Zusatz­versicherung - Wer braucht welche Versicherung?

von Johannes Kuhnert
27.05.2020 (aktualisiert: 18.11.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit Zusatz­versicherungen bekommen Sie zusätzliche Leistungen, die in Ihren Pflicht­versicherungen nicht enthalten sind.
  • Nicht alle Zusatz­versicherungen sind für jeden sinnvoll. Prüfen Sie deshalb genau, ob Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz wirklich brauchen.
  • Beispiel Brillen­versicherung: Oft ist es günstiger, die Kosten für alle paar Jahre fällige Brillengläser selbst anzusparen als monatlich Geld in eine Versicherung zu stecken.

Warum gibt es Zusatz­versicherungen?

Zusatz­versicherungen sind eine Möglichkeit, die Leistungen der gesetzlichen Kranken­kasse zu erweitern. Mittlerweile gibt es so viele Angebote, dass Sie sich für jeden Fall absichern können. In einigen Fällen ist das sinnvoll, in anderen ist es wiederum rausgeworfenes Geld. Wenn es um gesundheitliche Themen geht, sind Sie über die gesetzliche Kranken­versicherung gut abgesichert. Allerdings gilt das nicht für Sonderwünsche oder die Behandlung im Ausland. Für diese Fälle kann es also sinnvoll sein, eine Zusatz­versicherung abzuschließen.

Eine Zusatz­versicherung greift immer dann, wenn es darum geht, die Kosten einer umfassenden oder notwendigen, aber nicht gesetzlich versicherten Maßnahme aufzufangen, z.B. für

  • Unterbringung in einem Einzelbettzimmer
  • Chefarzt­behandlung
  • Zahnersatz oder Brillengläser
  • Transportkosten bei Krankheit im Ausland

Übrigens: Wer privatversichert ist, kann viele Zusatzleistungen über seinen Versicherungstarif bereits abdecken.

Die Sache mit den Rundum-Sorglos-Paketen
Besser abgesichert mit einzelnen Policen

Viele Versicherer werben mit Rundum-Sorglos-Versprechen für einige ihrer Policen. Doch in der Praxis sind die meisten Angebote dann doch schwerpunktorientiert. Eine umfassende Alles-in-einem-Paket-Versorgung gibt es nicht, sie wäre auch in keinem reellen Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich. Darum ist es wichtig, dass Sie selbst entscheiden, welche Zusatz­versicherungen in der Ihrer Lebenslage sinnvoll sind.

Wie funktioniert eine Zusatz­versicherung?

Eine Zusatz­versicherung ist eine Ergänzung zum gesetzlichen Basisschutz. Dazu gehört z. B. die gesetzliche Kranken­versicherung aber auch die gesetzliche Pflege­versicherung und die Arbeitslosen­versicherung. Diese Versicherungen sollen sicherstellen, dass Sie und Ihre Existenz im Ernstfall abgesichert sind. Denn die Kosten für medizinische Behandlungen könnten die meisten Menschen nicht aus der eigenen Tasche stemmen. Genauso ist es mit den Folgekosten im Falle der Arbeitslosigkeit oder im Pflege­fall.

Die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen übernehmen aber nur die sogenannte Grundlagenabsicherung – also alle zwingend notwendigen Maßnahmen. Wer jedoch mehr Leistungen nutzen möchte, kann mit einer privaten Zusatz­versicherung rechtzeitige Vorsorge treffen, um in einer akuten Situation zusätzlichen Schutz in Anspruch nehmen zu können.

Welche Voraussetzungen gelten für Zusatz­versicherungen?

Zusatz­versicherungen sind immer private Versicherungen. Darum gelten hier auch andere Voraussetzungen als z.B. bei der gesetzlichen Kranken­versicherung.

· Der Umfang einer Versicherung ist ein Vertragsbestandteil. Die enthaltenen Leistungen unterliegen keiner gesetzlichen Regelung, sondern den Konditionen bei Vertragsabschluss.

