Gesetzliche Pflegeversicherung: Diese Absicherung bekommen Sie


- Die gesetzliche Pflegeversicherung ist an die gesetzliche Krankenkasse angegliedert.
- Wer gesetzlich krankenversichert ist, zahlt somit auch automatisch einen Beitrag zur Pflegeversicherung.
- Die gesetzliche Pflegeversicherung unterstützt Sie bei Pflegebedarf mit verschiedenen finanziellen und gegenständlichen Leistungen.
- Privatversicherte sind über ihre private Krankenversicherung in der privaten Pflegeversicherung abgesichert.
Die Gesellschaft wird immer älter: Viele Menschen erreichen heutzutage ein Alter, in dem sie mit hoher Wahrscheinlichkeit pflegebedürftig werden. Das zeigen die aktuellen Zahlen und Daten zur Pflegeversicherung der Bundesregierung. Wer Pflegedienste oder auch Hilfsmittel und Umbauten in Anspruch nimmt, weiß, dass die Pflege mit hohen Kosten verbunden ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert Sie für einen Teil der Pflegekosten ab.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wird auch als soziale Pflegeversicherung bezeichnet und besteht seit dem 1. Januar 1995. Sie ist an die gesetzliche Krankenversicherung angegliedert. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist also automatisch auch pflegeversichert. Aktuell sind etwa 71 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sie bietet eine finanzielle Absicherung für den Pflegefall und ermöglicht eine gute Pflege.
Immer mehr Menschen erreichen das 80. Lebensjahr. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie pflegebedürftig werden, auf 32 Prozent, wie eine Berechnung der Pflegekassen zeigt. Doch wer kümmert sich um die Pflege, wenn die eigenen Kinder berufstätig sind und in einem anderen Bundesland oder gar auf einem anderen Kontinent leben? Hier kommen z. B. ambulante Pflegedienste als Hilfe in Frage. Die soziale Pflegeversicherung bietet die finanzielle Unterstützung, um diese bezahlen zu können. Sie ist eine sogenannte Teilkostenversicherung: Sie deckt nicht alle Kosten ab. Einen Teil müssen Betroffene selbst zahlen.
Gut zu wissen: Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, müssen sich auch Menschen mit einer privaten Krankenversicherung für den Pflegefall absichern. Sie sind auch automatisch über ihre Krankenkasse versichert, können aber auch zu einer anderen Versicherung wechseln.

Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Wer pflegebedürftig wird hat nur dann einen Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse, wenn ein sogenannter Pflegegrad besteht. Diesen müssen Betroffene bei der Pflegekasse beantragen. Der Pflegegrad bestimmt, wie hoch der Pflegebedarf ist und ermöglicht entsprechende Pflegeleistungen.
Diese Leistungen können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen:
Pflegegeld: Ein Pflegegeld bekommen Pflegebedürftige, wenn ihre Angehörigen sie in den eigenen vier Wänden pflegen. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegesachleistungen: Kommt ein ambulanter Dienst für die Pflege nach Hause, können Pflegebedürftige die Kosten über die Pflegesachleistungen abrechnen. Auch hier entscheidet der Pflegegrad über die Höhe der Sachleistungen.
Entlastungsbetrag: Der Entlastungsbetrag beträgt immer 125 Euro und Pflegebedürftige können ihn z. B. für die Bezahlung von Fahrdiensten, Angehörigen oder Ehrenamtlichen verwenden.
Zuschuss zur stationären Unterbringung im Heim: Wenn die Pflege in den eigenen vier Wänden nicht ausreicht, ist eine Unterbringung im Heim oder betreuten Wohnen eine gute Alternative. Die Kosten dafür übernimmt zum Teil die Pflegekasse.
Hilfsmittel: Ein Pflegebedarf ist oftmals mit körperlichen Einschränkungen verbunden. Hilfsmittel zur Fortbewegung oder zur Steigerung der Sicherheit in der eigenen Wohnung übernimmt die Kasse.
Pflegehilfsmittel: Für die Pflege zuhause brauchen Angehörige auch das passende Material. Pflegebedürftige haben monatlich Anspruch auf Bettauflagen, Einmalhandschuhe, Masken und andere Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro.
