Was bringt die Kranken­tagegeld­versicherung?

von Afilio
14.05.2020 (aktualisiert: 27.01.2022)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Kranken­tagegeld­versicherung zahlt bei längerer Krankheit ein vorher festgelegtes Kranken­tagegeld.
  • Das Kranken­tagegeld ist vor allem für privatversicherte Angestellte wichtig, da sie von Ihrer Kranken­kasse kein Kranken­geld bekommen.
  • Selbstständige können eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen oder in der GKV einen höheren Beitrag zahlen, um Kranken­geld zu bekommen.
  • Die Auszahlung des Kranken­tagegeldes ist steuerfrei.

Was ist eine Kranken­tagegeld­versicherung?

Das Kranken­geld ist für viele Angestellte eine wichtige Absicherung im Krankheitsfall. Fallen sie länger als sechs Wochen aus, zahlt die gesetzliche Kranken­kasse eine Ersatzleistung für das Gehalt.

Wer privatversichert oder selbstständig ist bekommt von seiner Versicherung in der Regel kein Kranken­geld und muss sich selbst absichern. Eine Lösung ist die Kranken­tagegeld­versicherung. Sie zahlt, wenn das Einkommen wegen längerer Krankheit ausbleibt.

Wer braucht eine Kranken­tagegeld­versicherung?

Wie sinnvoll eine Kranken­tagegeld­versicherung ist, hängt vor allem von zwei Faktoren ab: Dem Arbeitsverhältnis – angestellt oder selbständig – und der Art der Kranken­versicherung ­– gesetzlich oder privat.

Angestellte mit gesetzlicher Kranken­versicherung

Wer angestellt und gesetzlich krankenversichert ist, erhält in den ersten sechs Wochen seine reguläre Lohnfortzahlung. Anschließend greift das gesetzliche Kranken­geld. Entscheidend ist hier die Beitrags­bemessungs­grenze. Diese liegt Stand 2022 bei 4.837,50 Euro brutto im Monat. Ab diesem Einkommen beträgt die Differenz zwischen Kranken­geld und letztem Nettogehalt rund 20 Prozent und nimmt mit steigendem Einkommen linear zu. Gedeckelt ist das Kranken­geld auf einen Höchstbetrag von 3.386 Euro pro Monat. Je höher das Einkommen, desto sinnvoller ist also eine Kranken­tagegeld­versicherung, um die Differenz zu auszugleichen.

Angestellte mit privater Kranken­versicherung

So viele Vorteile eine private Kranken­versicherung bis heute vermeintlich bietet – eine Kranken­geldregelung ist in der Regel nicht enthalten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen ausfallen, nach der Lohnfortzahlung keine weiteren Leistungen erhalten. Darum sollten sie unbedingt eine Kranken­tagegeld­versicherung haben. Sie können die Kranken­tagegeld­versicherung bei Ihrer Kranken­versicherung oder einem anderen Anbieter abschließen.

Selbständige mit gesetzlicher Kranken­versicherung

Selbständige, die in der gesetzlichen Kranken­versicherung sind, haben die freie Wahl, ob sie Kranken­geld in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Wer kein Kranken­geld in Anspruch nehmen möchte, für den sinkt der Zusatzbeitrag auf maximal 0,9 Prozent. Der Gesamtbeitrag zur GKV beträgt dann 14,9 Prozent. Wer Kranken­geld im Ernstfall beziehen möchte, kommt auf einen maximalen Beitrag von insgesamt 15,5 Prozent. Der Unterschied beträgt rund 25 Euro monatlich.

Genau wie bei angestellten Arbeitnehmern wird das Kranken­geld dann nach sechs Wochen ausbezahlt und ist auf maximal 112,88 Euro pro Tag gedeckelt. Wer einen Wahltarif bei einer GKV abgeschlossen hat, kann sogar bereits ab der vierten Woche Kranken­geld in Anspruch nehmen. Praktisch ist das Kranken­geld der gesetzlichen Kranken­versicherung aufgrund der entfallenden Gesundheits­prüfung: Denn je schlechter der allgemeine Gesundheits­zustand, desto teurer ist eine zusätzliche Kranken­tagegeld­versicherung.