  • Der Versicherungsbeitrag ist nicht einkommensabhängig, sondern alters- und gesundheitsabhängig. Je jünger und gesünder der Vertragsnehmer bei Vertragsabschluss, desto geringer seine Beiträge.
  • Ist der Versicherte älter oder liegen Vorerkrankungen vor, dann kann die Versicherung
    • höhere Beiträge verlangen
    • Risikozuschläge geltend machen oder
    • den Versicherungsantrag ablehnen. Denn es gibt kein Anrecht auf Zusatz­versicherungen.
  • Familienangehörige sind keinesfalls automatisch mitversichert. Für sie müssen eigene Zusatz­versicherungen abgeschlossen werden.
  • Der Abschluss einer privaten Zusatz­versicherung ist fast immer an die Beantwortung von Gesundheits­fragen gebunden, die je nach Art der Versicherung mehr oder weniger umfassend ausfallen. Dabei ist es entscheidend, unbedingt wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  • Laufende Behandlungen sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Auch ohne akute Behandlungs- oder Erkrankungssituation muss der Versicherte üblicherweise eine Wartezeit von mindestens drei Monaten in Kauf nehmen.
Zusatzversicherung für die Brille: Frau beim Augenarztbesuch
Immer noch eine der häufigeren Zusatz­versicherungen: Kostenübernahme für Brillen und Gläser.

Welche Arten von Zusatz­versicherungen gibt es?

Die Anzahl der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Risikoabsicherung ist groß. Darum stellen wir an dieser Stelle einige der wichtigsten zusätzlichen Absicherungsarten vor und geben eine kurze Einschätzung für wen sie sich lohnen.

Zusatztarife bei der eigenen Kranken­versicherung

Mit Zusatztarifen können sie den Kranken­versicherungsschutz erweitern. Oftmals können Sie wählen, ob Sie den Zusatzschutz bei Ihrer Kranken­kasse oder bei einem anderen Anbieter in Anspruch nehmen möchten. Vergleichen lohnt sich!

Brille

Über 44 Millionen Menschen trugen im Jahr 2019 dauerhaft oder gelegentlich eine Brille. Eine Versicherung brauchen die meisten aber nicht: Die meisten Versicherungen sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der nur wenige hundert Euro umfasst – und das oftmals nur alle zwei oder drei Jahre. Es ist oft günstiger, das Geld einfach so zurückzulegen.

Heilpraktiker

Eine Zusatz­versicherung zur Heilpraktiker­behandlung leistet ergänzende Zahlung für entsprechende Behandlungen. Allerdings in der Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt. Wer naturheilkundliche Leistungen versichern möchte, sollte das nur tun, wenn er sich regelmäßig in alternative Behandlung begibt. Hier lohnt sich die Kombination mit einem anderen Zusatz­versicherungsprodukt, z.B. für Zahnersatz.

Medizinische Früherkennung

Wer Möglichkeiten zur Krebs­vorsorge nutzen möchte, kann das mit einer entsprechenden Zusatz­versicherung tun. Das kann sinnvoll sein, wenn etwa eine familiäre Disposition für bestimmte Krebsarten besteht. Die Kranken­kasse selbst übernimmt die Kosten nur bei konkretem Verdacht auf ein Krankheitsbild – und das auch nur in festen Zeitabständen.

Kostenerstattung

Die Möglichkeit zur Kostenerstattung bei privater hausärztlicher Behandlung übernimmt den sonst bestehenden Eigenanteil des Versicherten. Allerdings geht mit einer entsprechenden Absicherung medizinisch keine bessere Behandlung einher. Es handelt sich zumeist eher um ein „Wartezimmer-Upgrade“ – denn für Ärzte ist die zusätzliche Erstattung privatärztlicher Leistungen attraktiver als eine reine Kostenübernahme von Kassenleistungen.

Zahnzusatzversicherung: Frau mit offenem Mund beim Zahnarzt
Füllungen, Implantate, Vorsorge: Mit einer Zahnzusatz­versicherung können Versicherte einen guten Teil der Kosten sparen.

Für Zahnarzt­behandlungen

Zahnzusatz­versicherung

Die Zahnzusatz­versicherung bietet verschiedene Möglichkeiten, die von Zuschüssen für besonders haltbare Füllungen bis hin zur anteiligen oder beinahe kompletten Kostenübernahme von Implantaten reichen. Reguläre zahnärztliche Kassenleistungen können mit einer Zahnzusatz­versicherung praktisch von jeder Zuzahlung befreit werden. Allerdings gibt es Höchstgrenzen – eine komplette Gebisssanierung auf Kosten der Versicherung ist üblicherweise nicht möglich.

