Berufsunfähigkeits­versicherung: Sichern Sie Ihr Einkommen

von Franziska Saß
18.05.2020 (aktualisiert: 15.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ihre Arbeitskraft ist Millionen wert. Sie richtig abzusichern ist sehr wichtig und das geht am besten mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung (BU).
  • Eine Berufsunfähigkeits­versicherung kann nicht jeder abschließen: In einigen Fällen können Versicherungen Kunden auch ablehnen.
  • Wie hoch die monatlichen Kosten für eine BU-Versicherung sind, hängt von Beruf, Vorerkrankungen und der gewünschten Höhe der Rente ab, die der Versicherer zahlt.
  • Welche Absicherung Sie benötigen, finden Sie mit unserer Analyse zur Berufsunfähigkeits­versicherung heraus.
Sind Sie richtig abgesichert?

Finden Sie mit unserer Analyse heraus, ob Sie mit Ihrer Berufsunfähigkeits­versicherung ausreichend abgesichert sind oder finden Sie die Versicherung, die zu Ihnen passt.

Mit dem Thema Berufsunfähigkeit sollte sich jeder Arbeitnehmer und Selbstständige so früh wie möglich befassen. Denn im Schnitt wird jeder vierte Deutsche vor Renteneintritt berufsunfähig. Die häufigste Ursache: psychische Erkrankungen. Im Jahr 2018 litten fast 30 Prozent aller neuen Berufsunfähigen unter Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen, wie eine Erhebung des Analysehauses Morgen & Morgen ergab. Die zweithäufigste Ursache für die Berufsunfähigkeit waren Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats. Etwas mehr als 17 Prozent aller Erkrankten wurden aufgrund von Krebs oder anderen bösartigen Geschwüren unfähig, weiter zu arbeiten. Fast 8 Prozent wurden durch einen Unfall und 7 Prozent durch Herz- und Gefäßerkrankungen arbeitsunfähig.

Wer in Deutschland berufsunfähig wird, hat zumeist einen Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Die Voraussetzungen dafür: Der Betroffene muss mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert gewesen sein und davon mindestens 36 Monate in sie eingezahlt haben. Im Schnitt lag die Erwerbsminderungsrente 2018 bei 795 Euro – ein Betrag, mit dem die wenigsten Menschen ihren Le­bens­stan­dard halten können. Eine zusätzliche Rente aus der Berufsunfähigkeits­versicherung stockt diesen Betrag deutlich auf.

Wer benötigt eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Jeder Berufstätige sollte eine BU-Versicherung abschließen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass er irgendwann durch Krankheit oder einen Unfall arbeitsunfähig wird, ist groß. Wer einen Beruf hat, bei dem er ohnehin schon vielen Risiken ausgesetzt ist, sollte besonders früh über eine BU-Versicherung nachdenken. Berufe, die in Deutschland häufig zur Berufsunfähigkeit führen, sind zum Beispiel Gerüstbauer oder Dachdecker. Doch auch wer nicht in luftigen Höhen arbeitet, sondern den Arbeitsalltag im Büro verbringt, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. Zwar ist hier das Risiko körperlicher Erkrankungen etwas geringer, eine Berufsunfähigkeit ist damit aber nicht weniger wahrscheinlich und schon gar nicht ausgeschlossen.

Unfall am Arbeitsplatz: Für solche Fälle finanziell vorsorgen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer am Arbeitsplatz vielen Gefahren ausgesetzt ist, sollte so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen.

Wann sollte ich die Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen?

Im besten Fall so früh wie möglich. Je jünger der Versicherte bei Abschluss der Berufsunfähigkeits­versicherung ist, desto besser. Denn ausschlaggebend für die Kosten sind unter anderem der Gesundheits­zustand und das Alter. Grund dafür ist die Risikoberechnung der Versicherungen. Das Risiko, dass ein kerngesunder 20-Jähriger plötzlich in die Berufsunfähigkeit rutscht und Leistungen in Anspruch nimmt, ist deutlich geringer als bei einem 50-jährigen Herzpatienten.

Übrigens können nicht nur Berufstätige, sondern auch Schüler und Studenten bereits eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen. Sie profitieren aufgrund ihres Alters und des zumeist guten Gesundheits­zustandes von niedrigen Monatsbeiträgen und sind so schon beim Berufseinstieg vor finanziellen Ausfällen bei eintretender Berufsunfähigkeit geschützt.

Berufsunfähigkeits­versicherung: Was muss ich angeben?

