Rückkaufswert: Wieviel ist eine Police bei Kündigung wert?

von Franziska Saß
24.02.2021 (aktualisiert: 29.04.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Der Rückkaufswert ist die Summe, die ein Versicherter bekommt, wenn er seine Lebens­versicherung vorzeitig beendet.
  • Wie viel Geld Versicherungsnehmer bekommen, hängt von der Laufzeit der Lebens­versicherung, aber auch von Zinsen und Stornokosten ab. Oftmals machen Versicherte, die vorzeitig kündigen, Verlust.

Was ist der Rückkaufswert?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherter erhält, wenn er seine Lebens­versicherung vor dem Fälligkeitstermin kündigt. Er umfasst die bis dahin geleisteten Beiträge plus Zinsen. Allerdings machen viele Versicherer im Kündigungsfall hohe Stornokosten geltend.

Wer eine Lebens­versicherung abschließt, stellt sich darauf ein, lange in die Police einzuzahlen, um am Ende der Laufzeit eine größere Summe zur Alterssicherung ausgezahlt zu bekommen. Allerdings kann nicht jeder Versicherte seine Beiträge auch über die volle Versicherungslaufzeit leisten. Kündigt der Versicherte seinen Vertrag, kann er sich den bis dahin entstandenen Rückkaufswert erstatten lassen.

Gut zu wissen: Unter dem Begriff Lebens­versicherung werden alle Versicherungen zusammengefasst, die finanzielle Belastungen durch Tod und Invalidität oder die private Alters­vorsorge betreffen. Damit gehören nicht nur die Risikolebens­versicherung, die Sterbegeld­versicherung oder die Kapitallebens­versicherung, sondern auch Pflege­zusatz­versicherungen, Berufsunfähigkeits­versicherungen und private Renten­versicherungen zu den Lebens­versicherungen. Wer also für das Alter oder seine Hinterbliebenen sparen möchte, z. B. als Ersatz für das Sterbegeld, für die häusliche Pflege oder die Finanzierung eines Platzes im Pflege­heim, kann eine Lebens­versicherung abschließen.

Frau hebt Rückkaufswert in einem Glas auf.
Wie hoch der Rückkaufswert der Lebens­versicherung ist, hängt davon ab, wie lange eingezahlt wurde. Auch Kosten, Zinsen und Steuern beeinflussen, wie viel Geld Versicherte bekommen.

Wie hoch ist der Rückkaufswert?

Generell gilt: Je länger der Versicherungsnehmer in die Police einzahlt, desto höher ist auch der Rückkaufswert. Grundsätzlich setzt er sich aus den gezahlten Beiträgen samt Zinsen und der Überschussbeteiligung zusammen. Erwirtschaftet die Versicherung Überschüsse, muss sie ihre Versicherten daran beteiligen. Dafür hat die Versicherung zwei Möglichkeiten:

1. Die laufende Überschussbeteiligung

Bei der laufenden Überschussbeteiligung legt die Versicherung auf Basis des erwirtschafteten Überschusses einmal jährlich fest, wie hoch die Summe ist, die an die Versicherten ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung erfolgt in Form von Zinsen auf die Versicherungssumme.

2. Der Schlussüberschuss

Die Versicherung muss nicht den gesamten Überschuss, den sie in einem Jahr erwirtschaftet hat, ausschütten. Sie kann einen Teil davon auch als Sicherheit zurücklegen. Erst wenn die Vertragslaufzeit eines Versicherungsnehmers regulär endet, beteiligt ihn der Versicherer in Form des Schlussüberschusses.

Und genau hier ist der Haken: Wer seine Lebens­versicherung vorzeitig kündigt, verliert seinen Anspruch auf den Schlussüberschuss und wird nur durch Zinsen an den erwirtschafteten Überschüssen der Versicherung beteiligt. Da aber die meisten klassischen Versicherungen erst durch den Schlussüberschuss wirklich attraktiv werden, geht eine vorzeitige Kündigung so gut wie immer mit saftigen Abschlägen einher. Denn zusätzlich werden noch zusätzliche Stornokosten abgezogen. Darin sind etwa Verwaltungsgebühren, Risikokosten und Provisionen enthalten.

Muss der Rückkaufswert versteuert werden?

Ob die ausgezahlte Summe versteuert werden muss, hängt vom Abschlusszeitpunkt der Police ab. Wer seinen Vertrag vor 2005 abgeschlossen hat, kann sich freuen, denn bei Altverträgen vor dem Stichtag 1.1.2005 wird der Rückkaufswert ausgezahlt ohne dass Steuern darauf fällig werden. Dafür müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Rückkaufswert wird in voller Höhe per Einmalzahlung ausgezahlt.
  • Das Ausstellungsdatum des Vertrages liegt vor dem 1. Januar 2005.
  • Der Versicherte hat den ersten Beitrag bis zum 31. Mai 2005 bezahlt.
  • Der Versicherte hat mindestens fünf Jahre lang Beiträge bezahlt.
  • 60 Prozent der Beiträge sind als Todesfallsummen vorgesehen.
Gut zu wissen: Todesfallsumme

Die Todesfallsumme ist ein Betrag, der nur im Todesfall des Versicherten an seine Angehörigen ausgezahlt wird. Die meisten Verträge sehen von vornherein 60 Prozent der Beiträge als Todesfallsumme vor. Wer darüber nachdenkt seine Versicherung vorzeitig zu kündigen, sollte vorab seine vereinbarten Konditionen prüfen. Ist die vorgesehene Todesfallsumme niedriger angesetzt, werden nämlich auch bei älteren Verträgen Steuern fällig.

