Rechtsschutz­versicherung: Kostenübernahme im Fall der Fälle

von Afilio
19.05.2020 (aktualisiert: 01.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Rechtsschutz­versicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, Gebühren für Sachverständige und Zeugen bis zur vertraglichen vereinbarten Höhe.
  • Die klassischen Bausteine einer Rechtsschutz­versicherung: Privat, Beruf, Verkehr und Miete bzw. Vermietung. In der Regel benötigen Verbraucher nicht alle Bausteine – sie können sich ihr Paket nach Bedarf zusammenstellen.
  • Je mehr Leistungen, desto teurer die Versicherung. Üblich ist auch eine Selbstbeteiligung an den Kosten des Rechtsstreits.
  • Zwei bis drei Monate Wartezeit nach Abschluss sind üblich, bevor der Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen kann.
  • Die Versicherung zahlt nicht, wenn die gerichtliche Auseinandersetzung bei Abschluss bereits abzusehen war.

Egal ob privat oder geschäftlich, Meinungsverschiedenheiten gehören zum Alltag. Viele Auseinandersetzungen können auch ohne rechtlichen Beistand geklärt werden. Doch was passiert, wenn ein Streit eskaliert, und ein Anwalt eingeschaltet werden muss und eine Gerichtsverhandlung droht? Viele vermeiden aus Angst vor den Kosten lieber eine rechtliche Auseinandersetzung - und riskieren damit, auf ihr gutes Recht zu verzichten. Eine Rechtsschutz­versicherung kann hier helfen. Erfahren Sie, wann sich die Versicherung lohnt und was Sie dabei beachten müssen.

Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutz­versicherung

Eine Rechtsschutz­versicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gericht, Gebühren für Sachverständige und Zeugen sowie gegebenenfalls die Kosten des Prozessgegners. Bei einem Prozess im Ausland werden auch Reisekosten gezahlt. Grundsätzlich werden die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höhe übernommen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher eine Versicherungssumme in Höhe von mindestens 300.000 Euro zu vereinbaren. Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Die meisten Versicherungen decken auch die Kosten, wenn der Anwalt zunächst außergerichtlich tätig wird oder ein Mediator eingeschaltet wird.

Welche Bereiche deckt die Versicherung ab?

Die Rechtsschutz­versicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen: Privat, Beruf, Verkehr und Miete bzw. Vermietung. Für die meisten Verbraucher ist es nicht nötig, einen Rundumschutz abzuschließen, vielmehr können sie sich aus den Bausteinen eine passende Versicherung zusammenstellen.

Privatrechtsschutz

Der Privatrechtsschutz greift bei Streit um Verträge und Sachen sowie Auseinandersetzungen mit Behörden. Abgedeckt werden zum Beispiel Streitigkeiten mit Handwerkern wegen nicht vertragsgemäß ausgeführter Arbeiten, oder mit Verkäufern wegen beschädigter Ware. Auch bei Streit mit dem Finanzamt über die Steuererklärung sind sie hiermit abgesichert. Außerdem abgedeckt sind Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen, wenn Sie Opfer eines Verbrechens oder einer Fahrlässigkeit geworden sind; Beratung im Familien- oder Erbrecht; Ordnungswidrigkeiten sowie Strafrecht.

Berufsrechtsschutz

Streit mit dem Arbeitgeber über eine ungerechtfertigte Kündigung, Abmahnung oder ein schlechtes Arbeitszeugnis? In diesen Fällen kann man sich mit dem Berufsrechtsschutz juristische Unterstützung holen. Der Versicherungsbaustein kann nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutz­versicherung abgeschlossen werden. Für Selbstständige gibt es eine gesonderte Rechtsschutz­versicherung.

Verkehrsrechtsschutz

Versichert sind Konflikte rund um den Straßenverkehr, zum Beispiel wenn Sie als Fahrer Ihres eigenen Autos, eines Mietwagens oder eines fremden Wagens einen Unfall bauen. Außerdem sind Sie als Fußgänger, Radfahrer oder Passagier in den öffentlichen Verkehrsmitteln abgesichert.

Mietrechtsschutz

Der Mietrechtsschutz umfasst Konflikte bezüglich Mieterhöhungen, Kündigungen, Räumungen oder Nebenkostenabrechnungen. Sie vermieten eine Immobilie? Dann können Sie einen gesonderten Vermieterrechtsschutz vereinbaren.

