Pflege zuhause: Alles zur häuslichen Pflege


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Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird in den eigenen vier Wänden gepflegt.
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Unter dem Begriff werden die Pflege durch Angehörige, Ehrenamtliche und ambulante Pflegedienste zusammengefasst.
Der Mehrheit aller Pflegebedürftigen in Deutschland wird im häuslichen Umfeld gepflegt. Oftmals von Angehörigen, aber auch Freunde, Ehrenamtliche und ambulante Pflegedienste leisten viel bei der Betreuung der rund 3,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland. Im folgenden finden Sie wichtige Hinweise, Informationen und Orientierungshilfen rund um die Pflege zu Hause.
Pflegegrad: Was ist das?
Ein Pflegegrad ist ein Maßstab für die verbliebene Selbständigkeit eines Pflegebedürftigen. Je geringer die Selbständigkeit, desto höher der Pflegegrad und der Anspruch auf Leistungen von der Pflegekasse. Leistungen der Pflegekasse sind in aller Regel Geldmittel, aber auch Sachleistungen und maßnahmengebundene Hilfen zur Wohnraumanpassung sind möglich. Unterteilt sind die Pflegegrade in Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5. Ab Pflegegrad 2 besteht für eine Vielzahl von Anforderungen ein gesetzlicher Anspruch auf umfassende Leistungen und begleitende Maßnahmen. Bei uns erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen und wie Sie gegen einen nicht bewilligten Pflegegrad Widerspruch einlegen.
Organisation
Grundsätzlich wird zwischen drei Arten der Pflege unterschieden:
- häusliche Pflege, also der Pflege zu Hause,
- stationäre Pflege in einem Pflegeheim
- Pflege im betreuten Wohnen.
Wird ein Versicherter zum Pflegefall, betrifft die neue Situation oft die ganze Familie. Wird die pflegebedürftige Person nicht bereits frühzeitig in die stationäre Pflege überführt, sondern zu Hause gepflegt, stehen alle Angehörigen vor einer Herausforderung. Hilfe bieten dabei nicht nur Portale wie Afilio, sondern auch Pflegestützpunkte, Pflegekassen und ambulante Pflegedienste.
Für die kurzzeitige Unterstützung gibt es etwa das Pflegeunterstützungsgeld, das ein Zeitfenster dafür öffnen soll, ein geeignetes Pflegeheim für den Pflegebedürftigen zu finden. Ist absehbar, dass die neue Situation länger andauern wird, können Angehörige von der Pflegezeit Gebrauch machen. Für eine Dauer von bis zu sechs Monaten können Angehörige sich dann um einen Pflegefall kümmern. In Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht für diesen Zeitraum ein außerordentlicher Kündigungsschutz. Längere Pflegezeiträume von bis zu 24 Monaten können über die Familienpflegezeit realisiert werden. Im Rahmen der Familienpflegezeit kann auch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
Finanzen
Pflege ist mit hohen Kosten verbunden. Nicht nur aufgrund der tatsächlichen Pflegeaufwendungen, sondern auch weil der immense Zeitaufwand in den meisten Fällen mit einem Verdienstausfall für den pflegenden Angehörigen einhergeht. Mitte der Neunzigerjahre hat der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Pflegeversicherung ein zuverlässiges Instrument geschaffen, um auch den finanziellen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft mit entsprechenden Pflegeleistungen zu begegnen. Tatsächlich erfüllen Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege, genauso wie die Leistungen für die stationäre Pflege, im Pflegeheim eine wichtige Funktion zur Unterstützung betroffener Familien. Dennoch beinhaltet die Pflegeversicherung keine Teilkaskoversicherung. Oft genug stellt ein Pflegefall deshalb eine große Herausforderung dar. Mittlerweile entlastet die Bundesregierung pflegende Angehörige mit Maßnahmen wie dem Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Betroffene selbst hingegen müssen weiterhin zum Teil erhebliche Geldmittel aufwenden, um ihre eigene Pflege zu finanzieren. Eine private Pflegeversicherung, bzw. Pflegezusatzversicherung ist also auch weiterhin die beste Möglichkeit, sich rechtzeitig vor finanziellen Einschnitten abzusichern.
