Elektromobil: Vorschriften, Kosten und Kranken­kassen­zuschuss

von Christina Horst
05.05.2020 (aktualisiert: 02.02.2021)
Das Wichtigste in Kürze:
  • Elektromobile, mitunter auch als Seniorenmobil bezeichnet, verhelfen älteren und gehbehinderten Menschen zu mehr Mobilität und Unabhängigkeit im Alltag.
  • Je nach Akku sind Reichweiten bis zu 60 Kilometer möglich.
  • Die meisten E-Mobile haben eine Höchstgeschwindigkeit von 6 oder 15 Stundenkilometern. Dies ist verkehrsrechtlich relevant.
  • Für Elektromobile, die bis zu 15 Kilometer pro Stunde fahren, brauchen Nutzer keinen Führerschein und keine Zulassung.
  • Die Kranken­kasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten ganz oder teilweise.

Ein Besuch beim Hausarzt, im Supermarkt oder bei Verwandten – mit einer Gehbehinderung ist das nicht ohne Weiteres möglich. Selbst mit Gehhilfe schaffen viele Betroffene nur wenige Meter zu Fuß und sind für weitere Wege auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen oder müssen sich ein Taxi nehmen. Abhilfe schafft ein Elektromobil: Mit dem Leichtfahrzeug lassen sich auch längere Strecken unabhängig, sicher und ohne Mühe zurücklegen. Hier erfahren Sie mehr zu verschiedenen Bauweisen und Preisklassen, zu den Bestimmungen im Straßenverkehr und zu möglichen Zuschüssen der Kranken­kasse.

Was ist ein Elektromobil?

Bei einem Elektromobil handelt es sich um ein kleines drei- oder vierrädriges Fahrzeug mit Akku und bis zu 60 Kilometer Reichweite. Es ist gefedert und kippsicher. Der Fahrer steuert es im Sitzen mit einem Lenker. Manche Modelle haben ein Dach oder eine geschlossene Kabine. Welche gesetzlichen Bestimmungen für das Fahren eines E-Mobils gelten, hängt von seiner Höchstgeschwindigkeit ab: Üblich sind bis zu 6 Stundenkilometer bzw. bis zu 15 Stundenkilometer. Die Unterschiede bei Bauart, Reichweite und Geschwindigkeit schlagen sich auch im Preis nieder.

Da sie häufig von älteren Menschen genutzt werden, werden Elektromobile auch als Seniorenmobile und Senioren-Scooter bezeichnet; und weil sie insbesondere zum Einkaufen praktisch sind, auch als Shoprider. Seltener werden die Bezeichnungen Elektro-Scooter bzw. E-Scooter verwendet, denn damit sind normalerweise elektrische Tretroller gemeint.

Für wen ist ein Elektromobil geeignet?

Ein E-Mobil eignet sich für Menschen mit einer Gehbehinderung, die kurze Strecken noch selbstständig laufen können – wenn auch eingeschränkt und mit Hilfsmitteln wie einem Gehstock oder einem Rollator. Denn anders als Elektrorollstühle sind E-Mobile nur selten dauerhaft im Einsatz: Zwar können kompakte Modelle bei entsprechender Wohnraum­anpassung auch drinnen verwendet werden, doch nutzen Senioren und Menschen mit Handicap sie meist nur für Erledigungen, die sie zu Fuß nicht mehr schaffen. Besonders praktisch sind E-Mobile beim Einkaufen, denn schwere Taschen lassen sich damit ohne Mühe bis nach Hause transportieren. Voraussetzung für das Steuern eines Elektromobils ist, dass der Fahrer seine Arme und Hände gut bewegen kann. Auch muss er in der Lage sein, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein Elektromobil bzw. Senioren-Scooter ermöglicht dem Nutzer mehr Unabhängigkeit im Alltag und trägt dazu bei, dass er aktiv am Leben teilnehmen kann. So wirkt das Hilfsmittel auch der Einsamkeit im Alter entgegen.