Als Grundlage für die Berechnung des Beitrages müssen Sie einen Gesundheits­fragebogen ausfüllen. In diesem sollten Sie auf jeden Fall ehrliche und vollständige Angaben zu Vorerkrankungen und Lebensstil machen. Sind Sie nicht ehrlich, kann der Versicherer die Zahlung verweigern. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorerkrankungen verschwiegen werden und der Versicherte dann aufgrund dieser Erkrankung berufsunfähig wird.

Es gibt Vorerkrankungen, die den monatlichen Beitrag für die Berufsunfähigkeits­versicherung in die Höhe treiben, da der Versicherer einen Risikozuschlag verlangt. Dazu gehören beispielsweise Asthma oder ein Bandscheiben­vorfall aber auch Depressionen. Viele Versicherer bieten an, den Versicherungsschutz für bestimmte Krankheiten oder deren Folgen auszuschließen, um den monatlichen Beitrag niedrig zu halten. Dabei sollten Betroffene genau abwägen, ob sich der Ausschluss der Krankheiten wirklich lohnt. Schließlich haben sie keinen Anspruch auch eine Leistung der Berufsunfähigkeits­versicherung, wenn sie aufgrund dieser Krankheit berufsunfähig werden. Heilt eine Krankheit irgendwann komplett aus, können Folgen der Erkrankung oft fünf oder zehn Jahre später wieder mitversichert werden. Dazu bedarf es allerdings einer erneuten Gesundheits­prüfung, die meist eine deutliche Steigerung des Beitrages zur Folge hat.

Berufsunfähigkeitsversicherung: auch Rückenprobleme können zu Berufsunfähigkeit führen
Auch Rückenprobleme können auf lange Sicht zu seiner Berufsunfähigkeit führen. Deshalb sollten auch im Büro Tätige eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen.

£Wann lehnt ein Versicherer den Kunden ab?

Ist das Risiko für die Versicherung zu hoch, kann sie einen Interessenten auch ablehnen. Das kann der Fall sein, wenn er sehr viele oder schwere Vorerkrankungen hat. Wer von der Versicherung abgelehnt wird, sollte den Vergleich machen und nach einer Versicherung suchen, die trotzdem ein Angebot vorlegt. Alternativ gibt es auch Versicherer, die ganz ohne Gesundheits­prüfung versichern. Hier müssen Sie allerdings mit sehr hohen monatlichen Beiträgen und verschiedenen Ausschlussklauseln rechnen.

Was kostet die BU-Versicherung?

Die Höhe der Beiträge variiert von Fall zu Fall. Denn nicht nur das Alter und die Gesundheit beeinflussen den Beitrag, sondern auch die Höhe der gewünschten Berufs­unfähigkeits­rente und der Beruf des Versicherten. Mit der Absicherung von Personen mit risikoreichen Berufen geht der Versicherer ein hohes Risiko ein – entsprechend viel müssen Versicherte dieser Gruppe zahlen. Der monatliche Beitrag für eine BU-Versicherung kann um die 20 Euro kosten, wenn sie in einem jungen Alter bei bester Gesundheit und mit einem risikoarmen Beruf abgeschlossen wurde. Im Gegensatz dazu kann die Berufsunfähigkeits­versicherung einen älteren Versicherten mit Vorerkrankungen in einem risikoreichen Beruf schon mehrere Hundert Euro im Monat kosten. Für sie kann es sich u.U. lohnen, eine unabhängige Honorarberatung in Anspruch zu nehmen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeits­versicherung?

Die BU-Versicherung zahlt ihrem Versicherten nur dann Geld aus, wenn dieser seinen alten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Damit der Versicherer dies anerkennt, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Zum einen muss der Arzt eine Ursache für eine Berufsunfähigkeit feststellen. Das kann eine Krankheit oder ein Unfall sein, nach dem der Betroffene nicht mehr arbeiten kann. Steht die Ursache fest, stellt der Arzt ein entsprechendes Attest aus und der BU-Versicherte muss bei seiner Versicherung einen Antrag auf Berufs­unfähigkeits­rente einreichen. Der Versicherer lässt den Antrag und die Kranken­akten des Versicherten durch einen Gutachter prüfen. Kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass eine Einschränkung von mindestens 50 Prozent vorliegt, bekommt der Versicherte die im Vertrag vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente. Ist der Gutachter anderer Meinung, wird der Antrag auf Leistungen abgelehnt. Wer per Klausel zusätzlich eine frühere Leistung im Rahmen einer Arbeits­unfähigkeits­versicherung abgesichert hat, kann je nach Angebot des Versicherers gesonderte Leistungen bereits bei attestierter Arbeits­unfähigkeit geltend machen.