Pflegedienst
Ambulante Pflegedienste dienen der Unterstützung oder sogar vollständigen Übernahme der Pflege zuhause. Pflegedienste können in unterschiedlichsten Bedarfssituationen eingesetzt werden, (in Baden-Württemberg etwa im Rahmen der Palliativpflege), um einen Betroffenen auf dem Weg von der Akutsituation in die Pflege zuhause zu begleiten. In dieser Funktion dient der Pflegedienst häufig auch als erster Ansprechpartner für Angehörige und Verwandte. Pflegedienste können aber auch dann eine wertvolle Hilfe sein, wenn pflegende Angehörige den Zeitaufwand für die Pflege nicht vollständig allein leisten können. In diesem Fall spricht man im Versicherungsjargon von der Kombinationsleistung (auch “Kombileistung”). Alternativen zur ambulanten Pflege sind die 24-Stunden-Pflege und die Tagespflege- bzw. Nachtpflege.
Auszeiten und Erholung
Fürsorge ist eine Daueraufgabe. Doch auch wenn die Betreuung eines Pflegebedürftigen nicht unterbrochen werden kann, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen - etwa, um wichtige Termine wahrzunehmen, aber auch zur Erholung. Für die kurzzeitige Überbrückung von zeitlichen Engpässen steht die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe können Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum einem Pflegedienst die Betreuung übertragen. Für längere Zeiträume steht Versicherten und Angehörigen die sog. Verhinderungspflege zur Verfügung. Die gedeckelten Leistungsbeträge beider Instrumente können miteinander kombiniert werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstdauer.
Barrierefreiheit: Wohnräume pflegegerecht gestalten
Ein Pflegefall hat andere Anforderungen an sein Umfeld als ein gesunder Mensch. Das beginnt bei kleinen Dingen wie Türschwellen, die für Leute mit Gehhilfen ein echtes Hindernis sein können, führt über unerreichbar hohe Küchenschränke bis hin zu umfassenden Maßnahmen wie Türverbreiterung, Einbau von Treppenlift und Badewannenlift, Badumbau vom Bad zur Dusche oder Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Aber auch praktische Alltagserleichterungen wie zusätzliche Stützgriffe oder Lichtschalter mit Bewegungsmelder können dazu beitragen, die Selbständigkeit eines pflegebedürftigen Menschen zu erhöhen, ein sicheres Umfeld zu schaffen und die Aufgabe von pflegenden Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Für einzelne Maßnahmen ab Pflegegrad 2 können dafür im Rahmen der sog. Wohnraumanpassung bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse beantragt werden. Ändert sich die Situation und sind neue Maßnahmen notwendig, können weitere Mittel beantragt werden. Bei größeren Umbauten besteht im Rahmen des barrierefreien Bauens die Möglichkeit, kostengünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen.
Gehhilfen, Pflegebetten & Hygiene
Pflegebedürftigkeit drückt sich häufig ganz sichtbar aus: Abnehmender Mobilität und Selbständigkeit begegnet moderne Pflege mit Gehhilfen oder Elektromobilen, aber auch geeigneten Pflegebetten und Hygieneartikeln. Zu unterscheiden ist zwischen regulären Hilfsmitteln, die im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherung vom Arzt verordnet werden und Pflegehilfsmitteln die (meist gemeinsam mit einer ärztlichen Stellungnahme, jedoch ohne Verordnung) bei der Pflegekasse beantragt werden. Welche Hilfsmittel regulär verfügbar sind, kann im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen eingesehen werden. Auch Individualanfertigungen sind möglich, wie technische Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind, wenn ihre Notwendigkeit ärztlich begründet werden kann. Betroffene mit Pflegegrad können unabhängig von ihrer akuten Situation pauschal Pflegehilfsmittel in Höhe von 40 Euro bei ihrer Krankenkasse in Anspruch nehmen. Darunter fallen Hygieneartikel und Einwegpflegemittel sowie Mittel zur persönlichen Hygiene. Afilio schickt diese Pflegehilfsmittel in fertig zusammengestellten Pflegeboxen direkt nach Hause.