Welche Arten von Elektromobilen gibt es?

Elektromobil mit drei Rädern
Ein Elektromobil mit drei Rädern ist besonders wendig. Für kürzere, ebene Strecken wie den Weg zum Supermarkt ist es gut geeignet.

Hinsichtlich der Bauweise bestehen zwischen den im Handel und Sanitätsbedarf verfügbaren Elektromobilen teils erhebliche Unterschiede. So gibt es beispielsweise drei- und vierrädrige E-Mobile. Ein Dreirad-Elektromobil ist schlank und kompakt. Dank seines kleinen Wendekreises kommt es sogar für den Einsatz in der Wohnung in Frage. Für kürzere, ebene Strecken – beispielsweise für Fahrten zum Supermarkt – ist ein dreirädriges E-Mobil gut geeignet. Für weitere Wege, insbesondere wenn das Gelände zum Teil uneben ist, sind eher Vierrad-Elektromobile zu empfehlen. Sie erreichen meist auch höhere Geschwindigkeiten und kommen besser mit Steigungen zurecht.

Manche E-Mobile sind offen, andere überdacht. Auch komplett geschlossene Kabinen-Scooter sind erhältlich – sie schirmen den Fahrer bestmöglich von Wind und Wetter ab. Der Sitz eines E-Mobils ist meistens drehbar, um den Einstieg zu erleichtern, kann aber arretiert werden, sodass der Nutzer während der Fahrt sicher sitzt. Es gibt Doppelsitzer – praktisch beispielsweise für Paare, die mit dem E-Mobil gemeinsame Ausflüge machen möchten. Ideal für den Transport im Auto und darum auch für Reisen und größere Ausflüge geeignet sind faltbare bzw. zerlegbare E-Mobile.

Elektromobil mit vier Rädern
Ein vierrädriges E-Mobil ist für weitere Strecken optimal und überwindet Steigungen und kleine Hindernissen (z. B. Bordsteinkanten) meist ohne Probleme.

Ebenfalls ein wichtiges Merkmal eines Elektromobils ist seine Reichweite, die wiederum vorrangig vom verbauten Akku abhängt. Möglich sind bis zu ca. 60 Kilometer. Da eine hohe Reichweite ihren Preis hat, sollten sich Interessenten zuvor überlegen, welche Strecken sie mit dem Elektromobil zurücklegen möchten. Für kleine Erledigungen genügt unter Umständen schon eine Reichweite von etwa 15 Kilometern. Um nicht mit einem leeren Akku liegenzubleiben, ist es allerdings in jedem Fall wichtig, einen Puffer einzuplanen: Schließlich kann es immer vorkommen, dass man doch einmal länger unterwegs ist als gedacht. Eine möglichst kurze Ladezeit sorgt dafür, dass der Elektro-Scooter nach einer Fahrt schnell wieder einsatzbereit ist. Nach maximal einer Nacht sollte er vollständig aufgeladen sein.

Gut zu wissen: Auch das zu transportierende Gewicht beeinflusst die Reichweite: So können z. B. schwere Einkaufstaschen oder ein hohes Körpergewicht des Fahrers dafür sorgen, dass das E-Mobil weniger Strecke schafft.

Verkehrsrechtlich relevant ist die Unterscheidung nach Höchstgeschwindigkeit:

  • bis zu 6 km/h
  • bis zu 15 km/h
  • über 15 km/h

Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen für diese Fahrzeuggruppen erfahren Sie im nächsten Absatz.

Welche Regeln gelten für E-Mobile im Straßenverkehr?

Elektromobile gelten verkehrsrechtlich als motorisierte Kranken­fahrstühle. Je nachdem, welche Höchstgeschwindigkeit das E-Mobil bzw. der Senioren-Scooter erreicht, gelten bestimmte Vorschriften zu Fahrerlaubnis, Zulassung und Versicherung.

