Arbeits-, Berufs- und Erwerbs­unfähigkeit: Der Unterschied

von Johannes Kuhnert
18.06.2020 (aktualisiert: 16.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Unfähigkeit, seiner regulären Tätigkeit kann viele Ursachen und genauso viele Auswirkungen haben.
  • Vor allem die Dauer und die Heilungsaussichten entscheiden darüber, welche Art von Einschränkung vorliegt.

Was ist Arbeits­unfähigkeit?

Unter Arbeits­unfähigkeit versteht das deutsche Versicherungsrecht die vorübergehende Unfähigkeit, seiner Tätigkeit zum Geldverdienst nachzugehen – aus gesundheitlichen Gründen. Ob körperlicher oder seelischer Natur spielt dabei keine Rolle, ebenso ob diese Einschränkung als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls eingetreten ist. Wichtig ist hingegen, dass Arbeits­unfähigkeit ein zeitlich begrenzter Zustand ist, von dem angenommen wird, dass er in absehbarer Zeit wieder endet. Womit dann die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers wiederhergestellt ist. Arbeits­unfähigkeit wird ärztlich attestiert und umfasst alles von der schweren Erkältung bis zum Burnout, wenn angenommen werden kann, dass sich der gesundheitliche Zustand mit ärztlicher Begleitung wieder zum Besseren wendet. Arbeits­unfähigkeit kann bei längerer Dauer zu finanziellen Einschnitten führen. Hilfreich kann hier der Abschluss einer Kranken­tagegeld­versicherung oder einer Berufsunfähigkeits­versicherung mit integrierter Arbeits­unfähigkeits­versicherung sein.

Was ist Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit beschreibt einen Zustand, der eintritt, wenn ein Betroffener infolge einer wie auch immer gearteten Erkrankung oder eines Unfalls dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, in seinem letzten Beruf zu arbeiten. Wer berufsunfähig ist, ist also dauerhaft arbeitsunfähig. Beispiele für Berufsunfähigkeit sind etwa körperliche Gebrechen, die dazu führen, dass ein körperlich anspruchsvoller Beruf nicht länger ausgeübt werden kann. Berufsunfähigkeit muss ärztlich, in manchen Fällen auch gutachterlich festgestellt werden. Sie geht oft mit erheblichen finanziellen Einbußen einher und sollte daher mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung abgesichert werden: Versicherte erhalten dann eine monatliche Berufs­unfähigkeits­rente.

Was ist Erwerbs­unfähigkeit?

Erwerbs­unfähigkeit bedeutet, dass ein Betroffener so umfassend arbeitsunfähig ist, dass er weder in seinem bisherigen, noch in einem anderen Beruf arbeiten kann. Die Erwerbs­unfähigkeit bedeutet also, dass jegliche Erwerbstätigkeit unzumutbar und / oder unrealisierbar für den Betroffenen ist – Er ist arbeitsunfähig, berufsunfähig und erwerbsunfähig. Wer erwerbsunfähig ist, hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, jedoch gestaffelt nach dem Grad der Erwerbs­unfähigkeit:

Wer weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann, erhält volle Erwerbsminderungsrente. Im Durchschnitt 781 Euro monatlich. Wer zwischen täglich 3 und maximal 6 Stunden arbeiten kann (auch in einem anderen Beruf hat Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente i.H.v 390,50 Euro. Gerade Erwerbs­unfähigkeit geht dauerhaft mit erheblichen Einschränkungen des gewohnten Le­bens­stan­dards einher und sollte frühzeitig mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung oder einer Erwerbs­unfähigkeits­versicherung abgesichert werden.

Quellen

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