Damit die Wahrscheinlichkeit steigt, dass der Versicherte seine Berufs­unfähigkeits­rente bekommt, sollte er strukturiert und ganz genau beschreiben, welche Einschränkungen vorliegen. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich für das Ausfüllen der entsprechenden Formulare Hilfe bei einem spezialisierten Anwalt holen. Denn oftmals reichen kleine Fehler aus, damit Versicherungen die Zahlung verweigern.

Was zahlt die BU-Versicherung?

Wird die Berufsunfähigkeit festgestellt, zahlt die Versicherung die im Vertrag vereinbarte Rente. Wie hoch das Einkommen des Versicherten zuletzt war, hat darauf keinen Einfluss. Versicherte sollten deshalb schon bei Abschluss der Berufsunfähigkeits­versicherung genau darüber nachdenken, wie hoch die Berufs­unfähigkeits­rente am Ende sein muss. Empfohlen werden mindestens 50 Prozent des Nettoeinkommens, besser sogar 70 Prozent. Versicherte sollten auch während des Versicherungszeitraumes immer wieder prüfen, ob die vereinbarte Rente aus der Berufsunfähigkeits­versicherung die Kosten des aktuellen Le­bens­stan­dards noch decken würde. Ist das nicht mehr der Fall, kann der Beitrag und damit die Leistung bei vielen Versicherern im Rahmen einer Nach­versicherung erhöht werden.

Kündigung und Wechsel der BU-Versicherung

Wer mit seiner Berufsunfähigkeits­versicherung unzufrieden ist und kündigen möchte, sollte sich das genau überlegen. Denn oftmals werden die Konditionen nach einem Wechsel für den Versicherten schlechter. Das liegt vor allem an dem Alter und der Gesundheit. Wer noch jung ist und sich bester Gesundheit erfreut, kann den Wechsel meist problemlos wagen. Versicherte, die nach vielen Jahren wechseln möchten, müssen sich hingegen auf höhere Preise einstellen. Kommen neue Erkrankungen dazu, steigen die Kosten zusätzlich. Sie sollten nur dann wechseln, wenn Ihnen eine andere Versicherung bessere Konditionen schriftlich zugesagt hat. Wer kündigen möchte, weil er die Beiträge nicht mehr bezahlen kann, sollte darüber nachdenken, sie stattdessen zu pausieren. Diese Option bieten viele Versicherer ihren Kunden an. In dieser Zeit ist der Versicherungsschutz ausgesetzt. Sobald der Versicherte seine Beiträge wieder normal zahlen kann, hat er auch wieder einen Anspruch auf die vertraglich zugesicherten Leistungen. Der Vorteil: Die Beitragshöhe ändert sich nicht.

Sorgen Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Depressionen vor
Psychische Erkrankungen, wie z. B. Depressionen gehören zu den häufigsten Gründen für eine Berufsunfähigkeit.

Was Sie bei Abschluss einer BU-Versicherung beachten müssen

Eine BU-Versicherung soll Ihnen finanziell helfen, wenn Sie berufsunfähig werden und Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Wer bei Abschluss der Berufsunfähigkeits­versicherung allerdings nicht genau hinschaut, kriegt unter Umständen von den versprochenen Leistungen keinen Cent. Aus diesem Grund sollten Sie Policen vor Abschluss genau auf die folgenden Punkte prüfen.

Verweisungs-Klauseln

Mit der Verweisung hat der Versicherer das Recht, die Zahlung der Rente auszusetzen oder ganz einzustellen. Es gibt zwei Arten von Verweisung:

  • Abstrakte Verweisung: Dabei kann die Versicherung bei Berufsunfähigkeit einfach einen anderen Job vorschlagen, den der Versicherte theoretisch ausüben könnte, damit sie nicht zahlen muss. Die Versicherung muss darauf achten, dass der Job der Ausbildung und der Erfahrung des Versicherten gerecht wird. Allerdings ist egal, ob dieser in dem Bereich tatsächlich eine Anstellung findet – die Versicherung zahlt keinen Cent.
  • Konkrete Verweisung: Diese Verweisung sieht vor, dass der Versicherer nur dann keine Berufs­unfähigkeits­rente zahlt, wenn der Versicherte nach der Berufsunfähigkeit bereits einen neuen Beruf ausübt, der seiner Ausbildung und Erfahrung und seinem bisherigen Le­bens­stan­dard entspricht.

