Private Kranken­versicherung für Beamte: So funktioniert’s

von Christina Horst
24.07.2020 (aktualisiert: 16.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die private Kranken­versicherung (PKV) lohnt sich für Beamte in der Regel mehr als die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV): Weil der Dienstherr sich mit der Beihilfe an den Kosten im Krankheits-, Geburts- oder Pflege­fall beteiligt, benötigen Beamte lediglich eine Restkosten­versicherung. Entsprechende Beihilfeergänzungstarife gibt es nur in der PKV.
  • Was ein solcher Beamtentarif kostet, hängt vorrangig von den gewählten Leistungen ab: Im Idealfall ersetzt die Kombination aus PKV und Beihilfe eine Kranken­voll­versicherung. Auch das Alter und eventuelle Vorerkrankungen beeinflussen die Beitragshöhe.
  • Versichern sich Beamte freiwillig in der GKV, zahlen sie den kompletten Beitrag allein und erhalten nur dann Beihilfe, wenn diese über die gesetzlichen Leistungen hinausgeht – das ist aber fast nie der Fall.
  • In einigen Bundesländern gibt es die „pauschale Beihilfe“: einen Zuschuss zum GKV-Beitrag. Dieses Modell lohnt sich am ehesten für Beamte mit eher geringem Einkommen, die in der GKV niedrigere Beiträge zahlen. Auch die kostenlose Familien­versicherung spricht in manchen Fällen für die GKV.
  • Einige PKV-Versicherer garantieren mit sogenannten Öffnungsaktionen, dass Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen nicht aus Risikogründen abgelehnt werden, keine Leistungsausschlüsse vorgenommen werden und etwaige Risikozuschläge begrenzt sind.

In Deutschland besteht Kranken­versicherungspflicht. Diese gilt auch für Beamte – allerdings dürfen sie unabhängig von ihrem Einkommen zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken­versicherung (PKV) wählen, während andere Arbeitnehmer dafür die Versicherungs­pflicht­grenze überschreiten müssen. Trotz der Wahlfreiheit sind fast alle Beamten in Deutschland in der PKV krankenversichert – laut dem Verband der privaten Kranken­versicherung ganze 94 Prozent.

Der Grund dafür ist eine weitere Besonderheit der Kranken­vorsorge bei Beamten: Sie erhalten von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu Kosten, die im Krankheitsfall, bei der Geburt eines Kindes oder bei Pflege­bedürftigkeit entstehen: Der Dienstherr übernimmt mindestens die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen, häufig sogar mehr. Erstattungsfähig sind dabei in der Regel solche Leistungen, die auch die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) als medizinisch notwendig und wirtschaftlich erachtet. Die verbleibenden Kosten müssen Beamte mit einer sogenannten Restkosten­versicherung abdecken. Zu diesem Zweck hält die PKV spezielle Tarife für Beamten bereit, sogenannte Beihilfetarife bzw. Beihilfeergänzungstarife, die günstiger sind als eine Kranken­voll­versicherung. Im Idealfall sind mit der Kombination aus Beihilfe und dem Beamtentarif der PKV die Kostenrisiken zu 100 Prozent gedeckt.

Eine vergleichbare Lösung bietet die GKV nicht: Wenn sich Beamte freiwillig gesetzlich versichern, dann erhalten sie Beihilfe nur noch, wenn diese über die Leistungen der Sozial­versicherung hinausgeht. Weil das fast nie der Fall ist, verzichten gesetzlich versicherte Beamte de facto auf den Zuschuss des Dienstherrn. Beamte zahlen in der GKV einen ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent des Bruttoeinkommens zuzüglich des Zusatzbeitrags, weil sie in Krankheitsfällen weiter ihre Besoldung erhalten, dafür aber kein Kranken­geld. Den Beitrag zahlen sie allerdings allein, während sich andere Arbeitnehmer die Kosten mit dem Arbeitgeber teilen. Und da die meisten Beamten gut verdienen, ist das für sie nicht gerade günstig. Unterm Strich rechnet sich die gesetzliche Versicherung daher für Beamte nur in Ausnahmefällen.

Gut zu wissen: Nicht nur die Beamten selbst profitieren von dem staatlichen Zuschuss: Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe. Die private Kranken­versicherung kann sich also auch für den Partner lohnen; Kinder müssen ohnehin in der PKV versichert werden, wenn der Hauptverdiener oder beide Elternteile privat versichert sind.

Beihilfe: Die wichtigsten Infos

Wer bekommt Beihilfe?