Selbständige mit privater Kranken­versicherung

Häufig wird der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung mit einer ergänzenden Kranken­tagegeld­versicherung beim selben Versicherer verbunden. Doch dazu besteht kein Zwang – der Versicherte hat Wahlfreiheit, von welchem Anbieter er eine Tagegeld­versicherung in Anspruch nehmen möchte. Dabei lohnt nicht nur ein Blick auf den monatlichen Beitrag, sondern auch auf die vereinbarten Bedingungen.

Krankentagegeld: Angestellte in einem Büro
Auch privat versicherte Angestellte sollten über eine Kranken­tagegeld­versicherung nachdenken.

Wann zahlt die Kranken­tagegeld­versicherung?

Ab wann Sie Kranken­tagegeld beziehen, können Sie je nach Ihrer persönlichen Situation selbst festlegen. Wer selbstständig ist, kann mit der Versicherung vereinbaren, dass sie ab dem 4. oder 22. Krankheitstag das Kranken­tagegeld auszahlt. Wer privatversichert und angestellt ist, bekommt in der Regel eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Über sechs Wochen, bzw. 42 Tage, zahlt der Arbeitgeber weiterhin das normale Gehalt. Erst ab dem 43. Tag es ist erlaubt auch Kranken­tagegeld in Anspruch nehmen. Das gilt auch für gesetzlich Versicherte Angestellte, die das Kranken­tagegeld als Ergänzung zum Kranken­geld beziehen möchten.

Wie lege ich die richtige Höhe für das Kranken­tagegeld fest?

Die richtige Höhe des Kranken­tagegelds sollten Sie anhand der eigenen monatlichen Ausgaben ermitteln. Denn am wichtigsten ist es, finanzielle Engpässe zu vermeiden. Es ist jedoch nicht zwingend nötig, sein übliches Nettoeinkommen vollständig zu ersetzen. Wer kürzertreten kann, spart auch bei den monatlichen Beiträgen.

Überschlagen Sie mit einem monatlichen Saldo, welche Ausgaben ggf. durch Kranken­geld und Kranken­tagegeld abgesichert werden müssen. Das umfasst die eigenen Lebenshaltungskosten und bei Selbständigen in aller Regel auch noch zusätzlich laufende Betriebskosten.

Richtige Höhe bei Anspruch auf Kranken­geld

Gesetzlich versicherte Angestellte und freiwillige pflichtversicherte Selbstständige erhalten regulär 70 Prozent vom letzten Bruttoeinkommen, maximal 90 Prozent vom letzten Netto. Allerdings werden hier wie beim regulären Einkommen die üblichen Sozial­versicherungsbeiträge für Rente, Arbeitslosen­versicherung und Pflege­versicherung abgezogen; insgesamt rund 12 Prozent des eigentlichen Beitrages. Die Grenze der Beitragshöhe wird in beiden Fällen durch die Beitrags­bemessungs­grenze festgelegt. Beide Gruppen kommen so auf einen maximalen Auszahlungsbetrag von 2.965 Euro im Monat.

Richtige Höhe ohne Anspruch auf Kranken­geld

Alle Privatversicherten und Selbständige ohne Kranken­geld können die Rechnung kurzhalten: Einfach den monatlichen Saldo durch 30 Tage teilen und den dabei ermittelten Betrag als Grundlage für den Vergleich mit dem Angebot einer Kranken­tagegeld­versicherung nehmen. Dabei sollten vor allem Selbständige eher noch um ein paar Prozent höher ansetzen, um sicherzustellen, dass im Ernstfall ein Betrag ausbezahlt wird, der auch alle anfallenden Kosten auffängt. Außerdem ist hier zu bedenken, dass der Versicherer das Kranken­tagegeld nicht ab dem ersten Tag auszahlt – diese Karenzzeit muss also ggf. aus eigenen Ersparnissen überbrückt werden.

Worauf sollte ich bei der Kranken­tagegeld­versicherung achten?