Tipp: Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf entsprechende Klauseln. Schließen Sie eine Berufsunfähigkeits­versicherung ohne Verweisung ab, sind Sie auf der sicheren Seite.

Nach­versicherung

Ändert sich etwas im Leben, passen oft auch die Konditionen der Berufsunfähigkeits­versicherung nicht mehr zum Versicherten. Ist die vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente dann zu hoch oder zu niedrig, bedarf es einer Nach­versicherung. Während einige Versicherungen diese ganz unkompliziert durchführen und dem Versicherten ein neues Angebot zusenden, legen andere der Nach­versicherung eine erneute Gesundheits­prüfung zugrunde, die meist den monatlichen Beitrag für den Versicherten erhöht. Achten Sie beim Abschluss der BU-Versicherung darauf, einen Versicherer auszuwählen, der die Nach­versicherung ohne Gesundheits­prüfung anbietet.

Dynamik zum Inflationsausgleich

Wer heute eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließt, meint vielleicht, dass 1.000 Euro monatliche Berufs­unfähigkeits­rente ausreichen. Das mag heute der Fall sein, wird der Versicherte aber erst in 20 Jahren berufsunfähig, reichen die 1.000 Euro vermutlich nicht mehr aus. Der Grund dafür ist die Inflation, durch die die Kaufkraft sinkt. Bei einer Minderung von 2 Prozent jährlich, liegt die heutige Kaufkraft von 1.000 Euro in 20 Jahren nur noch bei knapp 673 Euro. Damit die versprochene Berufs­unfähigkeits­rente im Leistungsfall nicht weniger wert ist als ursprünglich gedacht, sollten Versicherte zur Absicherung eine BU-Versicherung mit dynamischen Beiträgen wählen. Ist eine Dynamik im Vertrag vorhanden, steigen die Beiträge und die Leistungen kontinuierlich.

Was passiert mit dem Geld, wenn ich nicht berufsunfähig werde?

Der Versicherer zahlt nur dann, wenn dem Versicherten auch tatsächlich eine Berufsunfähigkeit bescheinigt wird. Wer ein Leben lang versichert ist, am Ende aber nie berufsunfähig war, beendet die Versicherung ohne Leistung bei Renteneintritt. Geld zurück gibt es in der Regel nicht. Der Hintergrund: Die Versicherung finanziert die Berufs­unfähigkeits­renten aus den Beiträgen aller Versicherten. Damit das funktionieren kann, darf nur ein kleiner Teil der Versicherten wirklich berufsunfähig werden. Außerdem ist die Versicherung so nicht in der Lage gesunden Versicherten Geld auszuzahlen.

Wer darauf besteht, dass er auch dann Geld bekommt, wenn er gesund bleibt, kann eine Versicherung wählen, die ihren Mitgliedern einen Teil ihres Geldes zurückzahlt. Solche Versicherer legen die Monatsbeiträge an und zahlen ihren Kunden am Ende des Versicherungszeitraumes Renditen aus. Je nachdem welches Anlagemodell zum Einsatz kommt, sind die Renditen höher oder niedriger. Wieviel der Kunde zurückbekommt hängt sowohl vom Modell als auch von der Versicherungsdauer ab.

Berufsunfähigkeits­versicherung für Beamte

Wer verbeamtet ist, benötigt in der Regel keine Berufsunfähigkeits­versicherung. Denn Beamte werden nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig und bekommen dann von ihrem Dienstherrn ein sogenanntes Ruhegehalt, das mit durchschnittlich 1.700 Euro (Stand 2019) deutlich höher ist als die Erwerbsminderungsrente. Berufseinsteiger haben innerhalb der ersten fünf Jahre allerdings keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dienstunfähig werden. Zusätzlich muss ein Beamter den Status „Beamter auf Lebenszeit“ erreichen, um überhaupt einen Anspruch auf das Ruhegehalt zu haben. Als Absicherung können Beamte in der Regel eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen.

Tipp: Bei Afilio finden Sie noch weitere Ratgeber zu Versicherungen – beispielsweise zur Rechtsschutz­versicherung und zur Kranken­tagegeld­versicherung.

Quellen

Franziska Saß

Franziska Saß ist seit April 2020 Content Managerin bei Afilio. Die studierte Journalistin hat über mehrere Jahre frei für verschiedene Tageszeitungen geschrieben und war anschließend in verschiedenen Unternehmen im Content Management tätig. Bei Afilio schreibt sie vor allem Ratgeberartikel zu wichtigen Vorsorge­dokumenten, Versicherungen und Pflege.

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