Der Rückkaufswert muss zum Teil versteuert werden.
Wurde die Versicherung erst nach 2005 abgeschlossen, müssen Versicherte den Rückkaufswert versteuern.

Wer seine Lebens­versicherung erst nach 2005 abgeschlossen hat, muss sowohl auf die reguläre Auszahlung als auch den Rückkaufswert 25 Prozent Abgeltungssteuer zahlen, die die Versicherungen in der Regel einbehalten und direkt ans Finanzamt abführen.

Doch nicht in jedem Fall wird der ganze Betrag versteuert. Wer einen Vertrag kündigt, muss nur auf den halben Auszahlungsbetrag Steuern zahlen, wenn der Vertrag die sogenannte 12/60- oder 12/62-Regel erfüllt. Das ist im ersten Beispiel der Fall, wenn die Police mindestens 12 Jahre lief und der Versicherte bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt ist (12/60).
Handelt es sich um einen Vertrag, der ab 2012 geschlossen wurde, gilt die gleiche Laufzeit von 12 Jahren. Der Versicherungsnehmer muss bei der Auszahlung dann aber bereits ein Mindestalter von 62 Jahren erreicht haben (12/62). Tritt einer dieser Fälle ein, muss der Versicherte nur für den halben Rückkaufswert Einkommenssteuer abführen. Bei der Berechnung gilt dann seine reguläre Steuerklasse.

Für wen ist eine Kündigung sinnvoll?

Jede Versicherung ist auf Langfristigkeit ausgelegt, doch Einkommensverhältnisse können sich genauso ändern wie Zinsentwicklungen. Waren Lebens­versicherungen in Zeiten stabiler Zinssätze eine einträgliche Alterssicherung, geht der Trend heute vielfach zu fondsgebundenen Anlageformen. Wer etwa nach 2008 eine Lebens­versicherung abgeschlossen hat, hat gute Gründe, sich nach Anlagemöglichkeiten mit höherer Rendite umzuschauen. Und auch im umgekehrten Fall kann es unumgänglich sein, eine Lebens­versicherung zu kündigen, etwa im Falle anhaltender Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit ohne zusätzlichen Versicherungsschutz. Ebenfalls ein möglicher Grund: Eine schwerwiegende Erkrankung. Wer nicht abwägen kann, ob er den Zeitpunkt der Auszahlung überhaupt noch erlebt, kann mit den bis dahin eingezahlten Beträgen womöglich selbst noch mehr anfangen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Vertragskündigung?

Grundsätzlich gilt die Mindestlaufzeit, üblicherweise ein Jahr nach Vertragsschluss. Anschließend kann die Versicherung jährlich oder monatlich zum Zeitpunkt der sog. Hauptfälligkeit gekündigt werden. Typischerweise besteht eine Kündigungsfrist von vier Wochen vor dem im Vertrag genannten Hauptfälligkeitstermin.

Wer konkret plant, seine Lebens­versicherung oder Sterbegeld­versicherung vorzeitig zu kündigen, sollte einen günstigen Zeitpunkt dafür abwarten. In vielen Versicherungsverträgen wird bereits vor Abschluss aufgeführt, wie hoch der Rückkaufswert nach 10, 15 oder 20 Jahren ist. Wer z. B. eine Risikolebens­versicherung abschließt und in den ersten Jahren vorzeitig kündigt, bekommt de facto meist kein Geld zurück. Grund dafür sind Kosten und Gebühren der Versicherungsträger. Üblicherweise dienen die ersten Beiträge des Versicherten lediglich dazu, die eigentlichen Vertragskosten zu decken – nicht zum Vermögensaufbau. Deshalb sollten Versicherungsnehmer genau überlegen, wann sie ihre Lebens­versicherung kündigen. Entsprechende Online-Rechner können dabei helfen, den passenden Zeitpunkt zu bestimmen. Wichtig: Halten Sie vorher fest, wie viel Geld Sie bereits eingezahlt haben und gleichen Sie den eingezahlten Betrag mit dem veranschlagten Rückkaufswert. Wer mehr aus seiner Versicherung herausholen möchte, sollte in Erwägung ziehen, seine Lebens­versicherung zu verkaufen. Alternativ können Versicherte auch ihre Lebens­versicherung beleihen - bei Versicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, ist es oft sogar möglich, die Versicherung rückabzuwickeln – allerdings gehen bei solchen Verträgen dann oft auch gute Zinsrenditen mit verloren.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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