Beihilfe erhalten Beamte von Bund, Ländern und Gemeinden. Das gilt auch für Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter und Referendare) und Pensionäre. Die Ehegatten bzw. Lebenspartner und die Kinder der Beamten erhalten Beihilfe, wenn sie berücksichtigungsfähig sind: Bei Kindern ist das der Fall, wenn sie kindergeldberechtigt sind; Ehe- bzw. Lebenspartner dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und erhalten nur Beihilfe, wenn die Kosten nicht bereits über die GKV abgedeckt sind. Verstirbt der Beamte, haben die Hinterbliebenen als Versorgungsempfänger ebenfalls Anspruch auf Beihilfe.

Gut zu wissen: Bestimmte Beamtengruppen erhalten aufgrund eines höheren Berufsrisikos anstelle der Beihilfe die Heilfürsorge. Das betrifft Polizisten, Feuerwehrleute und Justizvollzugsbeamte. Für Soldaten und Richter gelten aufgrund ihrer Dienstverhältnisse in vielen Bereichen ähnliche Regelungen wie für Beamte: Darum erhalten Soldaten Heilfürsorge, Richter sind beihilfeberechtigt.

Was wird erstattet?

Die Beihilfe ist nicht für alle Beamten einheitlich geregelt: Für Bundesbeamte gelten andere Regelungen als für Landes- und Kommunalbeamte, zudem verfügt jedes Bundesland über eine eigene Beihilfeverordnung. Entsprechend hängt es vom Dienstherrn ab, welche Aufwendungen im Einzelfall als beihilfefähig gelten. Grundsätzlich orientiert sich die Beihilfe eng an den Leistungen der GKV. In den meisten Bundesländern werden folgende Prozentsätze der beihilfefähigen Aufwendungen erstattet:

  • Beamte: mindestens 50 Prozent
  • Beamte im Ruhestand: 70 Prozent
  • berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner: 70 Prozent
  • berücksichtigungsfähige Kinder: 80 Prozent

Was kostet die PKV für Beamte?

Beamte benötigen keine komplette Kranken­versicherung, sondern lediglich einen Ergänzungstarif – dank des staatlichen Zuschusses kommen sie also vergleichsweise günstig in den Genuss von gehobenen medizinischen Leistungen. Wie viel der Beamtentarif letztlich kostet, hängt vom Versicherten selbst ab: Anders als in der GKV ist der Beitrag nicht einkommensabhängig, sondern es kommt darauf an, welche Leistungen enthalten sind. Diese stellen sich Versicherte nach Wunsch zusammen. Beamte sollten zunächst prüfen, welche Ausgaben sie sich von ihrem Dienstherrn erstatten lassen können und anschließend die Leistungen der PKV so wählen, dass sie alle für sie wichtigen Behandlungen und Medikamente be­zuschusst oder bezahlt bekommen.

Das Alter und der Gesundheits­zustand beeinflussen die Höhe der Beiträge in der privaten Kranken­versicherung – allerdings können Beamte, die sich im Rahmen der sogenannten Öffnungsaktionen versichern, nicht aufgrund dieser Faktoren abgelehnt werden (siehe unten). Beamtenanwärter und Referendare profitieren in der Regel von besonders günstigen Beiträgen und wechseln nach der Verbeamtung automatisch in einen normalen Beihilfetarif. Wenn die Kinder sowie der Ehe- oder Lebenspartner des Beamten Beihilfe erhalten, lohnt sich auch für sie die PKV. Es gibt jedoch keine kostenlose Familien­versicherung wie in der GKV: Kinder müssen extra versichert werden. Die private Pflege­versicherung ist für sie allerdings beitragsfrei.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Ihre private Kranken­versicherung eine Anpassung der Leistung ohne erneute Gesundheits­prüfung ermöglicht, wenn Sie z. B. in ein anderes Bundesland ziehen. Sie erhalten dann nämlich unter Umständen weniger oder mehr Beihilfe als zuvor und möchten Ihre PKV entsprechend anpassen. Wenn Sie erneut Gesundheits­fragen beantworten müssen und Ihr Gesundheits­zustand hat sich inzwischen verschlechtert, können höhere Beiträge die Folge sein.

Lohnt sich die gesetzliche Kranken­versicherung für Beamte?

Da sie versicherungsfrei sind, haben Beamte die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu versichern. Die Beihilfeberechtigung bleibt davon zwar unberührt, doch da die Kosten im Krankheitsfall vorrangig von der GKV gedeckt werden, besteht in der Praxis kaum noch eine Möglichkeit, Beihilfe zu erhalten. Beihilfeergänzungstarife gibt es in der Sozial­versicherung nicht – es handelt sich immer um eine hundertprozentige Kranken­versicherung. Da Beamte sich den Beitrag zur GKV zudem nicht mit ihrem Arbeitgeber teilen können, sondern ihn komplett selbst bezahlen müssen, ist es für sie in der Regel nicht sinnvoll, sich gesetzlich zu versichern.