Blonde Frau mittleren Alters mit Dokumenten und Laptop
Mit einer Rechtsschutz­versicherung können Sie sich z. B. bei Vertragsstreitigkeiten juristische Unterstützung holen – ohne Angst vor horrenden Kosten.

Was beinhaltet die Rechtsschutz­versicherung nicht?

Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehören die Abwehr von Schadenersatzansprüchen, vorsätzliche Straftaten, Urheber-, Marken- und Patentrecht, selbstständige und gewerbliche Tätigkeiten, spekulative Kapitalanlagen, Spiel- und Wettverträge sowie Konflikte im Bereich Bauen, Baufinanzierung und Eigentumsimmobilien. Haben zwei Ehepartner gemeinsam eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, so können sie diese nicht nutzen, um gegen den anderen vorzugehen. Welche Fälle konkret ausgeschlossen sind, unterscheidet sich je nach Versicherung.

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Die Preise für eine Rechtsschutz­versicherung ändern sich häufig und variieren je nach Anbieter und Umfang der Versicherung. Aktuell kann man ab 10 bis 20 Euro pro Monat eine Privat-Rechtsschutz­versicherung abschließen, je mehr Bausteine man hinzufügt, desto mehr kostet die Versicherung. Viele Versicherungen haben eine Selbstbeteiligung, deren Höhe unterschiedlich ist und mehrere hundert Euro betragen kann. Angebote ohne Selbstbeteiligung sind in der Regel deutlich teurer. Wenn Sie als Paar zusammenleben oder verheiratet sind, können Sie gemeinsam eine Versicherung abschließen. Familientarife decken auch volljährige, unverheiratete Kinder mit ab.

Wann lohnt sich der Abschluss?

Die Rechtsschutz­versicherung ist mittlerweile eine der beliebtesten Zusatz­versicherungen. Doch bevor Sie eine Rechtsschutz­versicherung abschließen, sollten Sie sich überlegen, wie hoch die Chance ist, dass Sie tatsächlich in einen Rechtsstreit verwickelt werden.

  • Befürchten Sie einen rechtlichen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber?
  • Nehmen Sie als Berufspendler am Straßenverkehr teil?
  • Oder befürchten Sie Streitigkeiten um Versicherungsleistungen oder eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter?

In diesen und vielen anderen Fällen kann es Sinn machen, eine Rechtsschutz­versicherung für die entsprechenden Bereiche abzuschließen.
Oft hat man bereits Rechtsschutz aus einer anderen Quelle, etwa als Arbeitnehmer und gleichzeitiges Gewerkschaftsmitglied. Mieterschutzvereine bieten ihren Mitgliedern Rechtsberatung an, genauso wie der Grundeigentümerverein für Besitzer von Wohnungen und Häusern. Wenn Sie eine Haftpflicht­versicherung haben, sind Sie gegen unbegründete oder überhöhte Schadenersatzansprüche abgesichert.

Das sollten Sie außerdem beachten

Sie müssen in der Regel zwei bis drei Monate warten, um die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können. Rechtsstreitigkeiten, die bei Vertragsabschluss schon laufen, werden nicht abgedeckt. Mit dieser Klausel wollen sich Versicherungen davor schützen, dass Kunden die Versicherung erst abschließen, wenn die juristische Auseinandersetzung bereits abzusehen ist.

Falls die Versicherung der Ansicht ist, dass Ihr Rechtsstreit keine oder nur geringe Erfolgsaussichten hat, kann es vorkommen, dass Ihnen die Leistung verweigert wird. In diesem Fall können Sie mithilfe eines Stichentscheides zu Ihrem Recht kommen. Dazu suchen Sie sich einen Anwalt, der Ihre Erfolgsaussichten darlegt. Unabhängig von dessen Ausgang übernimmt die Rechtsschutz­versicherung die Kosten des Stichentscheids.

Der Versicherer bezahlt nicht für unbegrenzt viele Rechtsstreitigkeiten. Vielmehr kann er Ihren Vertrag kündigen, wenn innerhalb Sie innerhalb eines Jahres mehrere Leistungsansprüche geltend machen.

Quellen

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