Pflege zuhause: Alles zur häuslichen Pflege

von Afilio
15.10.2019 (aktualisiert: 29.11.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Großteil der pflegebedürftigen Menschen wird in den eigenen vier Wänden gepflegt.

  • Unter dem Begriff werden die Pflege durch Angehörige, Ehrenamtliche und ambulante Pflege­dienste zusammengefasst.

Der Mehrheit aller Pflege­bedürftigen in Deutschland wird im häuslichen Umfeld gepflegt. Oftmals von Angehörigen, aber auch Freunde, Ehrenamtliche und ambulante Pflege­dienste leisten viel bei der Betreuung der rund 3,5 Millionen Pflege­bedürftigen in Deutschland. Im folgenden finden Sie wichtige Hinweise, Informationen und Orientierungshilfen rund um die Pflege zu Hause.

Pflege­grad: Was ist das?

Ein Pflege­grad ist ein Maßstab für die verbliebene Selbständigkeit eines Pflege­bedürftigen. Je geringer die Selbständigkeit, desto höher der Pflege­grad und der Anspruch auf Leistungen von der Pflege­kasse. Leistungen der Pflege­kasse sind in aller Regel Geldmittel, aber auch Sachleistungen und maßnahmengebundene Hilfen zur Wohnraum­anpassung sind möglich. Unterteilt sind die Pflege­grade in Pflege­grad 1, Pflege­grad 2, Pflege­grad 3, Pflege­grad 4 und Pflege­grad 5. Ab Pflege­grad 2 besteht für eine Vielzahl von Anforderungen ein gesetzlicher Anspruch auf umfassende Leistungen und begleitende Maßnahmen. Bei uns erfahren Sie, wie Sie einen Pflege­grad beantragen und wie Sie gegen einen nicht bewilligten Pflege­grad Widerspruch einlegen.

Organisation

Grundsätzlich wird zwischen drei Arten der Pflege unterschieden:

Wird ein Versicherter zum Pflege­fall, betrifft die neue Situation oft die ganze Familie. Wird die pflegebedürftige Person nicht bereits frühzeitig in die stationäre Pflege überführt, sondern zu Hause gepflegt, stehen alle Angehörigen vor einer Herausforderung. Hilfe bieten dabei nicht nur Portale wie Afilio, sondern auch Pflege­stützpunkte, Pflege­kassen und ambulante Pflege­dienste.
Für die kurzzeitige Unterstützung gibt es etwa das Pflege­unterstützungsgeld, das ein Zeitfenster dafür öffnen soll, ein geeignetes Pflege­heim für den Pflege­bedürftigen zu finden. Ist absehbar, dass die neue Situation länger andauern wird, können Angehörige von der Pflege­zeit Gebrauch machen. Für eine Dauer von bis zu sechs Monaten können Angehörige sich dann um einen Pflege­fall kümmern. In Unternehmen mit mehr als 15 Mitarbeitern besteht für diesen Zeitraum ein außerordentlicher Kündigungsschutz. Längere Pflege­zeiträume von bis zu 24 Monaten können über die Familien­pflegezeit realisiert werden. Im Rahmen der Familien­pflegezeit kann auch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.

Finanzen

Pflege ist mit hohen Kosten verbunden. Nicht nur aufgrund der tatsächlichen Pflege­aufwendungen, sondern auch weil der immense Zeitaufwand in den meisten Fällen mit einem Verdienstausfall für den pflegenden Angehörigen einhergeht. Mitte der Neunzigerjahre hat der Gesetzgeber mit der gesetzlichen Pflege­versicherung ein zuverlässiges Instrument geschaffen, um auch den finanziellen Herausforderungen einer alternden Gesellschaft mit entsprechenden Pflege­leistungen zu begegnen. Tatsächlich erfüllen Pflege­geld und Pflege­sachleistungen für die ambulante Pflege, genauso wie die Leistungen für die stationäre Pflege, im Pflege­heim eine wichtige Funktion zur Unterstützung betroffener Familien. Dennoch beinhaltet die Pflege­versicherung keine Teilkasko­versicherung. Oft genug stellt ein Pflege­fall deshalb eine große Herausforderung dar. Mittlerweile entlastet die Bundesregierung pflegende Angehörige mit Maßnahmen wie dem Entlastungs­betrag von 125 Euro monatlich. Betroffene selbst hingegen müssen weiterhin zum Teil erhebliche Geldmittel aufwenden, um ihre eigene Pflege zu finanzieren. Eine private Pflege­versicherung, bzw. Pflege­zusatz­versicherung ist also auch weiterhin die beste Möglichkeit, sich rechtzeitig vor finanziellen Einschnitten abzusichern.