Allerdings gibt es Fälle, in denen dies für Beamte tatsächlich sinnvoller ist: Bei einem neuen Modell der Beihilfe, das 2018 zunächst in Hamburg und seitdem in einigen weiteren Bundesländern eingeführt wurde, erhalten Beamte von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zum GKV-Beitrag, die sogenannte pauschale Beihilfe. Das rechnet sich am ehesten bei Beamten, die etwas weniger verdienen, z. B. aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung: Sie können von dem einkommensabhängigen Beitrag in der gesetzlichen Kranken­versicherung profitieren. Auch die kostenlose Familien­versicherung kann für die GKV sprechen. Wer z. B. aufgrund von Vorerkrankungen hohe Beiträge in der PKV bezahlt, sollte abwägen, ob sich die Sozial­versicherung in Kombination mit der pauschalen Beihilfe eher rechnet als die PKV mit individueller Beihilfe; dank der Öffnungsaktionen ist aber kein Beamter gezwungen, sich gesetzlich zu versichern. Es ist davon auszugehen, dass weitere Bundesländer die pauschale Beihilfe einführen werden.

Gut zu wissen: Einmal privat versichert, immer privat versichert – das hört man häufig, und für Beamte stimmt das im Prinzip. Haben sie sich einmal für die private Kranken­versicherung entschieden, können sie nicht mehr ohne Weiteres in die GKV wechseln: Dafür müssten sie ihren Beamtenstatus ablegen und in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis wechseln.

Private Kranken­versicherung für Beamte: Vor- und Nachteile

Arzt bespricht Diagnose mit seinem Patienten
Die private Kranken­versicherung bietet Beamten eine gehobene medizinische Versorgung bei verhältnismäßig günstigen Beiträgen: Dank der Beihilfeergänzungstarife zahlen sie keine komplette Kranken­versicherung.

Vorteile

Für die meisten Beamten ist es die beste Lösung, sich privat zu versichern und dabei von den Zuschüssen des Dienstherrn zu profitieren. Dank der speziellen Beihilfetarife genießen sie einen kostengünstigen Versicherungsschutz, den sie sich je nach individuellem Bedarf zusammenstellen können und der die gesetzlichen Leistungen in vielen Bereich übersteigt. Zu den beliebtesten Extras, die die private Kranken­versicherung bietet, zählen Leistungen für hochwertigen Zahnersatz, die Erstattung alternativmedizinischer Behandlungen und Arzneien sowie Zusatzleistungen bei der stationären Behandlung, z. B. die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Chefarzt­behandlung. Gesetzlich Versicherte, die solche Leistungen wünschen, müssen dafür Zusatz­versicherungen abschließen, z. B. eine Zahnzusatz­versicherung oder eine Kranken­hauszusatz­versicherung. Die Leistungen der privaten Kranken­versicherung sind zudem garantiert, wohingegen die Leistungen der GKV Änderungen unterliegen können. Ein Vorteil von Beamtentarifen ist zudem, dass sie sich meist ohne erneute Gesundheits­prüfung anpassen lassen. Das ist z. B. praktisch, wenn sich der Anspruch auf Beihilfe durch einen Umzug in ein anderes Bundesland verringert oder durch die Pensionierung erhöht. Beim Vergleich von GKV und PKV ist zudem zu bedenken, dass der einkommensabhängige Beitrag zur gesetzlichen Versicherung für Beamte höher ist als für die meisten anderen Arbeitnehmer: Erstens zählen sie zu den Gutverdienern, zweitens tragen sie den Anteil des Arbeitgebers mit.

Nachteile

Nachteile gibt es bei der Kombination aus PKV und Beihilfe kaum: Schließlich erhalten Beamte nicht nur den staatlichen Zuschuss, sondern können einen individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Ergänzungstarif abschließen, der sie noch dazu weniger kostet als eine Kranken­voll­versicherung. Obwohl sich in der PKV das Alter und eventuelle Vorerkrankungen auf die Beiträge auswirken, rechnet sich das beliebte Modell in den meisten Fällen. Unter bestimmten Umständen kann die gesetzliche Kranken­versicherung tatsächlich sinnvoller sein, das gilt aber nur, wenn das jeweilige Bundesland die pauschale Beihilfe anbietet. Diese Option sollte gründlich mit der Kombination von PKV und individueller Beihilfe abgewogen werden, da Privatversicherte in vielen Bereichen von besseren Leistungen profitieren. Wer als Beamter in der GKV ohnehin mehr bezahlt als andere Arbeitnehmer und zudem noch mehrere Zusatz­versicherungen abschließt, um eine Absicherung auf dem Niveau der PKV zu erreichen, kommt dabei finanziell meist schlechter weg.

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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