Arbeits­unfähigkeits­versicherung

von Johannes Kuhnert
16.06.2020 (aktualisiert: 23.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Arbeits­unfähigkeits­versicherung ist üblicherweise ein Teil der Berufsunfähigkeits­versicherung - es handelt sich um eine Zusatzvereinbarung.
  • Arbeits­unfähigkeit kann als Teil der Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Denn wer berufsunfähig ist, kann seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben. Wer hingegen arbeitsunfähig ist, gilt grundsätzlich als lang- oder mittelfristig heilbar.
  • Bevor Berufsunfähigkeit festgestellt wird, können Arbeitnehmer zunächst die Lohnfortzahlung ihres Arbeitgebers und anschließend gesetzliches Kranken­geld in Anspruch nehmen. Arbeits­unfähigkeit gilt bereits mit Vorliegen eines ärztlichen Attests.

Warum Arbeits­unfähigkeit absichern?

Die Arbeits­unfähigkeits­versicherung ist ein Zwischenstück zwischen akuter Erkrankung und dauerhafter Berufsunfähigkeit. Anders als früher stehen Arbeits­unfähigkeits­versicherung und Berufsunfähigkeits­versicherung heute nicht mehr zwangsläufig synonym füreinander. Denn eine Berufsunfähigkeits­versicherung kann Arbeits­unfähigkeit mitversichern. Um zu verstehen, wann und für wen ein zusätzlicher Schutz vor Arbeits­unfähigkeit sinnvoll sein kann, gilt es aber erstmal Berufsunfähigkeit und Arbeits­unfähigkeit voneinander abzugrenzen.

Arbeits­unfähigkeit und Berufsunfähigkeit – Was ist der Unterschied?

Berufsunfähig ist jemand, der infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, in seinem bisherigen Beruf zu arbeiten. Dieser Umstand muss ärztlich attestiert worden sein. Liegt ein entsprechendes Attest vor, das die dauerhafte Unfähigkeit den eigenen Beruf wieder zu ergreifen bestätigt, dann leistet auch die Berufsunfähigkeits­versicherung dauerhafte Zahlungen zur Wahrung des eigenen Le­bens­stan­dards.

Arbeits­unfähigkeit hingegen bedeutet, dass eine Person lediglich vorübergehend nicht in der Lage ist, ihrer Arbeit nachzugehen – wenn auch für einen längeren Zeitraum. Grundsätzlich gilt dabei, dass nach ärztlichem Befund eine Wiederherstellung und Rückkehr ins Arbeitsleben möglich und absehbar ist. Dennoch lässt sich auch dieser Umstand mit einer separaten Arbeits­unfähigkeits­versicherung versichern – was etwa spannend sein kann für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen können.

Mehr zu finden Sie auch in unserem Artikel über die Unterschiede zwischen Arbeits­unfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbs­unfähigkeit.

Berufsunfähigkeitsversicherung leistet monatliche Auszahlung
Zahlt bei nachgewiesener Unfähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben - die Berufsunfähigkeits­versicherung. Ist eine Arbeits­unfähigkeitsklausel verankert, gilt dasselbe bereits bei Vorliegen einer Krankschreibung.

Arbeits­unfähigkeit absichern

Wer krankgeschrieben ist, bezieht nach deutscher Gesetzgebung bis zu sechs Wochen lang reguläre Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber zahlt also das letzte Nettogehalt für diesen Zeitraum weiter. Danach greift das gesetzliche Kranken­geld der Kranken­versicherung – jedenfalls für gesetzlich Versicherte. Sie erhalten bis zu 70 Prozent Ihres letzten Bruttolohns für eine Dauer von bis zu 78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren. (Von diesem Zeitraum abgezogen werden jedoch Zeiten für Mutterschaft, aber auch die Periode der Lohnfortzahlung. Typischerweise werden darum de facto 72 Wochen Kranken­geld bewilligt.) Um die Differenz zwischen Kranken­geld und Nettolohn auszugleichen, kann zusätzlich eine Kranken­tagegeld­versicherung abgeschlossen werden.