Info: Nach einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO) 2002 dürfen neue Kranken­fahrstühle nur noch mit 15 km/h anstatt 25 km/h in den Verkehr gebracht werden. Der Elektroantrieb ist nun verpflichtend.

Fahrerlaubnis

Grundsätzlich muss der Fahrer in der Lage sein, das Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu steuern. Von der Fahrerlaubnis-Pflicht sind Elektromobile aber laut Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ausgenommen, sofern folgende Beschreibung zutrifft:

„einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einer Leermasse von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien jedoch ohne Fahrer, einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h und einer Breite über alles von maximal 110 cm“

Das Mindestalter für das Führen eines fahrerlaubnisfreien Elektromobils beträgt 15 Jahre. Behinderte Kinder und Jugendliche dürfen einen motorisierten Kranken­fahrstuhl nutzen, wenn er nicht mehr als 10 km/h erreicht. Für das Fahren von E-Mobilen mit über 15 km/h Höchstgeschwindigkeit ist ein Führerschein notwendig: Sie gelten als Leichtkraftfahrzeuge.

Zulassung

Elektrisch betriebene Kranken­fahrstühle bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit sind grundsätzlich zulassungsfrei. Ab 6 km/h benötigen sie aber eine Betriebserlaubnis. Möglich sind ein Gutachten von TÜV oder DEKRA mit dem Vermerk der Zulassungsstelle, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde, oder die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrtbundesamtes, die einige Hersteller von E-Mobilen gleich mitliefern. Erreicht das Elektromobil mehr als 15 km/h, ist nicht nur eine Betriebserlaubnis, sondern auch eine Zulassung notwendig.

Achtung: Durch Umbauten am Fahrzeug kann die Betriebserlaubnis erlöschen.

Versicherung

Für Elektromobile bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigen Halter keine Haftpflicht­versicherung. Empfehlenswert ist der Abschluss dennoch, schließlich kann auch bei Schrittgeschwindigkeit ein Personen- oder Sachschaden entstehen. Versicherungspflicht besteht bei Modellen, die mehr als 6 km/h fahren.

Wo darf ich mit dem Elektromobil fahren?

Mit dem E-Mobil dürfen Sie folgende Wege und Straßen befahren:

  • Fußwege und Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit
  • außerhalb geschlossener Ortschaften auch kombinierte Rad- und Fußwege
  • wenn es keinen Fußweg gibt, auch auf der Straße

Die Geschwindigkeit muss stets dem Verkehr angepasst werden. Es gelten die allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Eine Helmpflicht besteht nicht.

Auf einen Blick: Das brauchen Sie für Ihr E-Mobil

Geschwindigkeit

Fahrerlaubnis

Betriebserlaubnis

Zulassung

Haftpflicht­versicherung

bis 6 km/h

nein

nein

nein

nein

bis 15 km/h

nein

ja

nein

ja

ab 15 km/h

ja

ja

ja

ja

Was kostet ein Elektromobil?

Die Preisspanne bei E-Mobilen ist sehr groß: Die günstigsten sind ab ca. 1.000 Euro erhältlich, je nach Hersteller, Bauart, Geschwindigkeit, Reichweite und Ausstattung können sie aber auch um die 10.000 Euro kosten. Hinzu kommen laufende Kosten, z. B. für

  • Aufladung der Batterie,
  • Pflege, Wartung und Reparatur,
  • Versicherung oder
  • Stellplatz bzw. Garage.

Außerdem gibt es für Elektromobile eine riesige Auswahl an Zubehör, z. B. Abdeckplanen, Körbe, Taschen und Boxen, Halterungen für Gehstock oder Rollator und Rampen. Wer sich mit einigen dieser Dinge ausstatten möchte, sollte die zusätzlichen Kosten gleich bei der Anschaffung einkalkulieren.