Leistungen zur Wohnraumanpassung: Ein Treppenlift oder eine ebenerdige Dusche können das Sturzrisiko deutlich minimieren. Wohnraumverbessernde Maßnahmen wie diese, bezuschusst die Pflegekasse mit bis zu 4.000 Euro.
Verhinderungspflege: Pflegende Angehörige können durch die Verhinderungspflege sicherstellen, dass ihr pflegebedürftiges Familienmitglied auch dann gut gepflegt wird, wenn sie krank werden oder anderweitig für eine kurze Zeit ausfallen.
Kurzzeitpflege: Braucht eine pflegebedürftige Person eine Zeit lang deutlich intensivere Pflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, kann sie über die Kurzzeitpflege zwischenzeitlich in einem Heim wohnen.
Pflegeberatung und -kurse: Eine kostenlose Pflegeberatung steht allen Menschen zu, die einen Pflegegrad haben. In der Beratung erfahren sie, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen und wie Angehörige die Pflege organisieren können. Pflegende Angehörige können und müssen in bestimmten Fällen außerdem Kurse wahrnehmen, in denen sie zur Pflege geschult werden.
In der Regel reichen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht aus, um alle Kosten für die Pflege zu decken. Denn die Pflegeleistungen sind gedeckelt. Gerade wenn Sie im Alter viel Pflege benötigen, müssen Sie mit hohen Kosten rechnen. Deshalb sollten Sie heute schon an morgen denken und entsprechend für das Alter vorsorgen. Wie Sie am besten investieren und Vermögen aufbauen, erfahren Sie in unserer Analyse zur Altersvorsorge.
Dafür ist es zu spät? Auch dann können Sie vorsorgen, damit sie nicht alles aus eigener Tasche zahlen müssen. Für diesen Fall gibt es die private Pflegezusatzversicherung, die eine gute Ergänzung zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Grundsätzlich kann jede Person, die mindestens sechs Monate auf Pflege angewiesen ist, einen Pflegegrad beantragen. Er ist die Voraussetzung, um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, kurz MDK. Er führt eine Begutachtung vor Ort durch, bei der er prüft, wie selbstständig die Person, die den Antrag gestellt hat, ist. Anschließend empfiehlt der MDK einen Pflegegrad. Auch wenn es vermehrt ältere Menschen sind, die den Antrag stellen, ist das Alter kein Kriterium, um als pflegebedürftig zu gelten. Auch Kinder, Jugendliche und berufstätige Erwachsene, die aufgrund von Krankheit oder Unfällen Pflege benötigen, bekommen entsprechende Leistungen.
Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen dabei, ihn zu beantragen – einfach und schnell mit unserem Online-Formular.
Wer bezahlt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Bei angestellten Versicherten zahlen versicherte Person und Arbeitgeber den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung gemeinsam. Der Beitrag für Menschen mit Kindern liegt bei 3,05 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen einen Zuschlag und einen damit höheren Beitrag von 3,4 Prozent. Den Zuschlag müssen sie allerdings selbst tragen, hier unterstützt der Arbeitgeber nicht. Sein Anteil liegt immer bei 1,525 Prozent.
Eine Ausnahme besteht in Sachsen: Das Bundesland hat als einziges den Buß- und Bettag als Feiertag. Dafür zahlen Angestellte ein halbes Prozent mehr zur Pflegeversicherung und Arbeitgeber werden entlastet. Ihr Beitrag liegt nur bei 1,025 Prozent, während die Angestellten mit Kindern 2,025 Prozent und ohne Kinder 2,375 Prozent zahlen.
Wer selbstständig ist und sich für die Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entschieden hat, zahlt seinen Beitrag zur Pflegeversicherung allein. Auch hier sind es 3,05 Prozent für Menschen mit Kindern und 3,4 Prozent für Kinderlose. Auch Rentner bezahlen die Pflegeversicherung allein.
Wer arbeitslos ist, ist ebenfalls abgesichert. Bei Bezug von Arbeitslosengeld I bezahlt die Bundesagentur für Arbeit, bei Arbeitslosengeld II das Jobcenter die Pflegeversicherung.
Was hat sich 2022 in der Pflegeversicherung geändert?
Im vergangenen Jahr 2021 hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eine Pflegereform beschlossen. Die Neuerungen betreffen viele Versicherte.
Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung
Wer keine Kinder hat, zahlt seit dem 1. Januar 2022 0,1 Prozent mehr von seinem Gehalt für die Pflegeversicherung. Statt der bisherigen 3,3 Prozent fallen jetzt 3,4 Prozent an, von denen der Arbeitgeber 1,525 Prozent übernimmt. 1,875 Prozent zahlen Angestellte selbst.
Ausgenommen davon sind Versicherte, die vor 1940 geboren oder unter 23 Jahre alt sind sowie Menschen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen.
Höhere Pflegesachleistungen
Um einen ambulanten Dienst bezahlen zu können, bekommen Pflegebedürftige Pflegesachleistungen von der Pflegekasse. Diese sind seit Januar 5 Prozent höher als bisher. Die aktuellen Werte finden Sie in unserem Artikel zu den Pflegesachleistungen.
Erhöhung der Leistung für Kurzzeitpflege
Für die Kurzzeitpflege gibt es jetzt ebenfalls mehr Unterstützung von der Kasse: Der jährliche Anspruch steigt um 10 Prozent auf 1774 Euro pro Kalenderjahr. Was Sie damit abrechnen können, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Kurzzeitpflege.

Zuschuss für die Pflegekosten im Heim
Für die Unterbringung im Heim fallen trotz Unterstützung von der Versicherung hohe Kosten an. Sie setzen sich aus Pflegekosten, Ausbildungskosten, Investitionskosten und Kosten für Unterkunft und Verpflegung zusammen. Die Pflege- und Ausbildungskosten bezuschusst die Pflegekasse zum Teil. Ein Eigenanteil bleibt für die Pflegebedürftigen. Dieser wird jetzt etwas geringer, denn seit Januar bezuschusst die Kasse auch den Eigenanteil. Der Zuschuss beginnt bei 5 Prozent und steigt, je länger jemand im Heim lebt. Ab einer Dauer von mehr als 36 Monaten übernimmt die Pflegeversicherung dann 70 Prozent des Eigenanteils. Den Zuschlag bekommen Sie ab Pflegegrad 2 ohne Antrag.
Übergangspflege als neue Leistung
Nach einer Behandlung im Krankenhaus haben viele Menschen einen erhöhten Pflegebedarf. Diesen können sie z. B. über die Kurzzeitpflege, Reha oder einen ambulanten Pflegedienst auffangen. Ist keines dieser Angebote verfügbar, hilft die Übergangspflege. Nach Absprache mit dem sozialen Dienst des Krankenhauses können Betroffene bis zu zehn Tage zusätzlich im Krankenhaus bleiben und sich dort pflegen lassen. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Kostenerstattung über den Tod hinaus
Angehörige haben nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person nun bis zu zwölf Monate Zeit, um Kostenerstattungen bei der Pflegekasse geltend zu machen. Das ist z. B. der Fall, wenn ein ambulanter Dienst die Rechnung für die Pflege erst nach dem Tod stellt. Die Kasse genehmigt Erstattungen für Kosten für die Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und für bestimmte Pflegehilfsmittel. Voraussetzung dafür ist, dass der Dienstleister die Leistung vor dem Tod der versicherten Person erbracht hat.
Häufig gestellte Fragen
Wer Kinder hat, leistet einen Beitrag von 3,05 Prozent. Diesen teilen sich Angestellte mit ihrem Arbeitgeber zu gleichen Teilen, also je 1,525 Prozent. Im Januar 2022 wurde der Beitrag zur Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte erhöht. Für sie gilt der erhöhte Beitragssatz von 3,4 Prozent. Arbeitgeber bezahlen auch hier nur 1,525 Prozent. Den Zuschlag für Kinderlose müssen Angestellte selbst zahlen.
Die private Pflegeversicherung müssen nur privat versicherte Menschen abschließen, da sie nicht gesetzlich abgesichert sind. Sie wird oft mit der Pflegezusatzversicherung verwechselt, die alle abschließen können. Sie kann auch für gesetzlich Versicherte einen ergänzenden Schutz bieten. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkostenversicherung und deckt somit nicht alle Kosten der Pflege ab. Die Pflegezusatzversicherung lohnt sich, um die so entstandene Pflegelücke zu schließen.