So weit, so gut – doch das Kranken­tagegeld ist keine Versicherungsleistung für die Ewigkeit. Denn gerade bei langanhaltenden Erkrankungen verlangen viele Versicherungsträger bereits nach einem Vierteljahr eine vertrauensärztliche Untersuchung um festzustellen, ob der oder die Betroffene nicht möglicherweise auf dem Weg in die Berufsunfähigkeit ist. Denn tritt Berufsunfähigkeit ein, läuft das Kranken­tagegeld aus: Es ist nur für erwerbsfähige Versicherte vorgesehen. Das ist frühestens nach sechs Monaten möglich.

Wer sechs Monate lang arbeitsunfähig ist, ist aber deswegen nicht zwangsläufig berufsunfähig. Sportverletzungen, langwierige Heilungsprozesse nach Unfällen oder eine schwierige Operation mit Reha kann auch mehr als ein halbes Jahr in Anspruch nehmen – und dennoch die vollständige Wiederherstellung des Versicherten zum Ziel haben.

Für solche Fälle gibt es immer mehr Berufsunfähigkeits­versicherungen, die bei Auftreten der Arbeits­unfähigkeit eine monatlich vereinbarte Versicherungsleistung zahlen – im Rahmen einer sog. „Arbeits­unfähigkeitsklausel“. Manche Träger berechnen dafür einen Aufpreis, andere werben für ihre Berufsunfähigkeits­versicherung mit der zusätzlichen Absicherung der Arbeits­unfähigkeit.

Für wen ist der zusätzliche Schutz sinnvoll?

Sinnvoll ist die Arbeits­unfähigkeitsklausel für alle, bei denen das gesetzliche Kranken­geld oder auch ein zusätzlicher Kranken­tagegeldsatz nicht ausreicht, um seinen etablierten Le­bens­stan­dard zu halten. Zusätzlich kann es von Vorteil sein, wenn der Versicherer für die Bewilligung von Leistungen weiterhin nur die Krankschreibung des Arztes fordert – nicht aber den vollständigen Nachweis der Berufsunfähigkeit – allerdings hat sich hier noch keine gängige Praxis etabliert. Manche Versicherer sind bei der Beibringung von Nachweisen großzügiger, andere verlangen den lückenlosen Nachweis der Berufsunfähigkeit auch für Leistungen aus der Arbeits­unfähigkeitsklausel.

Tipp: Wer Kranken­tagegeld und Berufsunfähigkeit bei derselben Gesellschaft versichert hat, sollte auf jeden Fall sicherstellen, dass eine Arbeits­unfähigkeitsklausel eingetragen ist. Warum? Weil die Leistungen der Berufsunfähigkeit in vielen Fällen niedriger ausfallen als beim Kranken­tagegeld. Für die Versicherung kommt es also günstiger, wenn ein dauerhaft kranker Versicherter als berufsunfähig eingestuft wird. Ist eine Arbeits­unfähigkeitsklausel eingetragen, spielt es für die Versicherung keine Rolle bedeutende Rolle mehr, welche Art von Leistungen ihr Versicherter bezieht.

Wer sein Einkommen nachhaltig für den Ernstfall absichern möchte, sollte zwei Faktoren berücksichtigen: Will ich nur eine vorübergehende Deckung meiner Einnahmen erzielen oder will ich sicherstellen, dass ich meinen Le­bens­stan­dard bei anhaltender Erkrankung nicht herabsetzen muss? Beide Instrumente haben ihre Berechtigung. Für Selbständige gilt: Kranken­tagegeld ist in den meisten Fällen ein Muss, denn einen Anspruch auf Kranken­geld haben die meisten von ihnen nicht. Das Risiko Berufsunfähigkeit abzusichern ist für alle Arbeitnehmer eine sinnvolle Entscheidung – wer die anhaltende Arbeits­unfähigkeit absichern möchte, findet dazu heute ebenfalls eine Reihe annehmbarer Angebote.

Quellen

Teilen Sie den Artikel