Zusatz­versicherungen für Kranken­hausaufenthalte

Zusatz­versicherung für stationäre Kranken­hausaufenthalte

Patienten mit gesetzlicher Kranken­versicherung können genauso wie Privatversicherte eine medizinisch einwandfreie Behandlung erwarten. Die Kranken­hauszusatz­versicherung erweitert das Leistungsspektrum um „weiche“ Faktoren wie eine Chefarzt­behandlung oder die Unterbringung in einem Zwei- oder Einbettzimmer.

Eine alte Frau wird in einem Krankenbett gepflegt
Schützt vor hohen Pflege­kosten: Die Pflege­zusatz­versicherung. Sie gibt es in unterschiedlichen Formen.

Schutz bei Pflege­bedürftigkeit

Pflege­zusatz­versicherung

Immer mehr Menschen sorgen mit einer Pflege­zusatz­versicherung zusätzlich vor. Zu Recht, denn immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und die Kosten übersteigen meist die finanziellen Leistungen der gesetzlichen Pflege­versicherung. Eine Pflege­zusatz­versicherung kann hier Abhilfe schaffen und dabei helfen, z. B. Pflege­kosten für einen ambulanten Pflege­dienst, bzw. ein Pflege­heim zu tragen.

Lohnausgleich bei fortdauernder Krankheit

Kranken­tagegeld­versicherung

Die Kranken­tagegeld­versicherung ist eine sinnvolle zusätzliche Absicherung, die einen längeren Verdienstausfall durch Unfall oder Erkrankung verhindert. Vor allem Selbständige, die keinen Anspruch auf gesetzliches Kranken­geld haben, sollten niemals auf eine Kranken­tagegeld­versicherung verzichten – anderenfalls drohen ihnen Einnahmeeinbußen von bis zu 100 Prozent ab dem ersten Krankheitstag.

Im Urlaub

Auslandskranken­versicherung

Die Auslandskranken­versicherung ist ein Muss für alle, die verreisen. Sie übernimmt die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland und für den Rücktransport ins eigene Land.

Im Urlaub

  • Auslandskranken­versicherung

    Sie ist eine der mittlerweile bekanntesten Zusatz­versicherungen in Deutschland: Die Auslandskranken­versicherung. Sie übernimmt die Kosten einer medizinischen Behandlung im Ausland und für den Rücktransport ins eigene Land. Die Auslandskranken­versicherung ist nicht einfach nur praktisch, sondern für Auslandsreisende tatsächlich ein Muss. Denn ohne sie können im Ernstfall hohe Kosten auf Betroffene zukommen.

Worauf sollte ich achten?

Um die richtige Zusatz­versicherung zu finden, sollten Versicherte zunächst ihren tatsächlichen Bedarf prüfen. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Bedarfsfall die Kosten selbst tragen können, brauchen Sie keine Versicherung. Erst wenn die Kosten für sie untragbar wären und der Bedarfsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit eintritt, lohnt sich die Zusatz­versicherung. Das ist z. B. der Fall, wenn Sie selbständig sind und sich für den Krankheitsfall finanziell absichern möchten.

Angesichts des hohen Versicherungsbedarfs tummeln sich auf dem Markt für Zusatz­versicherungen praktisch alle Großen und Kleinen der Branche: Vergleichen heißt die Devise. Entscheidend ist hier die Höhe der monatlichen Beiträge und der garantierte Leistungsumfang. In komplexeren Fällen kann es sich lohnen, eine unabhängige Honorarberatung in Anspruch zu nehmen.

Wer bereits eine Zusatz­versicherung hat, aber mit Kosten und Nutzen nicht einverstanden ist, muss nicht unbedingt kündigen – oftmals lohnt es sich, ein neues Angebot der eigenen Versicherung einzuholen. Vor allem bei Kranken­zusatz­versicherungen mit Gesundheits­fragen kann das sinnvoll sein, denn bei einem neuen Anbieter müsste der aktuelle Gesundheits­zustand erneut geprüft werden.

Achtung
Kündigungsrecht von Versicherern

Versicherungen selbst haben üblicherweise ein Sonderkündigungsrecht, das auch ohne Angabe von Gründen wahrgenommen werden kann – und das in den ersten drei Jahren. Die allermeisten Anbieter werben von sich aus damit, auf dieses Sonderkündigungsrecht zu verzichten – das sollte dann jedoch auch aus den Vertragskonditionen hervorgehen.

Quellen

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