Vorsorge­vollmacht hinterlegen und aufbewahren: So geht’s

von Franziska Saß
26.11.2020 (aktualisiert: 09.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ihre Vorsorge­vollmacht sollten Sie vor dem Zugriff Dritter geschützt aufbewahren.
  • Sicher ist manchmal zu sicher: Ihr Bevollmächtigter muss auf das Original zugreifen können, weshalb Sie es keinesfalls in Ihr Bankschließfach legen sollten.
  • Neben der sicheren Verwahrung des Originals auf Papier, sollten Sie Ihre Dokumente im Zentralen Vorsorge­register der Bundes­notarkammer registrieren und digital bei Dienstleistern wie Afilio hinterlegen.

Foto: Shutterstock/Mindscape Studio

Ihre Vorsorge­vollmacht sollte sicher, aber auffindbar aufbewahrt werden. Wir erklären Ihnen, wieso es wichtig ist, die Vollmacht nicht nur in Papierform, sondern auch digital zu hinterlegen und warum Sie auf das Wegschließen im Banktresor verzichten sollten.

Wo wird die Vorsorge­vollmacht aufbewahrt?

Bankschließfach
Die Vorsorge­vollmacht sicher wegschließen ist keine gute Idee.

Wenn Sie sich für einen Bevollmächtigten entschieden und ihre Vorsorge­vollmacht aufgesetzt haben, stellt sich die Frage: Wohin mit der Vollmacht? Schließlich sollte das Dokument absolut sicher aufbewahrt werden, damit Dritte keinen Zugang zum Original haben. Es ist also vollkommen verständlich, wenn Sie zuerst einmal daran denken, die Vorsorge­vollmacht wegzuschließen. Das ist allerdings keine gute Idee, denn sie sollte nicht nur sicher, sondern auch so aufbewahrt sein, dass der Bevollmächtigte sie im Ernstfall selbst beschaffen kann. Liegt sie in einem Bankschließfach bringt das meist gar nichts, da der Bevollmächtigte zum Öffnen des Schließfaches die Vollmacht benötigt. Das Ergebnis: Er ist nicht handlungsfähig, denn er braucht das Original, um Sie zu vertreten. Es muss also ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden. Das können Sie vermeiden, wenn Sie Ihre Vorsorge­vollmacht korrekt aufbewahren. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • In den eigenen vier Wänden: Sie können Ihr Dokument in einem festen Ordner aufbewahren – im besten Fall zusammen mit Ihrer Patienten­verfügung und anderen Vorsorge­dokumenten. Alternativ können Sie auch einen festen Platz für die Vorsorge­vollmacht auswählen, den Sie und der Bevollmächtigte kennen. Bedenken Sie dabei, dass der Bevollmächtigte Zugang zu Ihrer Wohnung haben muss, um das Dokument im Ernstfall holen zu können. Händigen Sie ihm also ggf. einen Schlüssel aus.

  • Beim Notar: Sie können Ihre Vorsorge­vollmacht bei einem Notar hinterlegen. In diesem Fall verwahrt der Notar die sogenannte Urschrift. Der Bevollmächtigte bekommt eine sogenannte Ausfertigung, die im Rechtsverkehr das Original vertritt. Mit der Ausfertigung können Ihre Bevollmächtigten Sie gegenüber Dritten vertreten, sie benötigen die Urschrift dafür nicht.

  • Bei der Vertrauensperson: Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht direkt Ihrer Vertrauensperson aushändigen. Denken Sie daran, dass Sie die Vorsorge­vollmacht zurückverlangen oder austauschen, wenn Sie Änderungen an dem Dokument vornehmen.

    Achtung: Entscheiden Sie sich für diese Variante, steigt die Gefahr des Vollmachtsmissbrauchs. Sie sollten sie nur bei einem absoluten Vertrauensverhältnis in Betracht ziehen. Im Experten-Interview mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Andreas Lohmeyer erfahren Sie mehr dazu, wie Sie sich vor Vollmachtsmissbrauch schützen.

  • Bei einer dritten Person: Sie möchten das Original nicht sofort der Vertrauensperson aushändigen? Alternativ können Sie einer weiteren Person, der Sie vertrauen, die Vollmacht übergeben und sie bitten, dem Bevollmächtigten das Original auszuhändigen, wenn Sie geschäftsunfähig werden. Als Dritten können Sie zum Beispiel einen Anwalt, Steuerberater oder einen Angehörigen auswählen.

