erforderlich, aber sie hilft dabei, Ärzten und Angehörigen zu zeigen, dass sich Ihr Wille nicht geändert hat. Deshalb empfehlen wir: Alle zwei Jahre, spätestens aber bei Veränderungen Ihres Gesundheitszustandes, z.B. durch eine Krebserkrankung, sollten Sie Ihre Verfügung oder mindestens die Unterschrift erneuern. Bei Afilio ist das jederzeit kostenlos möglich.
Kann ich meine Patientenverfügung ändern oder widerrufen?
Ja, jederzeit und ohne Begründung. Kleinere Änderungen können Sie handschriftlich ergänzen und mit Datum und Unterschrift versehen - so bleibt eindeutig, dass sie von Ihnen stammen. Bei mehreren Überarbeitungen setzen Sie besser eine neue Patientenverfügung auf, damit Ärzte und Angehörige klar erkennen, was Ihren aktuellen Vorstellungen entspricht.
Sinnvoll ist eine Überarbeitung vor allem in diesen Fällen:
- bei einer schweren Erkrankung oder Komplikationen einer bestehenden Erkrankung
- wenn sich Ihre Lebensumstände ändern (z. B. Heirat, Scheidung, Umzug in ein Pflegeheim)
- wenn es neue Behandlungsmethoden gibt, zu denen Sie sich äußern möchten
- wenn Sie eine neue Vertrauensperson benennen möchten
Widerrufen können Sie Ihre Patientenverfügung ebenfalls jederzeit formlos - schriftlich, mündlich oder sogar durch Gesten, solange Sie einwilligungsfähig sind. Wichtig zu wissen: Kein Betreuer oder Bevollmächtigter kann Ihre Patientenverfügung eigenmächtig widerrufen.
Hinterlegte Versionen nicht vergessen: Wenn Sie Ihr Dokument ändern oder widerrufen, ersetzen oder vernichten Sie auch die Exemplare, die bei Angehörigen oder Ihrem Hausarzt liegen - sonst kursiert im Ernstfall eine veraltete Fassung.
Was ist eine christliche Patientenverfügung?
Die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) haben gemeinsam die Broschüre „Christliche Patientenvorsorge“ veröffentlicht. Die „Christliche Patientenvorsorge“ berücksichtigt die theologisch-ethischen Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des irdischen Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. Allerdings sollten Sie die Broschüre nur zur Information nutzen. Das beiliegende Ankreuzformular ist nicht umfangreich genug. Hier geht es zur Broschüre.
Welche weiteren Vorsorgedokumente benötige ich?
Eine Patientenverfügung allein reicht nicht aus. Erstellen Sie unbedingt auch eine Vorsorgevollmacht, in der Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu Bevollmächtigten erklären - denn anders als häufig angenommen dürfen ohne ein solches Dokument weder Ehepartner noch die eigenen Kinder für Sie entscheiden. Andernfalls bestimmt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Vertreter: Das kann eine Person aus Ihrem Umfeld sein, aber auch ein fremder Berufsbetreuer.
Falls Sie sich zusätzlich absichern möchten oder keine Vertrauensperson haben, der Sie eine Vollmacht erteilen können, ist eine Betreuungsverfügung empfehlenswert: Darin schlagen Sie dem Gericht Personen für das Amt des Betreuers vor - oder schließen bestimmte Personen ausdrücklich aus. So behalten Sie auch dann Einfluss, wenn es doch zu einer gerichtlichen Betreuung kommt.
Gilt die Patientenverfügung in jedem Bundesland?
Ja, eine wirksam formulierte Patientenverfügung gilt bundesweit, egal ob Sie in Bayern, Hessen, Sachsen oder Hamburg leben, und sie behält ihre Gültigkeit auch bei einem Umzug. Zwar bieten einige Landesministerien eigene Vorlagen an, verpflichtend sind diese aber nicht: Entscheidend ist allein, dass Ihr Dokument den gesetzlichen Anforderungen entspricht - nicht, aus welchem Bundesland die Vorlage stammt. Die Patientenverfügung von Afilio erfüllt alle bundesweit gültigen Standards und wird in jedem Bundesland anerkannt.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Co.