Gesundheits­prüfung und Tagesgeldhöhe

Die Kranken­tagegeld­versicherung ist an die Beantwortung von Gesundheits­fragen gebunden – die sog. Gesundheits­prüfung. Achten Sie darauf, dass Sie die Höhe des Kranken­tagegeldes auch ohne eine erneute Gesundheits­prüfung anpassen können. Das ist z. B. notwendig, wenn Ihr Einkommen und damit auch die Lebenshaltungskosten steigen. Eine passende Versicherung sollte außerdem eine jährliche Anpassung ohne Wartezeiten ermöglichen.

Vorsicht!
Versicherung ohne Gesundheits­prüfung

Es gibt auch Versicherungen, die keine Gesundheits­prüfung vornehmen oder sie auch bei schlechter Gesundheit versichern. Oftmals sind Policen dieser Art mit langen Wartezeiten und Klauseln versehen, die bestimmte Krankheitsfälle nicht versichern. Auch ein einseitiges Kündigungsrecht ist in solchen Fällen nicht selten. Schauen Sie hier ganz genau hin und wählen Sie – sofern möglich – eine Versicherung mit Gesundheits­prüfung.

Verzicht auf eine Alkoholklausel

Prüfen Sie, ob die gewählte Versicherung auch dann zahlt, wenn die auslösende Krankheit oder ein Unfall durch Alkoholkonsum verursacht wurde.

Fortzahlung bei Arbeitslosigkeit

Bei vielen Kranken­tagegeld­versicherungen endet der Vertrag automatisch, sobald Sie arbeitslos werden. Andere Anbieter kündigen nur, wenn Sie nachweislich keine ausreichenden Anstrengungen unternehmen, eine neue Arbeitsstelle zu finden oder ALG II beziehen. In manchen Fällen ist es möglich, einen Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen.

Kranken­tagegeld bei Reha-Aufenthalt

Einige Versicherungsanbieter zahlen für eine Reha kein Kranken­tagegeld. Achten Sie hier auf die Bedingungen Ihres Versicherers.

Großzügige Anzeigefrist

Voraussetzung für den Bezug von Kranken­tagegeld ist immer ein ärztliches Attest des Betroffenen, das die Arbeits­unfähigkeit belegt. Je länger die Frist zum Einreichen des Attests, desto besser.

Keine vorzeitige Vertragskündigung

Einige Versicherer behalten sich ein vorzeitiges Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre des Vertrages vor. In diesem Fall müssen Sie immer wieder fürchten, die gewählten Leistungen zu verlieren ­– besonders dann, wenn sich Ihr Gesundheits­zustand verschlechtert. Wählen Sie daher bevorzugt einen Vertrag bei einer Versicherung, die keine vorzeitige Vertragskündigung durchsetzen möchte.

Leistungen bei wiederkehrenden Erkrankungen

Nicht alle Krankheitsbilder verlaufen einheitlich – liegt eine Erkrankung vor, die schubweise auftritt oder einen chronischen Verlauf mit stärkeren Symptomphasen mit sich bringt, sollte der Versicherte nicht jedes Mal einzeln die Karenzfrist überschreiten müssen. Stattdessen ist es wichtig, dass der Versicherer zusichert, in diesem Zusammenhang auftretende Krankheitstage zusammenzuzählen. Einmal mehr ist das vor allem für Selbständige von Bedeutung, denn sie sind auf eine alsbaldige Auszahlung von Kranken­tagegeld angewiesen.

Selbständiger Mann arbeitet im Café
Vor allem für Selbständige ist die Kranken­tagegeld­versicherung interessant - denn sie erhalten in der Regel kein gesetzliches Kranken­geld.

Fazit: Für wen ist das Kranken­tagegeld sinnvoll?

Grundsätzlich ist ein zusätzliches Kranken­tagegeld für alle Berufsgruppen eine sinnvolle Ergänzung. Wer wegen Krankheit, Unfall oder auch im Mutterschutz arbeitsunfähig wird, muss sich mit entweder deutlich weniger oder sogar gar keinem Einkommen arrangieren können, wenn es zum äußersten kommt. Die Kranken­tagegeld­versicherung reduziert oder schließt diesen Einkommensengpass. Vor allem privat Versicherte (Angestellte und Selbständige) sollten eine Kranken­tagegeld­versicherung abschließen, denn bei längerer Erkrankung beträgt ihr Verdienstausfall volle 100 Prozent.

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Quellen

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