Gut zu wissen

Ihre Vorsorge­vollmacht sollte stets aktuell sein. Sie können Sie jederzeit ändern aber auch widerrufen. Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie in unserem Beitrag Vorsorge­vollmacht widerrufen – So geht’s.

Mann übergibt Vorsorgevollmacht zum Hinterlegen
Wer seinem Bevollmächtigten uneingeschränkt vertraut, kann ihm die Vorsorge­vollmacht auch direkt übergeben. Allerdings ist die direkte Übergabe mit einem hohen Missbrauchsrisiko verbunden.

Vorsorge­vollmacht beim ZVR registrieren

Da nicht nur Ihre Angehörigen, sondern im Notfall auch Ärzte und das zuständige Betreuungs­gericht wissen müssen, dass es eine Vorsorge­vollmacht gibt, sollten Sie diese auch online registrieren. Dazu eignet sich z. B. das Zentrale Vorsorge­register der Bundes­notarkammer (ZVR). Hier können Sie Ihre Vorsorge­vollmacht registrieren und auch angeben, wer der oder die Bevollmächtigten sind – Kostenpunkt: Einmalig zwischen 13 Euro und 18,50 Euro.

Vorsicht: Die Vorsorge­vollmacht an sich ist hier nicht hinterlegt, sodass es zusätzlich wichtig ist, dass Ihre Vertrauensperson weiß, wo sie das Original findet.

Vorsorge­vollmacht digital bei Afilio hinterlegen

Sie können die Vorsorge­vollmacht nicht nur beim ZVR hinterlegen, sondern auch bei digitalen Dienstleistern, wie z. B. Afilio. Bei Afilio können Sie Ihre rechtssichere Vorsorge­vollmacht mit nur wenigen Klicks erstellen und digital aufbewahren. Mit unserem Notfallabruf können Ihre Angehörigen Ihre Dokumente online einsehen. Außerdem können Sie jederzeit auf Ihr Dokument zugreifen, um es zu ändern oder zu ergänzen. Mit der AfilioPlus-Mitglied­schaft bekommen Sie zusätzlich die Registrierung im ZVR.

Ihre Vorteile von AfilioPlus auf einen Blick:

  • Die Registrierung im Zentralen Vorsorge­register ist bereits enthalten.
  • Sie bekommen eine Notfallkarte für den Notfallabruf durch Vertrauens­personen und Ärzte.
  • Wir schicken Ihnen Ihre Vorsorge­dokumente bequem nach Hause.
  • Wir benachrichtigen Sie bei Rechts­änderungen.

Häufig gestellte Fragen

Wann ist eine Vorsorge­vollmacht gültig?

Eine Vorsorge­vollmacht ist sofort mit Ihrer Unterschrift gültig. Die Vollmacht bildet das Außenverhältnis ab und dient dem Bevollmächtigten als Nachweis gegenüber Dritten. Sie können zusätzlich im Innenverhältnis – einem formlosen Schriftstück – regeln, wie und wann er die Vollmacht einsetzen soll. Sie können hier also auch festlegen, dass er die Vollmacht erst nutzen darf, wenn Sie geschäftsunfähig geworden sind. Mehr zum Thema lesen Sie hier: Vorsorge­vollmacht Gültigkeit: Alles was Sie wissen müssen.

Was passiert, wenn ich keine Vorsorge­vollmacht habe?

Wenn Sie keine Vorsorge­vollmacht haben, ist das Betreuungs­gericht dazu verpflichtet, einen gesetzlichen Betreuer zu bestellen, der sich um Ihre Angelegenheiten kümmert. Welche Aufgaben er übernimmt, entscheidet das Gericht. Es kann durchaus vorkommen, dass das Gericht einen Berufsbetreuer bestellen muss, wenn sich in Ihrem Umfeld kein geeigneter Betreuer findet. Dabei kann es sich um eine fremde Person handelt, der Sie nicht kennt. Haben Sie niemanden in Ihrem Umfeld, den Sie in einer Vorsorge­vollmacht einsetzen möchten, können Sie eine Betreuungs­verfügung aufsetzen. In dieser teilen Sie dem Betreuungs­gericht mit, welchen Angehörigen Sie sich als Betreuer wünschen.

Sie sind unsicher, welches Dokument für Sie besser geeignet ist? Wir erklären es in unserem Ratgeber Patienten-, Betreuungs­verfügung oder Vorsorge­vollmacht.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

Teilen Sie den Artikel