Elektromobile gibt es auch gebraucht. Beim Kauf ist allerdings Vorsicht geboten, denn das Fahrzeug könnte unsichtbare Mängel aufweisen – und eine Garantie gibt es bei Privatverkäufen nicht. Wenn Sie ein Elektromobil gebraucht kaufen möchten, tun Sie dies bei einem professionellen Anbieter, der gewartete Fahrzeuge mit Garantie verkauft. Eine Alternative zu gebrauchten E-Mobilen sind Vorführmodelle der Hersteller – auch sie sind häufig kostengünstig zu haben.

Wichtig: Prüfen Sie vor dem Kauf in jedem Fall die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Kranken­kasse. Sie zahlt, wenn die Nutzung eines Seniorenmobils bzw. Elektromobils medizinisch notwendig ist. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Egal ob Sie Ihr E-Mobil privat kaufen oder es auf Rezept bekommen: Lassen Sie sich in jedem Fall ausführlich beraten und machen Sie eine Probefahrt.

Wird ein Elektromobil von der Kranken­kasse bezahlt?

Unter bestimmten Umständen ja. Allerdings müssen Sie die Kostenübernahme schon vor dem Kauf in die Wege leiten. So funktioniert es Schritt für Schritt:

  1. Medizinische Notwendigkeit bescheinigen lassen

    Zunächst muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit für ein Elektromobil attestieren. Das ist möglich, wenn

    • das E-Mobil einer drohenden Behinderung vorbeugt, eine bestehende Behinderung ausgleicht bzw. behebt oder ihre Auswirkungen mildert,
    • die Gehbehinderung des Betroffenen so stark ist, dass er innerhalb und außerhalb der Wohnung seine Grundbedürfnisse nicht wie gewohnt befriedigen kann,
    • er aufgrund seiner körperlichen Behinderung keinen handgetriebenen Rollstuhl bedienen kann und Hilfsmittel wie ein Rollator seine Mobilität nicht wiederherstellen können
    • und er geistig und körperlich dazu in der Lage ist, ein Elektromobil zu bedienen.

    Es muss mindestens eine Bedingung erfüllt sein.

  2. Elektromobil im Fachgeschäft aussuchen

    In einem Partner-Fachgeschäft der Kranken­kasse suchen Sie sich ein E-Mobil aus. Dieses muss im Hilfsmittel­verzeichnis der gesetzlichen Kranken­kassen stehen, also über eine Hilfsmittelnummer verfügen. Lassen Sie sich beraten, welche Modelle in Frage kommen – meistens handelt es sich um E-Scooter mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit. Mitunter sind die Fahrzeuge auch gebraucht und gewartet.

  3. Rezept vom Arzt anfertigen lassen

    Der Arzt verordnet anschließend das gewünschte Elektromobil auf Rezept.

  4. Kostenübernahme bei der Kranken­kasse beantragen

    Die Kranken­kasse benötigt das Rezept und einen Kostenvoranschlag des Fachgeschäfts. Genehmigt die Kasse die Kostenübernahme, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie übernimmt die Kosten komplett, oder sie zahlt einen Zuschuss. Wer ein höherwertiges Modell wünscht, als medizinisch notwendig wäre, muss einen Eigenanteil tragen. Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Gegebenenfalls prüft dann der Medizinische Dienst der Kranken­kasse (MDK), ob er das Elektromobil benötigt.

  5. Ärztliche Verordnung bei Bedarf verlängern lassen

    Ein Elektromobil auf Rezept bleibt im Besitz des Sanitätshauses. Es darf so lange genutzt werden, wie die ärztliche Verordnung gilt. Für eine Verlängerung genügt es in der Regel, einfach ein neues Rezept einzureichen.

Quellen

Christina Horst

Christina Horst war bis Januar 2021 Content Managerin bei Afilio und schrieb vor allem über Vorsorge­themen wie die Patienten­verfügung und die Vorsorge­vollmacht. Zuvor war sie als Online-Redakteurin und Lektorin in Unternehmen und Agenturen sowie als freie Journalistin tätig.

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