Pflege­dienst

Ambulante Pflege­dienste dienen der Unterstützung oder sogar vollständigen Übernahme der Pflege zuhause. Pflege­dienste können in unterschiedlichsten Bedarfssituationen eingesetzt werden, (in Baden-Württemberg etwa im Rahmen der Palliativpflege), um einen Betroffenen auf dem Weg von der Akutsituation in die Pflege zuhause zu begleiten. In dieser Funktion dient der Pflege­dienst häufig auch als erster Ansprechpartner für Angehörige und Verwandte. Pflege­dienste können aber auch dann eine wertvolle Hilfe sein, wenn pflegende Angehörige den Zeitaufwand für die Pflege nicht vollständig allein leisten können. In diesem Fall spricht man im Versicherungsjargon von der Kombinationsleistung (auch “Kombileistung”). Alternativen zur ambulanten Pflege sind die 24-Stunden-Pflege und die Tagespflege- bzw. Nachtpflege.

Auszeiten und Erholung

Fürsorge ist eine Daueraufgabe. Doch auch wenn die Betreuung eines Pflege­bedürftigen nicht unterbrochen werden kann, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen - etwa, um wichtige Termine wahrzunehmen, aber auch zur Erholung. Für die kurzzeitige Überbrückung von zeitlichen Engpässen steht die Kurzzeitpflege zur Verfügung. Mit ihrer Hilfe können Pflege­bedürftige für einen begrenzten Zeitraum einem Pflege­dienst die Betreuung übertragen. Für längere Zeiträume steht Versicherten und Angehörigen die sog. Verhinderungs­pflege zur Verfügung. Die gedeckelten Leistungsbeträge beider Instrumente können miteinander kombiniert werden, allerdings nur bis zu einer bestimmten Höchstdauer.

Barrierefreiheit: Wohnräume pflegegerecht gestalten

Ein Pflege­fall hat andere Anforderungen an sein Umfeld als ein gesunder Mensch. Das beginnt bei kleinen Dingen wie Türschwellen, die für Leute mit Gehhilfen ein echtes Hindernis sein können, führt über unerreichbar hohe Küchenschränke bis hin zu umfassenden Maßnahmen wie Türverbreiterung, Einbau von Treppenlift und Badewannenlift, Badumbau vom Bad zur Dusche oder Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Aber auch praktische Alltagserleichterungen wie zusätzliche Stützgriffe oder Lichtschalter mit Bewegungsmelder können dazu beitragen, die Selbständigkeit eines pflegebedürftigen Menschen zu erhöhen, ein sicheres Umfeld zu schaffen und die Aufgabe von pflegenden Angehörigen oder Pflege­fachkräften zu erleichtern. Für einzelne Maßnahmen ab Pflege­grad 2 können dafür im Rahmen der sog. Wohnraum­anpassung bis zu 4.000 Euro von der Pflege­kasse beantragt werden. Ändert sich die Situation und sind neue Maßnahmen notwendig, können weitere Mittel beantragt werden. Bei größeren Umbauten besteht im Rahmen des barrierefreien Bauens die Möglichkeit, kostengünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch zu nehmen.

Gehhilfen, Pflege­betten & Hygiene

Pflege­bedürftigkeit drückt sich häufig ganz sichtbar aus: Abnehmender Mobilität und Selbständigkeit begegnet moderne Pflege mit Gehhilfen oder Elektromobilen, aber auch geeigneten Pflege­betten und Hygieneartikeln. Zu unterscheiden ist zwischen regulären Hilfsmitteln, die im Rahmen der allgemeinen Kranken­versicherung vom Arzt verordnet werden und Pflege­hilfsmitteln die (meist gemeinsam mit einer ärztlichen Stellungnahme, jedoch ohne Verordnung) bei der Pflege­kasse beantragt werden. Welche Hilfsmittel regulär verfügbar sind, kann im Hilfsmittel­verzeichnis der Kranken­kassen eingesehen werden. Auch Individualanfertigungen sind möglich, wie technische Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelkatalog aufgeführt sind, wenn ihre Notwendigkeit ärztlich begründet werden kann. Betroffene mit Pflege­grad können unabhängig von ihrer akuten Situation pauschal Pflege­hilfsmittel in Höhe von 40 Euro bei ihrer Kranken­kasse in Anspruch nehmen. Darunter fallen Hygieneartikel und Einwegpflegemittel sowie Mittel zur persönlichen Hygiene. Afilio schickt diese Pflege­hilfsmittel in fertig zusammengestellten Pflege­boxen direkt nach Hause.

Quellen

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