Wohnraumanpassung: Umbau mit der Pflegeversicherung


- Wohnraumanpassungen ermöglichen es pflegebedürftigen Menschen, Ihren Wohnraum so umbauen zu lassen, dass sie möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen können.
- Die Pflegekassen unterstützen Maßnahmen, wie z. B. den Einbau einer ebenerdigen Dusche oder eines Treppenlifts.
- Eine oder mehrere geplante Maßnahmen müssen dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit des Betroffenen zu erhöhen.
- Dafür werden pro Umbaumaßnahme einmalig 4.000 Euro bewilligt, bei Wohngemeinschaften sogar bis zu 16.000 Euro.
Wohnraumanpassung: Die Pflegeversicherung finanziert den Umbau
Wer pflegebedürftig ist, hat in vielen Fällen auch mit Bewegungseinschränkungen zu kämpfen, die ihn im Alltag sehr belasten. Was früher ganz einfach war, wird mit zunehmendem Pflegebedarf immer schwieriger. Gerade Treppen und Bäder stellen Pflegebedürftige besonders auch in der eigenen Wohnung vor große Herausforderungen. Trotzdem möchten viele Menschen möglichst lange selbstständig in den eigenen vier Wänden leben. Um Betroffene dabei zu unterstützen, ihre eigene Wohnsituation den veränderten Bedürfnissen anzupassen, gibt es für Anspruchsberechtigte von den Pflegekassen einen Zuschuss zur Wohnraumanpassung bzw. zum barrierefreien Wohnen und Bauen. Den Zuschuss können Pflegebedürftige nutzen, um das eigene Zuhause altersgerechter zu gestalten oder das Umfeld für pflegende Angehörige zu verbessern.
Bis zu 4.000 Euro für die ebenerdige Dusche
Die Wohnraumanpassung soll es Ihnen ermöglichen, auch mit Pflegebedarf ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen. Dafür werden pro Umbaumaßnahme einmalig bis zu 4.000 Euro bewilligt. Diese können Sie nutzen, um das eigene Bad umzubauen, indem Sie z. B. eine ebenerdige Dusche oder einen Badewannenlift installieren lassen. Weitere typische Maßnahmen sind der Einbau eines Treppenlifts, Türverbreiterungen oder andere Maßnahmen, die der Sturzprophylaxe dienen. Oftmals sind die Wohnraumanpassungen nötig, um die ambulante Pflege durch Pflegedienste überhaupt erst zu ermöglichen, bzw. die eigenständige Alltagsversorgung pflegebedürftiger Menschen zu erleichtern. Sinnvoll kann es auch sein, im selben Zuge einen Hausnotruf zu installieren. Diesen bezuschusst die Pflegekasse extra mit bis zu 25,50 Euro im Monat.
Gesetzliche Grundlagen und Voraussetzungen
Die Wohnraumanpassung ist im SGB XI verankert. Im Rahmen der allgemeinen Pflegeleistungen können Betroffene mit Pflegegrad 2 bis 5 Leistungen zur Wohnraumanpassung in Höhe von maximal 4.000 Euro in Anspruch nehmen. Bei verändertem – also de facto höherem – Pflegebedarf kann die Pflegekasse entweder den gesamten oder einen Teilzuschuss erneut bewilligen.
Folgend Kriterien müssen für den Antrag erfüllt sein:
- Eine oder mehrere geplante Maßnahmen müssen dazu dienen, die häusliche Pflege zu ermöglichen.
- Die Investition erleichtert die häusliche Pflege erheblich und reduziert Aufwand und Belastung für den Betroffenen und das Pflegepersonal, bzw. die pflegenden Angehörigen.
- Die Maßnahmen tragen dazu bei, eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.
Hilfe zur Wohnraumanpassung beantragen

Aus Sicht der Pflegekasse stellt jeder Umbau die Bewilligung einer Maßnahme dar – und das unabhängig davon, ob im Rahmen der Maßnahme ein einzelner oder mehrere Umbauten realisiert werden sollen. Darum kann es für Betroffene oder Angehörige praktisch sein, mehrere notwendige Umbauten auf mehrere Anlässe zu verteilen, um den Zuschuss zur Wohnraumanpassung wiederholt zu nutzen – ohne, dass dafür ein zwingender Grund wie ein veränderter Pflegegrad vorliegen muss.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Es gibt eine ganze Reihe von Maßnahmen, die Sie sich finanzieren lassen können. Wir haben für Sie einen Auszug der typischen Maßnahmen zusammengestellt:
Badumbauten
- Einbau einer barrierefreien Dusche
- Umbau des Wannenbads von der Wanne zur Dusche
- Einbau eines Badewannenlifts
- Einbau einer barrierefreien Toilette
- Einbau von Stützstangen, Bewegungshilfen und Handgriffen
Wohnraumumbauten
- Einbau eines Treppenlifts
- Einbau von Antirutschmatten oder trittsicherer Stufenflächen auf Treppen
- Verlegung rutschfester Bodenbeläge
- Erweiterung vorhandener Geländerführungen für beide Seiten
- Einbau zusätzlicher, auch im Dunklen erkennbarer Lichtschalter
Wie oft kann ich den Zuschuss nutzen?
Bei einzelnen Betroffenen: Grundsätzlich bewilligt die Pflegekasse den Zuschuss auf Basis der Umbaumaßnahmen – und das bis zur Höchstgrenze von 4.000 Euro pro Maßnahme, etwa beim Umbau vom Bad zur Dusche oder bei der Beseitigung von Stolperfallen oder echten Hindernissen im Haushalt. Doch damit ist der Zuschuss nicht ausgeschöpft. Sobald sich der Zustand des Betroffenen verschlechtert und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Pflegesituation, bzw. der Selbständigkeit des Betroffenen nötig werden, können Betroffene den Zuschuss zur Wohnraumanpassung erneut beantragen.
Bei Wohngemeinschaften oder mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt: Bilden mehrere Pflegebedürftige eine Wohngemeinschaft oder leben sie in einem gemeinsamen Haushalt, können Sie Maßnahmen gemeinschaftlich beantragen und gemeinsam finanzieren. Bei vier oder mehr Mitbewohnern bewilligt die Pflegekasse bis zu 16.000 Euro pro Haushalt im Rahmen einer einzigen Maßnahme. Derartig großzügige Mittel sind immer dann sinnvoll, wenn eine umfassende Maßnahme für den gesamten Wohnbereich umgesetzt werden soll – etwa die durchgehende Beseitigung von Weghindernissen, indem etwa sämtliche Türschwellen entfernt und durch neue Raumdurchgänge ersetzt werden. Aber auch Orientierungshilfen, der Austausch von nicht rutschsicheren Bodenbelägen oder ganzen Treppen kann in vielen Fällen dazu beitragen, die Selbständigkeit und Alltagssicherheit der Pflegebedürftigen in einer Wohnung nachhaltig zu erhöhen.